Rechtsprechung
LG Berlin, 05.03.2018 - 534 Qs 21/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 142 StGB, § 160 Abs 1 StPO, § 160 Abs 2 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 464a Abs 2 StPO
Kostenerstattung nach Einstellung eines Strafverfahrens wegen Verkehrsunfallflucht: Auslagenerstattung für die Durchführung eigener Ermittlungen und Erstellung eines Privatgutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten
Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris). - LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19 Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).