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LG Hannover, 25.07.2017 - 55 T 43/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
§ 802b ZPO
Gerichtsvollziehervollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hameln, 29.06.2017 - 24 M 45598/17
- LG Hannover, 25.07.2017 - 55 T 43/17
Wird zitiert von ... (2)
- AG Strausberg, 12.08.2019 - 11 M 3057/19 Zwar kann der Gläubiger einer gütlichen Einigung widersprechen und diese als "Herr des Verfahrens" auch von vorneherein ausschließen (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 55 T 43/17 -, Rn. 7, juris).
- LG Frankfurt/Oder, 05.02.2021 - 19 T 214/19
Weigerung eines Obergerichtsvollziehers zur Überprüfung der Vermögensauskunft des …
Die von der Gläubigerin in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 25.07.2017 - 55 T 43/17 - ist hier nicht einschlägig.