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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06   

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https://dejure.org/2006,5134
OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06 (https://dejure.org/2006,5134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06 (https://dejure.org/2006,5134)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06 (https://dejure.org/2006,5134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenes Beschwerderecht des Wahlverteidigers in eben dieser Eigenschaft oder des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung

  • Judicialis

    StPO § 143

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 143
    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 12 KLs 35 Js 334/05
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06, 2 Ws 54/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2712
  • NStZ 2007, 664 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ws 302/04

    Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Wahlanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Zwar ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Einlegung eines Rechtsmittels nicht im eigenen Namen des Verteidigers erfolgt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2004 in 2 Ws 302/04).
  • OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 315/05

    Pflichtverteidiger; Abberufung; zweiter Pflichtverteidiger; Auswahlermessen des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Die gegen die Bestellung des Rechtsanwalts H. gerichtete Beschwerde des Angeklagten vom 28. November 2005, die für diesen durch Rechtsanwalt G. eingelegt und später noch ergänzend begründet sowie auch von Rechtsanwalt L. für den Angeklagten nach seiner Beiordnung ergänzend begründet worden ist, ist durch ausführlichen Senatsbeschluss vom 5. Januar 2006 (2 Ws 315/05), auf den Bezug genommen wird, verworfen worden.
  • BGH, 19.01.2006 - 1 StR 409/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Terminierung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Aus dem Recht eines Angeklagten, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, folgt nicht, dass bei jeder Verhinderung des gewählten Verteidigers oder des "Pflichtverteidigers des Vertrauens" eine Hauptverhandlung gegen den Angeklagten nicht durchgeführt werden könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 in 1 StR 409/05).
  • OLG Hamburg, 17.11.1997 - 2 Ws 255/97
    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Allerdings ist letzterer Fall bislang nur in jener Konstellation entschieden worden, dass sich der Pflichtverteidiger gegen die Ablehnung der Zurücknahme seiner eigenen Bestellung wendet (vgl. OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamburg, NJW 1998, 621 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 30/06

    Pflichtverteidiger; Rücknahme der Bestellung; Vertrauensverhältnis; Zerrüttung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Anderenfalls hätte er es in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem (Pflicht-)Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, möglicherweise sogar um verfahrensfremde Zwecke zu verfolgen (vgl. den o.g. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006; ferner Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 in 2 Ws 30/06).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06
    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Beschuldigten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/05).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    In diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen anderer Gerichte und in der Kommentarliteratur vertretene Auffassungen betreffen zudem häufig andere - nicht einschlägige - Fallkonstellationen, etwa diejenige, dass sich ein Pflichtverteidiger gegen seine - ihn nach herrschender Auffassung nicht beschwerende - eigene Entpflichtung wendet (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 141 Rn. 32, § 143 Rn. 18), oder diejenige, in der ein weiterer (Wahl- und/oder Pflicht-)Verteidiger gegen die unterlassene Entpflichtung eines anderen Pflichtverteidigers vorgeht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53, 54/06, NJW 2006, 2712; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13, § 143 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist daher mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Er ist Verteidiger, nicht Vertreter des Angeklagten (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713).

  • OLG Celle, 29.07.2010 - 1 Ws 392/10

    Anspruch eines Angeklagten auf Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger bei

    Eine Vermutung spricht dafür, dass der Verteidiger Rechtsmittel regelmäßig für den Beschuldigten eingelegt hat (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10

    Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • BGH, 08.03.2022 - StB 4/22

    Unzulässige Beschwerde gegen die Anordnung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen

    Anderenfalls hätten sie die Beanstandungen im eigenen Namen geltend machen müssen und nicht als "die Verteidigung des Angeklagten B." (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53/06 u.a., NJW 2006, 2712; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 Ws 381/11, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 3 4 5 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12, juris Rn. 14 mwN; SSWStPO/Hoch, 4. Aufl., § 297 Rn. 4).
  • LG Osnabrück, 06.06.2016 - 18 Qs 17/16

    Vollstreckung der Untersuchungshaft gegen einen Angeklagten in anderer Sache

    Dies kann durchaus so verstanden werden, dass es sich um, eine - mangels eigener Beschwer unzulässige - Beschwerde des Verteidigers im eigenen Namen handelt (vgl. so etwa OLG Hamm, 23.02.2006, 2 Ws 53, 54/06, NStZ 2007, 664).
  • OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12

    Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Hamm, 28.06.2007 - 2 Ws 174/07

    Pflichtverteidigerbeiordnung; Zeitpunkt; Ablehnung; Rechtsmittel; Voraussetzungen

    Zwar könnten aufgrund der Formulierung der Beschwerdeschrift Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde insoweit bestehen, als diese nicht im Namen und für den Angeklagten - wie noch ausdrücklich die Berufung - eingelegt worden ist, sondern durch den Rechtsanwalt im eigenen Namen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 in 2 Ws 53 u. 54/06 = NJW 2006, 2712), doch geht der Senat aufgrund der hier vorliegenden Gesamtumstände davon aus, dass es sich um eine Beschwerde des früheren Angeklagten handelt.
  • OLG Hamburg, 29.02.2016 - 2 Ws 28/16

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers lediglich

    b) Der Verteidiger, dem ein eigenes Beschwerderecht weder gegen die Ablehnung seiner gerichtlichen Bestellung (Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 141 Rn. 10 m.w.N.) noch gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung (Senatsbeschluss vom 17. November 1997, NJW 1998, 621; OLG Bamberg, MDR 1990, S. 460; OLG Hamm NJW 2006, 2712 f.) zusteht, hat die Beschwerden namens und im Auftrag des Angeklagten eingelegt.
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 54/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    2 Ws 53/06 OLG Hamm 2 Ws 54/06 OLG Hamm .
  • LG Koblenz, 24.05.2023 - 12 Qs 26/23

    Pflichtverteidiger, Rechtsmittel, Ablehnung Bestellung, Schwere der Tat, sonstige

  • OLG Hamm, 09.12.2010 - 5 Ws 418/10

    Beschwerde, Rechtsanwalt, Pflichtverteidigerbestellung, Ablehnung, Zulässigkeit

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 26.05.2008 - O 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,68564
LG Düsseldorf, 26.05.2008 - O 54/06 (https://dejure.org/2008,68564)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2008 - O 54/06 (https://dejure.org/2008,68564)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - O 54/06 (https://dejure.org/2008,68564)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   AG Iserlohn, 23.03.2006 - F 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,71526
AG Iserlohn, 23.03.2006 - F 54/06 (https://dejure.org/2006,71526)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 23.03.2006 - F 54/06 (https://dejure.org/2006,71526)
AG Iserlohn, Entscheidung vom 23. März 2006 - F 54/06 (https://dejure.org/2006,71526)
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