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   AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16   

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https://dejure.org/2016,69991
AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16 (https://dejure.org/2016,69991)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 30.11.2016 - 531 C 161/16 (https://dejure.org/2016,69991)
AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 30. November 2016 - 531 C 161/16 (https://dejure.org/2016,69991)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 03.09.1991 - 25 U 1838/91

    Anspruch auf Unterlassen der Benutzung von Lautsprechern auf der Terasse, so dass

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Das OLG München (NJW-RR 1991, 1492) tenorierte: Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte verurteilt wird zu unterlassen, die im Terrassenfreisitz seines Hauses L Weg ... befindlichen Lautsprecher so laut zu betreiben, dass die daraus im Freien übertragenen Radiosendungen usw. auf dem Nachbargrundstück L Weg ... des Klägers deutlich hörbar sind.

    Das OLG München (NJW-RR 1991, 1492) stellte ua fest:.

    Auch ist solche Beeinträchtigung nicht durch eine als ortsüblich anzusehende Benutzung des Grundstücks des Beklagten herbeigeführt (vgl. OLG München NJW-RR 1991, 1492).

    Ergänzend stellte das OLG München (NJW-RR 1991, 1492) fest:.

    Radiogeräusche von der Nachbarterrasse in einer Reihenhausanlage sind bereits dann unzulässige Immissionen, wenn sie ihrer Art nach deutlich wahrnehmbar sind; auf bestimmte schalltechnische Messwerte kommt es nicht an (vgl. OLG München NJW-RR 1991, 1492).

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Je nach der Art der Lärmentwicklung können sich Feststellungen des Gerichts orientieren an den messtechnisch erfassbaren dB (A)-Richtwerten in Vorschriften bzw. Hinweisen des öffentlichen Immissionsschutzrechts, welche als "antizipiertes Sachverständigengutachten" allgemein anerkannte Entscheidungshilfe sein können, so etwa bei Veranstaltungslärm (vgl. BGHZ 46, 35; BGHZ 67, 253; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 145).

    Es ist auf die konkreten Lästigkeitsmerkmale und auf das Gesamtbild abstellen (BGHZ 46, 35, 38, 42).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Schon in BGH NJW 1993, 1656 = ZMR 1993, 268) hieß es:.

    Der Klägerin steht der tenorierte Unterlassungsanspruch nach §§ 903, 1004 BGB - ergänzt um Werte aus der TA-Lärm (vgl. BGH NJW 1993, 1656 = 2MR 1993, 268) - zu, da ihre Sondereigentümer in Haus-Nr. 3 in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt worden sind, nämlich durch die unkörperliche Immission von Stereoanlagen-Geräusch vom Vereinshaus des Beklagten, und weil danach weitere solche Beeinträchtigungen von ihm zu besorgen sind.

  • LG Frankfurt/Main, 06.03.1989 - 21 O 424/88

    Verstoß gegen die Regeln des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Dies gilt aber nicht für feiern, die laut über 22 Uhr hinausgehen (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1990, 27).
  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04

    Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Insoweit hat er Dispositionsbefugnis (vgl. auch OLG Saarbrücken MDR 2000, 152 und BGH NZM 2005, 318).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Nach BGH (NJW 1993, 925 = ZMR 1993, 152) kann sogar Froschlärm über eine Lärmpegelmessung nach den Richtwerten der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 (oder ähnlichen Richtlinien wie TA Lärm, LAT-Hinweise) beurteilt werden.
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft;

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Insoweit wird verwiesen auf OLG Hamm ZMR 2010, 389 zu Ansprüchen aus § 1004 BGB.
  • BGH, 04.12.1970 - V ZR 79/68

    Belästigung durch von einer Heizanlage ausgestoßenen Abgasen und Ölgerüchen -

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Soweit dem Berufungsurteil entnommen werden könnte, es sei Sache des Klägers, darzulegen und zu beweisen, sein Grundstück werde wesentlich beeinträchtigt, wäre dies fehlerhaft Dass ein Grundstück durch Lärm nur unwesentlich beeinträchtigt wird, muss der Störer vortragen und beweisen (vgl. Senatsurt. v. 16. Oktober 1970, VZR10/68, LM BGB § 906 Nr. 36, und v. 4. Dezember 1970, VZR 79/68, WM 1971, 278, 280).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Dazu heißt es etwa in BGH NJW 1985, 2823:.
  • BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95

    Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus

    Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.11.2016 - 531 C 161/16
    Im Verfahren des OLG Düsseldorf MDR 1996, 185 lautete der Klagantrag, die Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 500.000 DM oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu 30 Tagen zu unterlassen, in den Mittagsstunden von 12 Uhr bis 15 Uhr sowie nach 20 Uhr vor ihrem Grundstück bzw. in einem Umkreis von 50 m um ihr Grundstück herum Fußball oder andere Ballspiele zu spielen .
  • OLG München, 31.01.1990 - 25 W 2336/89

    Unterlassungsurteil; Anforderungen an Bestimmtheit; Vollstreckung; Störendes

  • AG Freising, 28.01.2010 - 6 C 1660/07

    Wohnungseigentum: Durchsetzung "zivilisierten Verhaltens" unter

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 Wx 233/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei der Festlegung von Ruhezeiten in einer

  • LG Hamburg, 13.12.2017 - 321 S 65/16

    Unterlassungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Ruhestörung:

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 30.11.2016, Az. 531 C 161/16, wird zurückgewiesen.

    das mit der Berufung angefochtene Urteil des Amtsgerichts Hamburg Blankenese zum Az 531 C 161/16, zugestellt am 07.12.2016, abzuändern und den Beklagten gemäß den Sachanträgen gem. S. 5 des Urteils des AG Hamburg Blankenese i.V.m. dem Protokoll des AG Hamburg Blankenese vom 05.12.2016, S. 7, zu verurteilen, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu verurteilen,.

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