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   LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97   

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https://dejure.org/1997,7127
LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97 (https://dejure.org/1997,7127)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.07.1997 - 538 Qs 52/97 (https://dejure.org/1997,7127)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 538 Qs 52/97 (https://dejure.org/1997,7127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlagnahme eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radargeräts; Empfang funktechnisch erzeugter elektrischer Schwingungen als Empfang von Nachrichten i.S.d. Fernmeldeanlagengesetzes (FAG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radarwarngeräts ist zulässig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Mitführen eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radarwarngeräts ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TKG §§ 86, 95

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Cottbus, 04.06.1999 - 26 Qs 23/99

    Funkempfangsanlage - Genehmigungspflicht - Radarwarngerät

    Auszug aus LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97
    Das LG Berlin DAR 1997, 501 (Beschl. v. 15.07.1997 - 538 Qs 52/97) hat das Mitführen eines Radarwarngeräts im Gegensatz zu LG Cottbus DAR 1999, 466 (Beschl. v. 04.06.1999 - 26 Qs 23/99 für zulässig erachtet: Zur Zulässigkeit des Mitführens eines an die Fahrzeugstromversorgung angeschlossenen empfangsbereiten Radarwarngeräts.
  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 503/80
    Auszug aus LG Berlin, 15.07.1997 - 538 Qs 52/97
    Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 11.12.1980 (BGHSt 30, 15ff.) vertretene Auslegung des Nachrichtenbegriffs zum FAG a. E sei jedoch auf § 95 TKG zu übertragen.
  • LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98

    Radarwarngerät - §§ 138, 817 S. 2 BGB; (Hinweis: vgl. seit 1.1.02 die gesetzliche

    Die reine Feststellung, ob in der Nähe ein Radargerät in Betrieb ist, reicht insoweit nicht aus (vgl. LG Berlin, DAR 1997, 501).
  • LG Cottbus, 04.06.1999 - 26 Qs 23/99

    Das Mitführen eines empfangsbereiten Radarwarngeräts ist unzulässig

    Das LG Cottbus DAR 1999, 466 (Beschl. v. 04.06.1999 - 26 Qs 23/99 - mit ablehnender Anmerkung von Newi aaO.) hält im Gegensatz zur Entscheidung des LG Berlin DAR 1997, 501 (Beschl. v. 15.07.1997 - 538 Qs 52/97) das Mitführen eines funktionstüchtigen Radarwarngeräts für strafbar nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes:.
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