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   RG, 17.04.1918 - V 55/18   

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https://dejure.org/1918,488
RG, 17.04.1918 - V 55/18 (https://dejure.org/1918,488)
RG, Entscheidung vom 17.04.1918 - V 55/18 (https://dejure.org/1918,488)
RG, Entscheidung vom 17. April 1918 - V 55/18 (https://dejure.org/1918,488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriffe der Einfuhr nach a) §§ 2, 134 VZG., b) der BRVO. über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41), c) den Kriegswirtschaftsordnungen, die dem Einführenden eine Lieferungs-, Anzeige- und Verwahrungspflicht auferlegen. 2. Wie lange ist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 51, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob aus dem Urteil des EuGHs vom 14.05.2019 - Rs. 55/18 [CCOO] eine Umkehr der Beweislast dergestalt folgt, dass der Arbeitgeber anhand von Arbeitszeitaufzeichnungen beweisen muss, dass keine Überstunden angefallen sind (gegen eine solche - vollständige - Umkehr der Beweislast voraussichtlich zu Recht: Sittard/Esser, jM 2019, 284, 288; für eine solche Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer übertragenen Aufzeichnung der Arbeitszeiten: Müller-Wenner, AuR 2017, 476, 480).
  • VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Der Kläger reiste gemeinsam mit seinen Eltern und weiteren Geschwistern (Kläger in dem Verfahren VG 6 K 55/18.A) - nach ihren Angaben - im September 2015 aus Tschetschenin zunächst nach S..., wo eine Schwester des Klägers wohnte.

    Dort seien zwei Söhne bei der dort bereits lebenden Tochter verblieben, er, seine Frau, eine Tochter (alle Kläger in dem Verfahren VG 6 K 55/18.A) und der Kläger dieses Verfahrens seien dann ausgereist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zu den Verfahren VG 6 K 55/18.A, VG 6 L 506/16.A, VG 6 K 1867/16.A VG 6 L 470/16.A, VG 6 L 471/16.A, VG 6 K 1704/16.A, VG 6 K 1705/16.A und VG 6 L 1333/17.A sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts Bezug genommen.

  • BGH, 28.05.1954 - 2 StR 116/54

    Rechtsmittel

    Erst wer von diesem Erstabnehmer weitererwirbt, ist nicht mehr an der Einfuhr und Hinterziehung beteiligt (RGSt 51, 400; 52, 23; 54, 251; 55, 138; 69, 193).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 455/79

    Gemeingefährliche Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Konkurrenz zur

    Denn diese beiden Delikte sind zwar beim illegalen Grenzübertritt - wie hier - bereits mit dem Verbringen der Betäubungsmittel ins Inland vollendet ( BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - S. 4; NJW 1973, 814 [BGH 22.02.1973 - 1 StR 606/72]; Joachimski, 2. Aufl., § 11 BetMG, Anm. 3 c; Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht, § 2 BetMG, Rdn. 17), beendet sind sie jedoch erst, wenn die Betäubungsmittel im Inland "zur Ruhe" gekommen sind, also ihrem Bestimmungsort zugeführt sind (vgl. RGSt 51, 400, 402; 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 44; BGH NJW 1954, 480 [BGH 14.01.1954 - 3 StR 358/53] sowie Urteil vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - S. 5).
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