Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88   

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https://dejure.org/1990,2169
EuGH, 03.10.1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88 (https://dejure.org/1990,2169)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88 (https://dejure.org/1990,2169)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1990 - 54/88, C-91/88, C-14/89, C-54/88 (https://dejure.org/1990,2169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Vorabentscheidung der Vereinbarkeit eines italienischen Gesetzes, das die unbefugte Ausübung des Arztberufs verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht; Vornahme von biotherapeutischen und pranotherapeutischen Behandlungen ohne Zulassung zum Arztberuf in Italien; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Unanwendbarkeit auf Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.1990 - C-14/89
    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - 54/88
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 54/88, 91/88 UND C-14/89.

    1 Die Pretura Conegliano, die Pretura Prato und die Pretura Pisa haben mit Beschlüssen vom 8. Februar 1988 ( Rechtssache C-54/88, Nino ), vom 9. März 1988 ( Rechtssache C-91/88, Prandini und Goti ) und vom 6. Dezember 1988 ( Rechtssache C-14/89, Pierini ), die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 19. Februar 1988, am 16. März 1988 und am 19. Januar 1989 eingegangen sind, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag jeweils drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 5, 52 und 57 EWG-Vertrag sowie des Allgemeinen Programms zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit vom 18. Dezember 1961 ( ABl. 1962, S. 36 ) zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob ein italienisches Gesetz, das die unbefugte Ausübung des Arztberufs verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

  • EuGH, 03.10.1990 - 91/88
    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - 54/88
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 54/88, 91/88 UND C-14/89.

    1 Die Pretura Conegliano, die Pretura Prato und die Pretura Pisa haben mit Beschlüssen vom 8. Februar 1988 ( Rechtssache C-54/88, Nino ), vom 9. März 1988 ( Rechtssache C-91/88, Prandini und Goti ) und vom 6. Dezember 1988 ( Rechtssache C-14/89, Pierini ), die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 19. Februar 1988, am 16. März 1988 und am 19. Januar 1989 eingegangen sind, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag jeweils drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 5, 52 und 57 EWG-Vertrag sowie des Allgemeinen Programms zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit vom 18. Dezember 1961 ( ABl. 1962, S. 36 ) zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob ein italienisches Gesetz, das die unbefugte Ausübung des Arztberufs verbietet, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

  • EuGH, 20.04.1988 - 204/87

    Strafverfahren gegen Bekaert

    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - 54/88
    11 Liegen aber, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87 ( Bekärt, Slg. 1988, 2029 ) entschieden hat, in einem bestimmten Fall keinerlei über den rein innerstaatlichen Rahmen hinausweisende Gesichtspunkte vor, so führt dies im Bereich der Niederlassungsfreiheit zur Unanwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts auf den betreffenden Fall.
  • EuGH, 21.06.2012 - C-84/11

    Susisalo u.a. - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Öffentliche Gesundheit -

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit nicht auf einen Sachverhalt anwendbar, der sich in jeder Hinsicht in einem einzigen Mitgliedstaat abspielt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 1990, Nino u. a., C-54/88, C-91/88 und C-14/89, Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11, vom 30. November 1995, Esso Española, C-134/94, Slg. 1995, I-4223, Randnr. 17, sowie vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99

    NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER

    218: - Vgl. zu Artikel 59 EG-Vertrag insbesondere Urteile vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79 (Debauve u. a., Slg. 1980, 833, Randnr. 9), Höfner und Elser, Randnr. 37, Reisebüro Broede, Randnr. 14, und Deliège, Randnr. 58; zu Artikel 52 EG-Vertrag insbesondere Urteile vom 20. April 1988 in der Rechtssache 204/87 (Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 12) und vom 3. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89 (Nino u. a., Slg. 1990, I-3537, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

    11 Erstens ist darauf hinzuweisen, daß - anders als in der den Strafverfahren gegen Eleonora Nino u. a. zugrundeliegenden Fallgestaltung ( Urteil vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89 ) - Herr Bouchoucha, ein in Frankreich berufstätiger französischer Staatsangehöriger, ein in einem anderen Mitgliedstaat erlangtes Berufsdiplom besitzt.
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   Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88   

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https://dejure.org/1990,16637
Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88 (https://dejure.org/1990,16637)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.03.1990 - 54/88 (https://dejure.org/1990,16637)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. März 1990 - 54/88 (https://dejure.org/1990,16637)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Eleonora Nino u. a.

    Niederlassungsfreiheit: Ausübung arztähnlicher Berufe (Biotherapie und Pranotherapie)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.10.1990 - 54/88

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88
    meine Herren Richter! 1. In den drei verbundenen Rechtssachen, die unter den Nummern C-54/88, C-91/88 und C-14/89 in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden sind, werden Ihnen von der Pretura Conegliano, der Pretura Prato und der Pretura Pisa gleichlautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die die Auslegung der Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit im Hinblick auf die Ausübung bestimmter arztähnlicher Berufe betreffen.

    Die Rechtssache C-14/89 schließlich bezieht sich auf das Strafverfahren gegen Pier Cesare Pierini, Mitglied desselben Verbands, wegen Ausübung der Tätigkeit eines Pranotherapeuten.

  • EuGH, 03.10.1990 - 91/88
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88
    meine Herren Richter! 1. In den drei verbundenen Rechtssachen, die unter den Nummern C-54/88, C-91/88 und C-14/89 in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden sind, werden Ihnen von der Pretura Conegliano, der Pretura Prato und der Pretura Pisa gleichlautende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, die die Auslegung der Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit im Hinblick auf die Ausübung bestimmter arztähnlicher Berufe betreffen.

    Die Rechtssache C-91/88 betrifft die Strafverfahren gegen Bruna Goti und Rinaldo Prandini, Mitglieder der AIFEP, wegen Ausübung der Tätigkeit eines Pranotherapeuten.

  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88
    Ich möchte daran erinnern, daß Artikel 52, wie Sie bereits unter anderem in Ihrem Urteil vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 221/85 entschieden haben, "die Vergünstigung der Inländerbehandlung jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats garantieren [will], der sich, sei es auch nur mit einer Nebenstelle, in einem anderen Mitgliedstaat niederläßt, um dort eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben, und... jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit [untersagt]"2 .

    "Die Bestimmungen des EWG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit gelten nicht für Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen, wie etwa die Fälle von Angehörigen dieses Mitgliedstaats, die in seinem Gebiet eine selbständige Berufstätigkeit ausüben, hinsichtlich deren sie sich auf keine frühere Ausbildung oder Praxis in einem anderen Mitgliedstaat berufen können." 2 - Kommission/Belgien, Slg. 1987, 719, Randnr. 10.3 - Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 12. I - 3544.

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88
    1 - Until vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24. I-.
  • EuGH, 20.04.1988 - 204/87

    Strafverfahren gegen Bekaert

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1990 - 54/88
    "Die Bestimmungen des EWG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit gelten nicht für Sachverhalte, die sich ausschließlich innerhalb eines Mitgliedstaats abspielen, wie etwa die Fälle von Angehörigen dieses Mitgliedstaats, die in seinem Gebiet eine selbständige Berufstätigkeit ausüben, hinsichtlich deren sie sich auf keine frühere Ausbildung oder Praxis in einem anderen Mitgliedstaat berufen können." 2 - Kommission/Belgien, Slg. 1987, 719, Randnr. 10.3 - Bekaert, Slg. 1988, 2029, Randnr. 12. I - 3544.
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