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   LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13   

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https://dejure.org/2014,15869
LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13 (https://dejure.org/2014,15869)
LG Landshut, Entscheidung vom 29.04.2014 - 55 O 3030/13 (https://dejure.org/2014,15869)
LG Landshut, Entscheidung vom 29. April 2014 - 55 O 3030/13 (https://dejure.org/2014,15869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Geringe Überschreitung eines Wartungsintervalls - Garantie gegen Durchrostung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer Garantie gegen Durchrosten eines Pkw auf die regelmäßigen Überprüfungs-Intervalle

  • RA Kotz

    Neuwagenkauf: Durchrostungsgarantie - Einhaltung Wartungsintervall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen Überprüfungsintervalle grundsätzlich wirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen Überprüfungsintervalle grundsätzlich wirksam

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Wartungsintervalle bei Neuwagengarantie sind einzuhalten - Hauptleistungspflicht, da einzige Gegenleistung

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf: Wartungsintervalle sind bei PKW-Garantie genau einzuhalten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    Auszug aus LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13
    a.) Eine Kontrollfreiheit der Klausel ergibt sich nicht daraus, dass der Garantievertrag gesetzlich nicht geregelt ist (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Die Kontrollen und ordnungsgemäßen Reparaturen stellen die Leistungsbezeichnung dar, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10; BGH Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12).

    Mangels anderer Gegenleistung gehören die Voraussetzungen für die Garantie gegen Durchrostung zum kontrollfreien Minimum, ohne das dem Vertrag ein so wesentlicher Bestandteil fehlt, dass ihm die Wirksamkeit zu versagen wäre (vgl. BGH NJW 2011, 3510 ff.).

    Die Beklagte hat nach dem objektiven Empfängerhorizont als Übergabeinspekteur und damit Vertriebspartner ein wirtschaftliches Interesse an einer Garantie zur "Schaffung eines absatzfördernden Qualitätsmerkmals der Fahrzeuge" und daran, dass diese Garantie "automatisch als zusätzliche Leistung zum Fahrzeugkauf mit gewährt" wird (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2013 - 13 U 66/11).

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13
    Die §§ 307 Abs. 1, Abs. 2, 308, 309 BGB sind gem. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB auf solche Abreden nicht anzuwenden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln (BGH NJW 2008, 214).

    Es liegt, anders als in der Entscheidung des BGH im Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 (BGH NJW 2008, 214 f.) nicht die Situation vor, dass ein unbedingter Garantievertrag mit einer der Inhaltskontrolle unterliegenden Einschränkung des Leistungsversprechens gegeben wäre.

    Eine Entscheidung, ob eine als negative Anspruchsvoraussetzung formulierte Garantieklausel als eine der Inhaltskontrolle entzogene Leistungsbeschreibung zu qualifizieren ist, hat der BGH im Urteil vom 17.10.2007 (aaO.) offengelassen.

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Auszug aus LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13
    Die langfristige Garantie soll dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten zustehen, sodass - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einer "Gegenleistung" gesprochen werden kann, die für die Garantie gefordert wird (BGH Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR187/06, NJW 2008, 843).

    Die Einhaltung der Wartungsintervalle soll neben der Gegenleistungsfunktion auch Garantiefällen vorbeugen (vgl. BGH Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 ff.).

  • BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer

    Auszug aus LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13
    Die Kontrollen und ordnungsgemäßen Reparaturen stellen die Leistungsbezeichnung dar, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10; BGH Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12).

    Es liegt nach dem objektiven Empfängerhorizont kein Hinweis daraufhin vor, dass bereits im Listenpreis ein Entgelt für die Garantie enthalten sei (vgl. BGH Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12; BGH NJW 2014, 209).

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