Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1973

Rechtsprechung
   EuGH, 20.02.1973 - 54/72   

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EuGH, 20.02.1973 - 54/72 (https://dejure.org/1973,885)
EuGH, Entscheidung vom 20.02.1973 - 54/72 (https://dejure.org/1973,885)
EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1973 - 54/72 (https://dejure.org/1973,885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Fonderie Officine Riunite / Vereinigte Kammgarn Spinnereien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEITEN DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Fonderie Officine Riunite / Vereinigte Kammgarn Spinnereien

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 95 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Einschluss der Umsatzststeuer in die Umsatzausgleichsteuer in Deutschland

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 95
    1. ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEITEN DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus EuGH, 20.02.1973 - 54/72
    Es erübrige sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, diese Frage zu prüfen (Urteile 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 679, und 51-54/71; International Fruit Company, Slg. 1971, 1107 und 1108).
  • BFH, 26.01.1978 - V R 14/75

    Ausländischer Unternehmer - Anlagenteil - Umsatzausgleichsteuer - Montageleistung

    Die zweimalige Belastung der eingeführten Maschinen mit Umsatzsteuer (Umsatzausgleichsteuer und innerer Umsatzsteuer) sei vertragswidrig; dies ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EGH) vom 20. Februar 1973 Rs. 54/72 (EGHE 1973, 193, StRK, EWG-Vertrag, Art. 95 Rechtsspruch 6, UStR 1973, 153).

    Inzwischen ist vom erkennenden Senat im Anschluß an das EGH-Urteil Rs. 54/72 entschieden worden, daß die Vereinbarkeit nationaler Besteuerungsmaßnahmen mit Art. 95 EWGV anhand eines konkreten Belastungsvergleichs nachzuprüfen ist (BFH-Urteile vom 22. Januar 1976 V R 67/71, BFHE 118, 252, BStBl II 1976, 442, und vom 21. Oktober 1976 V R 23/72, BFHE 120, 306, BStBl II 1977, 131).

    Die Auffassung der Klägerin, daß es nach den Gründen des EGH-Urteils Rs. 54/72 nicht auf die Höhe der Belastung, sondern auf die Zahl der Besteuerungsvorgänge ankomme und im Vergleich der steuerlichen Belastung nur hierauf abzustellen sei, vermag der erkennende Senat nicht zu teilen.

    Die Ausführungen des EGH im Urteil Rs. 54/72 sind von der Überlegung getragen, daß die nach Art. 95 EWGV zulässige Höhe der Belastung eingeführter Waren nicht in einer für sie nachteiligen Weise bestimmt werden darf; dies wäre jedoch der Fall, wenn ein wirtschaftlich einheitlicher Vorgang (Herstellung und Montage einer Maschine durch den Hersteller) bei eingeführten und bei inländischen Waren in eine unterschiedliche Zahl von Besteuerungsvorgängen zerfällt und diese nicht sämtlich in den Belastungsvergleich eingebracht werden.

    Für den unter diesen Bedingungen vorzunehmenden Belastungsvergleich hat das FG die Auffassung des EGH zu berücksichtigen, daß es Sache des nationalen Richters ist, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Umsatzausgleichsteuer lediglich dem Ausgleich der Vorbelastung dient oder ob sie auch Umsatzsteuer enthält, die einen Vorgriff auf die Besteuerung der im Inland erbrachten Werklieferung darstellen würde (vgl. dazu auch die entsprechenden Erklärungen der Bundesregierung und die Schlußanträge des Generalanwalts Roemer im Verfahren Rs. 54/72).

    Die genaue Höhe dieser Vorbelastung hat die Bundesregierung im Verfahren Rs. 54/72 vor dem EGH mit 4, 71 v. H. für die Standardausführung und mit 5, 71 v. H. für die Sonderanfertigungen angegeben.

  • BFH, 21.10.1976 - V R 23/72

    Ausländischer Unternehmer - Errichtung einer Anlage - Inland - Herstellung im

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 22. Januar 1976 V R 67/71 (BFHE 118, 252, BStBl II 1976, 442, mit Anmerkung in UStR 1976, 98) im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EGH) vom 20. Februar 1973 Rechtssache 54/72 (EGHE 1973, 193, UStR 1973, 153) bereits entschieden, daß eine Verletzung des Art. 95 EWGV jedenfalls nicht mit der Begründung verneint werden kann, daß sich der Transport selbsthergestellter Waren vom Ausland in das Inland und die anschließende Lieferung an einen Abnehmer im Inland umsatzsteuerrechtlich als zwei getrennt zu beurteilende Vorgänge darstellen.

    Nach der Entscheidung des EGH in der Rechtssache 54/72 ist im Rahmen des nach Art. 95 EWGV vorzunehmenden Belastungsvergleichs diese Zerlegung nicht angängig, soweit die Belastung der eingeführten Ware zu berechnen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2002 - C-153/00

    DER GERICHTSHOF IST NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LÉGER IN DIESER RECHTSSACHE

    36: - Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Februar 1973 in der Rechtssache 54/72 (FOR, Slg. 1973, 193, Randnr. 9), vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74 (Hulst, Slg. 1975, 79, Randnrn. 38 bis 42) und vom 21. März 1985 in der Rechtssache 172/84 (Celestri, Slg. 1985, 963, Randnrn. 12 bis 16).
  • EuGH, 27.02.1980 - 55/79

