Weitere Entscheidungen unten: RG, 28.01.1887 | Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1988 - 53/87   

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https://dejure.org/1988,921
EuGH, 05.10.1988 - 53/87 (https://dejure.org/1988,921)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1988 - 53/87 (https://dejure.org/1988,921)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1988 - 53/87 (https://dejure.org/1988,921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    CICRA u.a. / Renault

    EWG-Vertrag, Artikel 36
    1 . Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Muster und Modelle - Schutz - Voraussetzungen und Modalitäten - Festlegung durch das nationale Recht - Schutz von Teilen eines bereits als solchen geschützten Ganzen - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    CICRA u.a. / Renault

  • Wolters Kluwer

    Befugnisse eines Geschmackmusterinhabers; Erwerb von Geschmacksmusterrechten an Teilen der Karosserie von Kraftfahrzeugen und Ausübung der Geschmacksmusterrechte; Vereinbarkeit von geschmacksmusterfähigen Teilen mit den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über den ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Muster und Modelle - Schutz - Voraussetzungen und Modalitäten - Festlegung durch das nationale Recht - Schutz von Teilen eines bereits als solchen geschützten Ganzen - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 627
  • GRUR Int. 1990, 140
  • ZUM 1989, 291
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.1988 - 53/87
    17 Soweit es im einzelnen um den Unterschied zwischen den Preisen der vom Fahrzeughersteller und der von unabhängigen Herstellern verkauften Teile geht, so ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 29 . Februar 1968 in der Rechtssache 24/67, Parke, Davis & Co ., Slg .
  • EuGH, 14.09.1982 - 144/81

    Keurkoop / Nancy Kean Gifts

    Auszug aus EuGH, 05.10.1988 - 53/87
    September 1982 in der Rechtssache 144/81 ( Keurkoop, Slg . 1982, 2853 ) in bezug auf den Schutz von Mustern und Modellen entschieden hat, die Voraussetzungen und die Modalitäten dieses Schutzes beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts mangels einer Rechtsvereinheitlichung oder -angleichung innerhalb der Gemeinschaft nach nationalem Recht bestimmen .
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98

    Renault

    C - Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 Cicra u a./Renault (3).

    Vielmehr fährt der Gerichtshof fort, daßEinfuhrverbote und -beschränkungen, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt seien, nach Artikel 36 EG-Vertrag nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zulässig seien, daß sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung, noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.(43) Genau diesen Punkt hat der Gerichtshof aber bereits im Urteil Cicra in der Rechtssache 53/87 geprüft mit dem Ergebnis, daß nach dem Akteninhalt das ausschließliche Recht an Teilen der Karosserie nicht darauf abziele, die einheimischen Erzeugnisse zu begünstigen.(44) Insofern geht das Urteil von 1992 in seiner Prüfung nicht weiter als das Urteil Cicra von 1988.

    3: - Slg. 1988, 6039.4: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 10).

    5: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 11 f.).

    6: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 15).

    7: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 17).

    29: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2).

    35: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2).

    36: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 10).

    37: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 13).

    44: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 12).

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

    32 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, a. a. O., Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/37, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    32 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, a. a. O., Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/37, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 226/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Zum spezifischen Gegenstand eines Geschmacksmusters gehört der Schutz für Ersatzteile (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 - 53/87, Slg. 1988, 6039 = GRUR Int. 1990, 140 Rn. 11 - CICRA/Régie Renault; Urteil vom 5. Oktober 1988 - 238/87, Slg. 1988, 6211 = GRUR Int. 1990, 141 Rn. 8 - Volvo/Veng).

    Die Bestimmungen über den freien Warenverkehr stehen daher der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegen, nach denen der Hersteller von Kraftfahrzeugen als Inhaber eines Geschmacksmusterrechts an Ersatzteilen für die von ihm hergestellten Fahrzeuge befugt ist, Dritten die Einfuhr geschützter Teile aus anderen Mitgliedstaaten, die dort ohne seine Erlaubnis hergestellt wurden, und den Verkauf im Inland zu untersagen (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 140 Rn. 11 und 13 - CICRA/Régie Renault).

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    49 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und in der Rechtssache 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853, Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    Vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (CtCRA, Slg. 1988, 6039, Randnrn. 11 und 15).

    (Siehe z. B. Schlußanträge des Generalanwalts Mischo vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 53/87, CICRA, Slg. 1988, 6039, Nr. 20 Buchstabe c, wo dieser unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Keurkoop ausgeführt hat: "Läßt sich der Inhaber eines Geschmacksmusters eine mißbräuchliche Ausübung' seiner Befugnis, Einfuhren zu untersagen, zuschulden kommen (einer Befugnis also, die dem spezifischen Gegenstand des Geschmacksmusters entspricht), so kann er sich nicht auf die in Artikel 36 vorgesehene Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs berufen." Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache C-317/91 (Deutsche Renault, Slg. 1993, I-6227, Nr. 8), wo es heißt: "Konkret ergibt sich aus der Rechtsprechung, daß die Artikel 30 bis 36 nur einer eindeutig mißbräuchlichen Ausübung der fraglichen Rechte entgegenstehen", und wo auf den Konsumptionsgrundsatz als wichtiges Beispiel für diese Rechtsprechung hingewiesen wird.

