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   AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13   

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AG Köln, Entscheidung vom 20.12.2013 - 535 Ds 44/13 (https://dejure.org/2013,40183)
AG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 535 Ds 44/13 (https://dejure.org/2013,40183)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Mainz, 18.06.2007 - 3 T 52/07

    Gerichtskosten: Schuldner der Aktenversendungspauschale einer vom

    Auszug aus AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13
    Soweit die Bezirksrevisorin auf die Entscheidung des LG Mainz JurBüro 2007, 597 Bezug nimmt, ergibt sich daraus für den konkreten Fall auch keine Einschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Aktenversendungspauschale als notwendige Auslagen.

    Diese Entscheidung geht grundsätzlich von einer Erstattungsfähigkeit dieser Kosten im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Mandant und Rechtsanwalt aus, indem es den Prozessbevollmächtigten auf diesen Erstattungsanspruch verweist (LG Mainz Beschluss vom 18.6.2007 - 3 T 52/07 - Rz. 9, zitiert nach Juris).

  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13
    Das Argument der Arbeitserleichterung diente zudem in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.3.1996 - 2 BvR 386/96- zur Begründung der Verfassungsmäßigkeit der Berechnung einer Aktenversendungspauschale für die damit verbundene Serviceleistung der Justiz.
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 13 OA 170/09

    Bestimmung des Kostenschuldners einer verauslagten Aktenversendungspauschale nach

    Auszug aus AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13
    Der Umstand, dass die Aktenübersendung der Arbeitserleichterung des Verteidigers dient, steht damit der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der Aktenversendungspauschale als notwendige Kosten nicht entgegen (vgl. auch den Beschluss des OVG Lüneburg vom 1.02.2010 - 13 OA 170/09 -, zitiert nach Juris, der ebenfalls von einer Erstattungsfähigkeit der Aktenversendungspauschale als Aufwendungsersatz ausgeht in seiner Entscheidung über die Frage der Umsatzsteuerpflichtigkeit eines solchen Anspruchs).
  • AG Lahr, 13.03.2008 - 6 C 33/08

    Von einem Rechtsschutzversicherer zu ersetzende Rechtsverfolgungskosten -

    Auszug aus AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt diese Kosten im Rahmen des mit dem Mandanten bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß §§ 670, 675 BGB erstattet verlangen kann (vgl. auch LG Berlin Beschluss vom 17.5.1997 - 510 Qs 46/97; AG Lahr Urteil vom 13.3.2008, 6 C 33/08, beide zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13
    Dabei darf die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen; sie ist lediglich gehalten, die kostengünstigste Maßnahme auszuwählen (vgl. BGH vom 16.2.2002, VIII ZB 30/02, zitiert nach Juris).
  • LG Berlin, 16.05.1997 - 510 Qs 46/97
    Auszug aus AG Köln, 20.12.2013 - 535 Ds 44/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt diese Kosten im Rahmen des mit dem Mandanten bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß §§ 670, 675 BGB erstattet verlangen kann (vgl. auch LG Berlin Beschluss vom 17.5.1997 - 510 Qs 46/97; AG Lahr Urteil vom 13.3.2008, 6 C 33/08, beide zitiert nach Juris).
  • AG Köln, 08.06.2018 - 707 Ds 101/15

    Aktenversendungspauschale, ortsansässiger Rechtsanwalt

    Das Gericht schließt sich zunächst den zutreffenden Ausführungen der Abt. 535 (AG Köln, Beschl. v. 20.12.2013, Az. 535 Ds 44/13) an:.
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