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   LG Berlin, 19.11.2019 - (532 Ks) 234 Js 87/14 (7/16), 432 Ks 7/16   

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https://dejure.org/2019,39126
LG Berlin, 19.11.2019 - (532 Ks) 234 Js 87/14 (7/16), 432 Ks 7/16 (https://dejure.org/2019,39126)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2019 - (532 Ks) 234 Js 87/14 (7/16), 432 Ks 7/16 (https://dejure.org/2019,39126)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2019 - (532 Ks) 234 Js 87/14 (7/16), 432 Ks 7/16 (https://dejure.org/2019,39126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes während eines Kaiserschnitts zu Bewährungsstrafen verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Abtreibung

  • haufe.de (Pressebericht, 24.11.2019)

    Frauenärzte wegen Tötung eines kranken Zwillings während der Geburt verurteilt

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 19.11.2019)

    Totschlag-Urteil gegen Frauenärzte: "Die rote Linie wurde überschritten"

  • evangelisch.de (Pressebericht, 19.11.2019)

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen Zwillingstod verurteilt

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.10.2019)

    Prozess gegen Berliner Frauenärzte: Tod eines Zwillings

Besprechungen u.ä.

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 19.11.2019)

    Ein Freispruch im Fall des getöteten Zwillings wäre richtig gewesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 429/81

    Revision wegen Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Anforderungen

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16
    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00

    Zulässige Änderung eines Geschäftsverteilungsplans für anhängige Verfahren -

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16
    Entsprechend dem Gefahrenabwehrzweck des 70 Abs. 1 StGB muss der Missbrauch oder die Pflichtverletzung in einem inneren Zusammenhang mit der Berufsausübung oder deren regelmäßiger Gestaltung stehen und so symptomatisch die Unzuverlässigkeit des Täters in seinem Beruf erkennen lassen (vgl. zum Schutzzweck des § 70 Abs. 1 StGB, BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2002 ­ 2 BvR 1837/00-; Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 18; 37; Fischer, StGB, 66. Aufl. § 70 Rdnr. 8).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16
    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16
    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87

    Berufsfreiheit - Straftaten - Betrug

    Auszug aus LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16
    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
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