    ( 41 ) Rechtssache 238/87 (Slg. 1988, 6211) und Rechtssache 53/87 (Slg. 1988, 6039).

    ( 70 ) Das Gericht verweist insoweit auf die Urteile des Gerichtshofes vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, Slg. 1982, 2853, Randnr. 18), vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (CICRA, Slg. 1988, 6039, Randnr. 10) und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Sie. 1988, 6211, Randnr. 7).

    Vgl. ferner die Schlußanträge des Generalanwalts Mischo vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 53/87 (CICRA, Slg. 1988, 6039, Nrn. 21 bis 32), in denen er den Gerichtshof aufgefordert hat, zu untersuchen, ob ein auf ein nationales Recht gestützter Schutz bestimmter Erzeugnisse "als mit der vom Gerichtshof dem gewerblichen und kommerziellen Eigentum zugewiesenen Funktion des "Ausgleichs für eine schöpferische Erfindertätigkeit" in Einklang stehend anzusehen" war (Nr. 32).

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

    33 Darüber hinaus verweist die Kommission zur Begründung ihres Vorbringens auf die Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 9) und 53/87 (Renault, Slg. 1988, 6039, Randnr. 16).

    Diese Zuständigkeitsverteilung im Bereich der Immaterialgüterrechte hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81 (Keurkoop, a. a. O., Randnr. 18) ausdrücklich anerkannt und namentlich in den Urteilen vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 (Renault, a. a. O., Randnr. 10) und in der Rechtssache 238/87 (Volvo, a. a. O., Randnr. 7) bekräftigt.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon, a. a. O., Randnr. 11) bezueglich eines dem Urheberrecht verwandten Rechts folgendes entschieden: "Artikel 36 lässt zwar Verbote oder Beschränkungen des freien Warenverkehrs zu, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, erlaubt aber solche Beschränkungen der Freiheit des Handels nur, soweit sie zur Wahrung der Rechte berechtigt sind, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen" (siehe auch die Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel, Slg. 1980, 881, Randnr. 14, vom 22. Januar 1981 in der Rechtssache 58/80, Dansk Supermarked, Slg. 1981, 181, Randnr. 11, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 262/81, Coditel, a. a. O., Randnr. 12; zu den anderen Immaterialgüterrechten als dem Urheberrecht siehe die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm, Slg. 1974, 1183, vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 8, vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83, Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnr. 45, vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 11, und in der Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 8, sowie vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, Hag GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12).

    Als Beispiele für mißbräuchliche Verhaltensweisen im Sinne von Artikel 86 hat der Gerichtshof dabei genannt: die willkürliche Weigerung, unabhängige Reparaturwerkstätten mit diesen Ersatzteilen zu beliefern, die Festsetzung unangemessener Ersatzteilpreise und die Entscheidung, für ein bestimmtes Modell keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch viele Fahrzeuge dieses Modells verkehren (Rechtssache 238/87, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und Rechtssache 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

    Es wies deshalb, insofern es unter diesem Gesichtspunkt insbesondere durch eine mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der Verbraucher gekennzeichnet war, auch eine gewisse Ähnlichkeit mit dem - vom Gerichtshof in den vorgenannten Urteilen ins Auge gefassten - Fall der Entscheidung eines Kraftfahrzeugherstellers auf, für bestimmte Modelle keine Ersatzteile mehr herzustellen, obwohl noch eine Nachfrage auf dem Markt besteht (Rechtssachen 238/37, Volvo, a. a. O., Randnr. 9, und 53/87, Renault, a. a. O., Randnr. 18).

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Zwar gebe es Übereinstimmungen mit den Rechtssachen, die die Verweigerung des Zugangs zu Wirtschaftsgütern beträfen, an denen Eigentumsrechte bestünden, doch habe die Strategie von AZ darin bestanden, die Einführung eines von ihr nicht mehr angebotenen Produkts zu verhindern, obwohl für dieses Produkt eine Nachfrage bestanden habe; dies stelle nach dem Urteil Volvo, oben in Randnr. 229 aufgeführt, und dem Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 1988, CIRCA und Maxicar (53/87, Slg. 1988, 6039), einen Fall des Missbrauch einer beherrschenden Stellung dar.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2014 - 2 U 46/14

    Autofelgen - Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung: Kraftfahrzeugfelgen als

    Es hieße, dieses Recht selbst infrage zu stellen, wenn man unter diesen Umständen die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften ausschließen wollte (EuGH GRUR Int. 1990, 140 [Tz. 11] - CICRA/Régie Renault; vgl. ferner EuGH GRUR 2004, 524 [Tz. 49 und 34] - IMS/Health; OLG Düsseldorf GRURPrax 2013, 382 [juris Tz. 60]).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Einschlägig sind insoweit Art. 82 EG (EuGH, Slg 1988, S. 6039, 6073 - Renault; Slg 1988, S. 6211, 6235 - VolvoA/eng) und § 19 Abs. 4 Nr. 2, 3 GWB, § 20 GWB (vgl. Constanze Kübel, aaO, S. 259 f.).
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