    Kommission / Irland

    Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 5.5. 1970, Rechtssache 77/69, Kommission/Belgien, Slg. 1970, 237· vom 20.2.1973, Rechtssache 54/72, FORJVKS, Slg. 1973, 193; vom 17.1 1976 Rechtssache 45/75, REWĘ Slg. 1976, 181; vom 22.6.1976, Rechtssache 127/75, Bobie, Slg. 1976, 1079; vom 16.2.1977, Rechtssache 20/76, Schöttle, Slg. 1977, 247; vom 22.3.1977, Rechtssache 74/76, lancili & Volpi, Slg. 1977, 557; und vom 22.3.1977, Rechtssache 78/76, Steimke & Weinling, Slg. 1977, 595) entschieden, daß bei der Anwendung des Diskriminierungsverbots des Artikels 95 neben dem Abgabensatz auch die Bestimmungen über die Besteuerungsgrundlage und die Erhebungsmodahtäten der jeweiligen Abgabe zu berücksichtigen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1997 - C-398/95

    Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion gegen Ypourgos

    (2) - Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 10); Urteil vom 17. Juni 1975 in der Rechtssache 7/75 (Eheleute F., Slg. 1975, 679, Randnr. 10); Urteil vom 20. Februar 1973 in der Rechtssache 54/72 (FOR/VKS, Slg. 1973, 193, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1977 - 74/76

    Iannelli & Volpi SpA gegen Ditta Paolo Meroni.

    Wie der Gerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen hierzu festgestellt hat, verlangt Artikel 95 nicht nur, daß ein Mitgliedstaat auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten keine höheren Abgaben erheben darf als auf einheimische Erzeugnisse, sondern auch, daß die Berechnungsgrundlage für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten sich nicht in der Weise von der Berechnungsgrundlage für entsprechende einheimische Erzeugnisse unterscheiden darf, daß für eingeführte Erzeugnisse die Möglichkeit einer höheren Belastung entsteht (vgl. beispielsweise Rechtssachen 77/69, Kommission/Belgien , Slg. 1970, 237; 54/72, FOR/VKS , Slg. 1973, 193; 45/75, Rewe/Hauptzollamt Landau , Slg. 1976, 181 und 127/75, Bobie/Hauptzollamt Aachen-Nord , Slg. 1976, 1079).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-68/96

    Grundig Italiana SpA gegen Ministero delle Finanze. - Nationale Abgabe auf

    (8) - Urteil vom 20. Februar 1973 in der Rechtssache 54/72 (FOR/VKS, Slg. 1973, 193, Randnr. 5).
  • BFH, 22.01.1976 - V R 67/71

    Aufhebung alten Rechts - Anwendung auf alte Vorgänge - Ausländischer Unternehmer

    Eine Verletzung des Art. 95 EWGV kann jedenfalls nicht mit der Begründung verneint werden, daß sich der Transport selbsthergestellter Waren vom Ausland in das Inland und die anschließende Lieferung an einen Abnehmer im Inland umsatzsteuerrechtlich als zwei getrennt zu beurteilende Vorgänge darstellen (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Februar 1973 Rechtssache 54/72, EGHE 1973, 193, Umsatzsteuer-Rundschau 1973 S. 153 -- UStR 1973, 153 --).
  • EuGH, 10.03.1983 - 232/82

    Baccini

    Nach Ansicht der Kommission hat der Gerichtshof die erste Frage in den Urteilen Foglia/Novello (Urteil vom 11. März 1980, Rechtssache 104/79, Slg. S. 745, und Urteil vom 16. Dezember 1981, Rechtssache 244/80, Slg. S. 3045) beantwortet, insbesondere unter Randnummer 24 des Urteils Foglia IL Zu der zweiten Frage vertritt die Kommission die Auffassung, daß kein Merkmal einer mißbräuchlichen Anwendung des Verfahrens nach Artikel 177 wie das Fehlen eines wirklichen Streitfalls vorliege, das den Gerichtshof von einer Entscheidung absehen lassen könne, und führt sodann aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 20. Februar 1973 (Rechtssache 54/72, For-VKS, Slg. S. 193) die Frage nach der Auslegung von Artikel 95 des Vertrages beantwortet, die ein italienisches Gericht hinsichtlich einer deutschen Steuer gestellt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 46/80

    SpA Vinal gegen SpA Orbat. - Besteuerung von vergälltem Alkohol.

    Dem Gerichtshof ist demzufolge im Interesse einer einheitlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts die Funktion anvertraut, grundsätzlich jedem Gericht in der Gemeinschaft die Elemente der Auslegung des Gemeinschaftsrechts zur Verfügung zu stellen, die zur Entscheidung bei ihm anhängiger Rechtsstreitigkeiten erforderlich sind, unabhängig davon, ob es sich um öffentlich-rechtliche oder rein privatrechtliche Streitigkeiten handelt (s. dazu insbesondere die im Hinblick auf die Auslegung von Artikel 95 des EWG- Vertrages ergangenen Urteile vom 20. Februar 1973, FOR/Vereinigte Kammgarn-Spinnereien, Rechtssache 54/72, Slg. 1973, 193, und vom 22. März 1977, 1annelli & Volpi/Meroni, Rechtssache 74/76, Slg. 1977, 557).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

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    Fonderie Officine Riunite "F.O.R." gegen Vereinigte Kammgarn-Spinnereien "V.K.S.".

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.04.1968 - 31/67

    Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1973 - 54/72
    In der Tat ist aus anderen Verfahren längst bekannt, daß der Sinn des Artikels 95 in der Untersagung von Diskriminierungen zu sehen ist: Es sollen importierte Güter nicht höhere inländische Abgaben zu tragen haben als gleichartige inländische Produkte (Rechtssache 31/67, Slg. 1968, 351).
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