Weitere Entscheidungen unten: EGMR, 29.08.2017 | EGMR, 31.07.2017

Rechtsprechung
   EGMR, 07.11.2017 - 54646/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59832
EGMR, 07.11.2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,59832)
EGMR, Entscheidung vom 07.11.2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,59832)
EGMR, Entscheidung vom 07. November 2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,59832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zeit.de (Pressemeldung, 30.11.2017)

    Islamismus: Klage von abgeschobenem Gefährder abgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Islamistischer Gefährder aus Bremen: Abschiebung bestätigt

  • archive.is (Pressemeldung, 30.11.2017)

    Gefährder durfte abgeschoben werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebung nach Russland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 715
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus EGMR, 07.11.2017 - 54646/17
    Der Gerichtshof hat seine Vorgehensweise zur Einschätzung der Gefahr einer Artikel 3 verletzenden Behandlung in Abschiebungsfällen in der Rechtssache Saadi./. Italien ([GK], Individualbeschwerde Nr. 37201/06, Rdnrn. 128 bis 33, ECHR 2008, m. w. N.) zusammengefasst:.

    [1] Hinweis: Passage übersetzt unter Verwendung von "Saadi/Italien, NVwZ 2008, 1330" = Übersetzung bzw. Bearbeitung von Dr. Jens Meyer-Ladewig, Wachtberg, und Professor Dr. Herbert Petzold, Straßburg.

  • EGMR, 19.01.2016 - 27081/13

    SOW c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 07.11.2017 - 54646/17
    Angesichts der Bedeutung, die der Gerichtshof Artikel 3 der Konvention und der Unumkehrbarkeit der Schädigung beimisst, die verursacht wird, wenn die befürchtete Folter oder Misshandlung eintritt, hat er befunden, dass nach Artikel 35 Abs. 1 der Konvention nur Rechtsbehelfe mit aufschiebender Wirkung auszuschöpfen sind (siehe Sow./. Belgien, Individualbeschwerde Nr. 27081/13, Rdnr. 47, 19. Januar 2016; Sultani./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 45223/05, Rdnr. 50, 20. September 2007).
  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EGMR, 07.11.2017 - 54646/17
    Artikel 3 ist absolut und die Gefahr einer Misshandlung kann nicht gegen die Gründe für die Abschiebung abgewogen werden (siehe Othman (Abu Qatada)./. das Vereinigte Königreich, Individualbeschwerde Nr. 8139/09, Rdnrn. 183 bis 185, ECHR 2012 (Auszüge), m. w. N.).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Mit Entscheidung vom 7. November 2017 (Nr. 54646/17) hat der EGMR die Beschwerde des Klägers in der Hauptsache hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung von Art. 3 EMRK als unzulässig, weil offensichtlich unbegründet, zurückgewiesen.

    Weiter berücksichtigt der Senat, dass die Ausländerbehörde des Beklagten vor der Abschiebung Maßnahmen getroffen hat, die dem Kläger die erste Orientierung in P. erleichtern sollten (vgl. die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. August 2017 im Verfahren Nr. 54646/17 vor dem EGMR sowie Schreiben des Migrationsamts vom 26. Juli 2017).

    Zum einen kann sich die Auskunft von Frau I. nicht erkennbar auf konkrete Referenzfälle stützen (vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 7. November 2017 - 54646/17, X./Germany - Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2018 - 2 LA 1584/17

    Begründete Furcht; EuGH; Flüchtling; Flüchtlingsschutz; Prognosemaßstab;

    Geboten ist eine bewertende Betrachtung; diese nimmt erforderlichenfalls auch der Gerichtshof selbst vor (vgl. EGMR, Entsch. v. 7.11.2017 - 54646/17 -, hudoc Rn. 27 ff.).
  • VG Schleswig, 13.09.2021 - 16 A 28/19
    Denn spezifisch russische Interessen hat der Kläger nicht verletzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2 0 1 7 - 1 V R 3 / 1 7 - , Rn. 99, juris, das sogar im Falle der Abschiebung eines islamistischen Gefährders in die Russische Föderation davon ausgeht, dass die Vollziehung der Abschiebungsanordnung in andere Teile der Russischen Föderation außerhalb des Nordkaukasus erfolgen könne, weil ihm dort nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung drohe. Diese Einschätzung hat das Bundesverfassungsgericht für im Ergebnis verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gehalten [BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2 0 1 7 - 2 BvR 1606/17-, Rn. 2 1 , juris], der EGMR hat die anschließend eingelegte Beschwerde zurückgewiesen [Entscheidung vom 7. November 2017 - 54646/17 -, NVwZ 2018, 715 ff., beck-online]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EGMR, 29.08.2017 - 54646/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31468
EGMR, 29.08.2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,31468)
EGMR, Entscheidung vom 29.08.2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,31468)
EGMR, Entscheidung vom 29. August 2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,31468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    EGMR erlaubt Abschiebung eines Gefährders: Ein Russe aus Bremen muss gehen

  • Europarat (Pressemitteilung)

    Interim measure lifted in the case X. v. Germany

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Frage der Verantwortung - die Abschiebung sog. "Gefährder"

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EGMR, 01.02.2018 - 9373/15

    M.A. c. FRANCE

    [37] Voir l'affaire récente X c. Allemagne ((déc.), n° 54646/17, 7 novembre 2017), où la chambre a conclu à la non-violation de l'article 3 de la Convention du fait du renvoi vers la Russie, par l'Allemagne, d'un ressortissant russe qui s'était radicalisé dans ce pays.
  • EGMR - 8966/20 (anhängig)

    K. A. v. TÜRKIYE

    Is the applicant currently under a threat of deportation to Russia? If so, would he face a real risk of being subjected to treatment in breach of Article 3 of the Convention as he alleges if he were to be deported to Russia (see, for example, M.G. v. Bulgaria, no. 59297/12, §§ 53-58, 25 March 2014; K.I. v. France, no. 5560/19, §§ 85-91, 15 April 2021; and X. v. Germany (dec.), no. 54646/17, §§ 15-18, 7 November 2017)?.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EGMR, 31.07.2017 - 54646/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31466
EGMR, 31.07.2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,31466)
EGMR, Entscheidung vom 31.07.2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,31466)
EGMR, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 54646/17 (https://dejure.org/2017,31466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Pressekommentar, 02.08.2017)

    Fatales Signal

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht