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AG Hamburg-Blankenese, 21.03.2012 - 531 C 283/11 |
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AG Hamburg-Blankenese, Entscheidung vom 21. März 2012 - 531 C 283/11 (https://dejure.org/2012,26948)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Heizung muss vom Mieter nur in verkehrsüblicher Weise überwacht werden
- rabüro.de
Mieter darf grundsätzlich bei Ortsabwesenheit im Winter auf normale Funktion der Heizanlage vertrauen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss der Mieter die Mietsache bei Frost kontrollieren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 09.06.1995 - 12 U 9/95
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 21.03.2012 - 531 C 283/11
50 Der eingetretene Schaden ist nicht ursächlich auf vertragswidrige Unterlassungen des Klägers als Mieter zurückzuführen, auch wenn dem Beklagten als Vermieter insoweit im Regelfall ein Anscheinsbeweis zugute kommt (OLG Hamm WuM 1996, 470). - BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70
Verkehrssicherungspflicht des Mieters bei Frostgefährdung einer Wasserleitung
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 21.03.2012 - 531 C 283/11
47 Der Kläger als Mieter hatte für eine ausreichende Kontrolle des Mietobjekts (Einfamilienhaus) zur Vermeidung von Frostschäden zu sorgen (BGH NJW 1972, 34 = WuM 1972, 25).