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   ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13   

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https://dejure.org/2013,37656
ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13 (https://dejure.org/2013,37656)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13 (https://dejure.org/2013,37656)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 54 Ca 6322/13 (https://dejure.org/2013,37656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Besetzung einer Stelle auf Grund Fehlens einer einschlägigen Religionszugehörigkeit; Zulässigkeit einer Benachteiligung bei der Besetzung einer Stelle wegen einer fehlenden Kirchenmitgliedschaft

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Entschädigungsanspruch nach Absage wegen fehlender Religionszugehörigkeit

Kurzfassungen/Presse (18)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bewerbung bei einem kirchlichen Arbeitgeber

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber benachteiligt Bewerber aus Gründen der Religion

  • lto.de (Kurzinformation)

    AGG - Kirchlicher Arbeitgeber darf Konfessionslose nicht benachteiligen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung kann gegen das AGG verstoßen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber darf nicht jede Einstellung von Kirchenmitgliedschaft abhängig machen

  • taz.de (Pressebericht, 06.01.2014)

    EKD verurteilt: Antirassismus auch konfessionslos

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kirchlicher Arbeitgeber darf Konfessionslose nicht benachteiligen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Wer in der Stellenanzeige die Kirchenmitgliedschaft verlangt, …

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Diskriminierung: Was ist erlaubt, was verboten?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kirche muss konfessionsloser Stellenbewerberin Entschädigung zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kirchlicher Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung konfessionsloser Bewerber

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kirchliche Arbeitgeber - Entschädigungsanspruch für konfessionslose Bewerber?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kirchlicher AG darf für Einstellung als "Antirassismus"-Referentin keine Kirchenmitgliedschaft fordern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 116
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08

    Altersbezogene Benachteiligung - Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Dies stellt eine ungünstigere Behandlung dar, unabhängig davon, ob die Klägerin eingestellt worden wäre (BAG v. 18.03.2010, 8 AZR 1044/08, NZA 2010, 1129-1133, mwN).

    Maßgeblich für die objektive Eignung ist dabei nicht das formelle Anforderungsprofil des jeweiligen Arbeitgebers, sondern die Anforderungen, welche an die jeweilige Tätigkeit nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung gestellt werden (BAG v. 18.03.2010, 8 AZR 1044/08, aaO, Rn. 23, 31 mwN).

    c) Für die Entschädigungsbemessung sind Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie die Folgen für den Arbeitnehmer (BAG v. 18.03.201, 8 AZR 1044/08, aaO) und das Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen (BAG v. 22.01.2009, 8 AZR 906/07, NZA 2009, 945-954).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (BAG v. 19.08.2010, 8 AZR 530/09 NZA 2010, 1412-1418, Rn. 57).

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (BAG v. 19.08.2010, 8 AZR 530/09, Rn. 59, aaO.).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Damit entspricht er den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BVerfG v. 04.06.1985, 2 BvR 1718/83, NJW 1986, 367).

    zitiert wurde (vgl. u.a. BVerfG v. 16.10.1968, 1 BvR 241/66, NJW 1969, 31; v. 04.06.1985, 2 BvR 1703/83; 2 BvR 1718/83; 2 BvR 856/84, NJW 1986, 367-372).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    zitiert wurde (vgl. u.a. BVerfG v. 16.10.1968, 1 BvR 241/66, NJW 1969, 31; v. 04.06.1985, 2 BvR 1703/83; 2 BvR 1718/83; 2 BvR 856/84, NJW 1986, 367-372).

    Die tätige Nächstenliebe ist nach dem Neuen Testament eine wesentliche Aufgabe für den Christen und wird von der Katholischen wie der Evangelischen Kirche als kirchliche Grundfunktion verstanden (BVerfG v. 16.10.1968, 1 BvR 241/66, Rn. 26, NJW 1969, 31).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 608/10, EzA § 15 AGG Nr. 16, Rn. 16).

    Die Benachteiligung liegt bereits in der Versagung einer Chance (st. Rspr., vgl. BAG v. 13.10.2011, 8 AZR 608/10, EzA AGG § 15 Nr. 16, Rn. 24).

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Unerheblich ist dabei, ob der Bewerber für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (BAG v. 19.08.2010, 8 AZR 466/09, NZA 2011, 203-206; 8 AZR 370/09, NZA 2011, 200-202).

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (BAG v. 19.08.2010, 8 AZR 370/09, NZA 2011, 200-202).

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    a) Tatbestandliche Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist eine unzulässige Benachteiligung der Klägerin (vgl. BAG v. 07.07.2011, 2 AZR 396/10. NZA 2012, 34, 36), , die hier gegeben ist.
  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Nach der Rechtsprechung des EUGH ist das innerstaatliche Recht "soweit wie möglich' anhand des Wortlauts und des Zwecks der einschlägigen Richtlinie zu interpretieren (vgl. u.a. EUGH v. 24.01.2012, C-282/10, NZA 2012, 139-142).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG v. 20.06.2013, 8 AZR 482/12, EzA-SD 2013, Nr. 22, 7-10, Rn. 41, mwN).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Berlin, 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13
    c) Für die Entschädigungsbemessung sind Art, Schwere und Dauer des Verstoßes sowie die Folgen für den Arbeitnehmer (BAG v. 18.03.201, 8 AZR 1044/08, aaO) und das Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen (BAG v. 22.01.2009, 8 AZR 906/07, NZA 2009, 945-954).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten - das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Dezember 2013 - 54 Ca 6322/13 - teilweise abgeändert und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - 4 Sa 157/14

    Kirchlicher Arbeitgeber - kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Dezember 2013 - 54 Ca 6322/13 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.12.2013 - 54 Ca 6322/13 - zu verurteilen, an die Klägerin eine angemessene Entschädigung gemäß § 15 AGG zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, 9.788,65 EUR aber nicht unterschreiten soll.

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