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   ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14   

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ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14 (https://dejure.org/2015,3317)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14 (https://dejure.org/2015,3317)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2015 - 54 Ca 14420/14 (https://dejure.org/2015,3317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (46)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Urlaubsgeld und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Mindestlohn: Urlaubsgeld darf nicht gestrichen werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht zulässig - auch nicht mittels Änderungskündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Umgehung des Mindestlohngesetzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mindestlohn contra Urlaubsgeld? - Arbeitgeber will Mindestlohn nur zahlen, wenn die Arbeitnehmer auf andere Leistungen verzichten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Was gehört zum Mindestlohn?

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Die Möglichkeit der Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den Mindestlohn

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Viele Fragen noch ungeklärt - Die ersten Urteile zum Mindestlohn

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gesetzlicher Mindestlohn

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld darf nicht auf Mindestlohn angerechnet werden

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Geschickte Umgehung des Mindestlohns?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Sonderzahlungen dürfen nicht angerechnet werden!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Vertragsanpassung wegen Mindestlohn: Sonderzahlungen dürfen nicht angerechnet werden!

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Stichtagsregelung für Gewerkschaftsmitglieder bei Ansprüchen auf tarifliche Leistungen

  • templin-thiess.de (Pressemitteilung)

    Mindestlohn - Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • weka.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld und Sonderzahlungen nicht auf Mindestlohn anrechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf Mindestlohn ist unzulässig

  • noerr.com (Kurzinformation)

    MiLoG: Anrechenbarkeit von Zuschlägen auf den Grundlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Sind Sonderzahlungen und Urlaubsgeld anrechenbar?

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Mindestlohn

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und Sonderzahlungen auf Mindestlohn

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den Mindestlohn

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Mindestlohnurteil: keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlungen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsanpassung wegen Mindestlohn: Sonderzahlungen dürfen nicht angerechnet werden!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlungen sind nicht auf den Mindestlohn anzurechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld und jährliche Sonderzahlung dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Anrechnung von Urlaubsgeld?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    MiLoG: Unwirksamkeit einer Änderungskündigung und Unzulässigkeit der Anrechnung von Sonderleistungen auf den Mindestlohn

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sonderzahlungen und Mindestlohn - Jeden Monat ein bisschen Weihnachten?

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestlohn - Anrechnung von Lohnbestandteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Folgerichtig hat das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit einer Mindestlohnklage im Abfallgewerbe klargestellt, dass die "Zulagen und Zuschläge, die durch die nationalen Rechtsvorschriften oder Praktiken des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Arbeitnehmer entsandt wird, nicht als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers auf der einen und der ihm erbrachten Gegenleistung auf der anderen Seite verändern", "nicht aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden" können (BAG v. 16.04.2014, 4 AZR 802/11, NZA 2014, 1277-1282).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner durch den EuGH im Grundsatz bestätigten Rechtsprechung zur "funktionalen Gleichwertigkeit" daher maßgeblich auf den Zweck der Leistung abgestellt (BAG v. 16.04.2014, 4 AZR 802/11, NZA 2014, 1277-1282; EuGH v. 07.11.2013, C-522/11 (Isbir), NZA 2013, 259, Rn 37 ff).

    Für diese Bestimmung der Funktion ist jedenfalls dann der subjektive Wille des Arbeitgebers nicht entscheidend, wenn die Leistung nach einer an anderer Stelle als in dem Gesetz über den Mindestlohn erfolgt und sich ihre Funktion aus dieser Regelung ergibt (BAG v. 16.04.2014, 4 AZR 802/11, NZA 2014, 1277-1282, mwN für einen durch Rechtsverordnung eingeführten tariflichen Mindestlohn).

  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97

    Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ;

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung, wie vorliegend, ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers demzufolge daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlass zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (LAG Berlin v. 30.09.1997, 9 Sa 56/97, mwN, zitiiert nach juris).

    Es reicht jedenfalls nicht aus, dass das Unternehmen einmal Verluste gemacht hat, schon gar nicht, dass einzelne Abteilungen rote Zahlen schreiben (LAG Berlin v. 30.09.1997, 9 Sa 56/97, mwN, zitiiert nach juris).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-341/02