    So kommt eine solche Schutzeinschränkung nach Auffassung des EuGH etwa dann in Betracht, wenn der Rechteinhaber willkürlich die Belieferung bestimmter Werkstätten verweigert, unangemessene Ersatzteilpreise verlangt oder die Lieferung von Ersatzteilen einstellt, obwohl die entsprechenden Fahrzeuge noch im Gebrauch sind (vgl. EuGH, GRUR Int. 1990, 140 - CICRA/Régie Renault).
  • LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 143/14

    Reparaturaustauschteile - Klage wegen Verletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.1993 - C-317/91

    Deutsche Renault AG gegen AUDI AG. - Freier Warenverkehr - Warenzeichenrecht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-7/97

    Bronner

  • LG Düsseldorf, 28.11.2013 - 14c O 304/12

    Geschmacksmusterverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Felgen

  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 346/05

    MPEG2-Standard

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2003 - C-418/01

    IMS Health

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-41/90

    Klaus Höfner und Fritz Elser gegen Macrotron GmbH. - Freier

  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 546/05

    Berechtigung zum Anbieten von DVD-ROM mit komprimierten Videosignalen innerhalb

  • EuGH, 26.09.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

  • LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-316/95

    Generics BV gegen Smith Kline & French Laboratories Ltd.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 238/87

    AB Volvo gegen Erik Veng (UK) Ltd. - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • LG Düsseldorf, 05.07.2007 - 4b O 289/06

    Schutz des Patents mit der Bezeichnung lichtabstrahlendes Halbleiterbauelement

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 289/06

    Leuchtdiode V

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 287/06

    Leuchtdiode III

  • LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 288/06

    Leuchtdiode IV

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Rechtsprechung
   RG, 28.01.1887 - 53/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1887,414
RG, 28.01.1887 - 53/87 (https://dejure.org/1887,414)
RG, Entscheidung vom 28.01.1887 - 53/87 (https://dejure.org/1887,414)
RG, Entscheidung vom 28. Januar 1887 - 53/87 (https://dejure.org/1887,414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1887,414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Zustellung des Beschlusses erforderlich, durch welchen der Angeklagte von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 15, 202
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73

    Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz

    Zwar ist die Rechtsprechung bisher davon ausgegangen, daß die Entscheidung über einen Antrag des Angeklagten auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung dem Betroffenen selbst bekanntgemacht werden muß (RGSt 15, 202; 29, 69; 59, 277, 279; OLG Hamm NJW 1969, 1129; für den stattgebenden Beschluß: OLG Karlsruhe Recht 31 Nr. 2626).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,14576
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87 (https://dejure.org/1988,14576)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 53/87 (https://dejure.org/1988,14576)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 53/87 (https://dejure.org/1988,14576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,14576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Consorzio italiano della componentistica di ricambio per autoveicoli und Maxicar gegen Régie nationale des usines Renault.

    Geltendmachung von Geschmacksmusterrechten an Karosserieteilen von Kraftfahrzeugen: Vereinbarkeit mit den Artikeln 30 bis 36 und 86 EWG-Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.09.1982 - 144/81

    Keurkoop / Nancy Kean Gifts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87
    18 und 24 des Urteils vom 14. September 1982 in der Rechtssache 144/81, Keurkoop, Slg. 1982, 2853, 2870 und 2872.

    nach nationalem Recht (Urteil Keurkoop, Randnr. 18).

    Die Anwendung von Rechtsvorschriften, die die Erteilung von Geschmacksmusterrechten nicht nur für Karosserien als Ganzes, sondern auch für deren Einzelteile gestatten, scheint mit nicht geeignet, "künstliche Abschottungen innerhalb des Gemeinsamen Marktes beizubehalten oder zu schaffen" (vgl. das Urteil Keurkoop, Randnr. 24).

  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87
    Schon in seinem Urteil vom 29. Februar 1968 in der Rechtssache 24/67 (Parke, Davis & Co., Slg. 1968, 85, 112) hat der Gerichtshof festgestellt:.

    Es sei jedoch daran erinnert, daß der Gerichtshof in dem (vorstehend erwähnten) Urteil Parke, Davis & Co. festgestellt hat, daß ein Mißbrauch einer beherrschenden Stellung nicht notwendigerweise schon deswegen vorliegt, weil der Verkaufspreis des patentierten Erzeugnisses höher ist als der des nicht geschützten Erzeugnisses.

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 53/87
    - Rechtssache 40/70, Sirena, Slg. 1971, 69, Randnr. 16; Rechtssache 78/80, Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 16.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

    60 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 1989, Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro (66/86, EU:C:1989:140, Rn. 43), und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache CIRCA und Maxicar (53/87, EU:C:1988:330, Nr. 62).
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