Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 07.05.2012 - 55 C 15346/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages durch den Verpächter wegen erheblicher Bewirtschaftungsmängel; Umfang einer zulässigen kleingärtnerischen Nutzung
- rabüro.de
Zur Abmahnung wegen Bewirtschaftungsmängel eines Kleingartens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages durch den Verpächter wegen erheblicher Bewirtschaftungsmängel; Umfang einer zulässigen kleingärtnerischen Nutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20
Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!
Die hier vorhandene Kleingartenanlage eröffnet den jeweiligen Pächtern - und unstreitig auch dem Beklagten - augenscheinlich auch die Möglichkeit, durch eigenen Anbau eine Grundversorgung mit Lebensmitteln zur Verfügung zu haben ( BVerfG , Beschluss vom 12.06.1979, Az.: 1 BvL 19/76; KG Berlin , Urteil vom 26.10.2000, Az.: 20 U 956/00; AG Düsseldorf , Urteil vom 07.05.2012, Az.: 55 C 15346/11; AG Potsdam , Urteil vom 01.09.2004, Az.: 20 C 475/03 ).Die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen ist somit hier ersichtlich ein prägendes Merkmal dieser Kleingartenanlage, so dass insofern hier auch von einer Kleingartenanlage im Sinne des BKleingG auszugehen ist ( BGH , Urteil vom 17.06.2004, Az.: III ZR 281/03; KG Berlin , Urteil vom 05.02.2009, Az.: 20 U 162/06; KG Berlin , Urteil vom 26.10.2000, Az.: 20 U 956/00; LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; AG Düsseldorf , Urteil vom 07.05.2012, Az.: 55 C 15346/11 ).
Ein solches überwiegendes Gemeininteresse kann sich auch nur aus dem Nutzungszweck des Gartenanbaus und nicht aus der Erholungsfunktion ergeben, denn Erholung können die Bürger auch in öffentlichen Gärten und Parks finden ( BVerfG , Beschluss vom 12.06.1979, Az.: 1 BvL 19/76; BGH , Urteil vom 17.06.2004, Az.: III ZR 281/03; KG Berlin , Urteil vom 05.02.2009, Az.: 20 U 162/06; AG Düsseldorf , Urteil vom 07.05.2012, Az.: 55 C 15346/11 ).