    EIN MITGLIEDSTAAT IST NICHT VERPFLICHTET, BEI DER KONTROLLE DER ZAHLUNG DES

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen "Isbir" (7. November 2013 - C-522/12 - Rn. 36 ff., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14; unter Hinweis auf 14. April 2005 - C-341/02 - [Kommission/Deutschland] Rn. 39, Slg. 2005, I-2733) gibt auch die Richtlinie 96/71 selbst keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Definition des Mindestlohns.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können die Zulagen und Zuschläge, die nicht durch die Rechtsvorschriften oder die Praktiken des Mitgliedstaats als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht aufgrund der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden (Urteile Sähköalojen ammattiliitto, C-396/13 v. 12.02.2015; Kommission/Deutschland, C-341/02 vom 14.04.2005, EU:C:2005:220, Rn. 39, und Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 38).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen "Isbir" (7. November 2013 - C-522/12 - Rn. 36 ff., ABl. EU 2014 Nr. C 9, 14; unter Hinweis auf 14. April 2005 - C-341/02 - [Kommission/Deutschland] Rn. 39, Slg. 2005, I-2733) gibt auch die Richtlinie 96/71 selbst keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Definition des Mindestlohns.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können die Zulagen und Zuschläge, die nicht durch die Rechtsvorschriften oder die Praktiken des Mitgliedstaats als Bestandteile des Mindestlohns definiert werden und die das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern, nicht aufgrund der Richtlinie 96/71 als derartige Bestandteile betrachtet werden (Urteile Sähköalojen ammattiliitto, C-396/13 v. 12.02.2015; Kommission/Deutschland, C-341/02 vom 14.04.2005, EU:C:2005:220, Rn. 39, und Isbir, EU:C:2013:711, Rn. 38).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Die eine ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (BAG v. 23.06.2005, 2 AZR 642/04, NZA 2006, 92-98 mwN).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Kündigung und Angebot bilden eine Einheit; es handelt sich also um ein einheitliches Rechtsgeschäft (BAG v. 16.09.2004, 2 AZR 628/03, NZA 2005, 635-637).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Dabei komme der Bezeichnung der Sonderzahlung zusätzliche Indizwirkung zu (BAG v. 22. Oktober 2003, 10 AZR 152/03 zu II 1 b der Gründe, NZA 2004, 444-447).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 792/85
    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Das sei die Rechtsfolge für die Störung bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BAG 13.03.1987, 7 AZR 792/85).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-522/11

    Mbaye

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner durch den EuGH im Grundsatz bestätigten Rechtsprechung zur "funktionalen Gleichwertigkeit" daher maßgeblich auf den Zweck der Leistung abgestellt (BAG v. 16.04.2014, 4 AZR 802/11, NZA 2014, 1277-1282; EuGH v. 07.11.2013, C-522/11 (Isbir), NZA 2013, 259, Rn 37 ff).
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus ArbG Berlin, 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG v. 13.02.2013, 5 AZR 2/12, NZA 2013, 1024-1026, mwN).
  • ArbG Bautzen, 25.06.2015 - 1 Ca 1094/15

    Anrechnung von gewährtem zusätzlichen Urlaubsgeld auf den einem Arbeitnehmer

    Es wird der Argumentation des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 04.03.2015, 54 Ca 14420/14, Orientierungssatz 3, Rn. 52) gefolgt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2015 - 8 Sa 677/15

    Änderungskündigung - Entgeltsenkung - Mindestlohn

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 - 54 Ca 14420/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 4. März 2015 zum Aktenzeichen 54 Ca 14420/14 die Klage abzuweisen.

  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 551/15

    Zahlung von Mindestlohn i.R.e. Vereinbarung der Zahlung eines Grundlohns für

    Das Mindestlohngesetz enthält keine Definition des Mindestlohns und damit auch keine Regelungen, welche Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn zu zählen sind (so auch ArbG Berlin, Urteil vom 04. März 2015 - 54 Ca 14420/14 -, Rn. 34, juris).

    Der ausdrückliche Verzicht des Gesetzgebers auf die Definition, welche Lohnbestandteile auf den Mindestlohn anrechenbar sind und welche nicht, wird nicht dadurch ersetzt, dass die Bundesregierung statt entsprechender Regelungen im Gesetz ihre Vorstellungen auf einer Internetseite kommuniziert (so zutreffend: ArbG Berlin vom 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14 Rdnr. 39).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2016 - 6 Sa 273/15

    Anrechnung auf Mindestlohn - Funktionszulage - Tankgutschein - Jahresprämie

    In Anlehnung an das Urteil des ArbG Berlin - 54 Ca 14420/14 sei auch die Jahresprämie 2013 nicht berücksichtigungsfähig.
  • ArbG Herford, 11.09.2015 - 1 Ca 677/15

    1. Ein Akkordzuschlag ist nicht auf den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

    Das Mindestlohngesetz enthält keine Definition des Mindestlohns und damit auch keine Regelungen, welche Vergütungsbestandteile zum Mindestlohn zu zählen sind (so auch ArbG Berlin, Urteil vom 04. März 2015 - 54 Ca 14420/14 -, Rn. 34, juris).

    Der ausdrückliche Verzicht des Gesetzgebers auf die Definition, welche Lohnbestandteile auf den Mindestlohn anrechenbar sind und welche nicht, wird nicht dadurch ersetzt, dass die Bundesregierung statt entsprechender Regelungen im Gesetz ihre Vorstellungen auf einer Internetseite kommuniziert (so zutreffend: ArbG Berlin vom 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14 Rdnr. 39).

  • LAG Hamm, 14.01.2016 - 18 Sa 1279/15

    Umfang des Anspruchs auf Zahlung des Mindestlohns

    Es mag einiges dafür sprechen, Handlungen und Abreden, die nach oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu der Verkündung des Gesetzes vorgenommen wurden und auf eine Umwandlung nicht mindestlohnrelevanter Sonderleistungen in anrechenbare Vergütungsbestandteile abzielen, an § 3 Satz 1 MiLoG zu messen (vgl. ArbG Berlin, Urteil vom 04.03.2015 - 54 Ca 14420/14, dort unter II 2.4 der Entscheidungsgründe, hinsichtlich einer am 30.09.2014 ausgesprochenen Änderungskündigung, mit der unter anderem die Umwandlung einer Jahressonderzahlung und zusätzlichen Urlaubsvergütung in laufendes Arbeitsentgelt erstrebt wurde).
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