Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972

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   EuGH, 13.07.1972 - 55/71   

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EuGH, 13.07.1972 - 55/71 (https://dejure.org/1972,892)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - 55/71 (https://dejure.org/1972,892)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - 55/71 (https://dejure.org/1972,892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Besnard u.a. / Kommission

    BEAMTENSTATUT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, ARTIKEL 5, ARTIKEL 46
    1 . BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ÜBERGANG IN EINE ANDERE LAUFBAHNGRUPPE - EINSTUFUNG

  • EU-Kommission

    Besnard u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in eine entsprechende Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe; Anforderungen an eine Beurteilung, ein Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und eine Beförderung; Einstufung der Beamten in ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 44; ; Beamtenstatut Art. 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 44; Beamtenstatut Art. 46
    1. BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ÜBERGANG IN EINE ANDERE LAUFBAHNGRUPPE - EINSTUFUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 13.07.1972 - 76/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    URTEIL VOM 13.7.1972 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 55-76/71, 86/71, 87/71 UND 95/71 In den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76/71, 86, 87 und 95/71, MARIE-JOSÉE BESNARD,.

    Die Kläger der Rechtssachen 55 bis 76/71, die Beamte der Laufbahngruppe B waren, wurden zu verschiedenen Zeitpunkten zwischen 1968 und 1971 für Verwaltungsratsstellen der Laufbahn A 7/A 6 ernannt.

    In Vollzug dieses Beschlusses empfingen die Kläger eine vom 3. Juni 1971 datierende Ernennungsurkunde, welche die bis dahin ausgesetzte Einstufung in Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe nachholte; mit Ausnahme des Klägers der Rechtssache 65/71, der in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe A 7 eingestuft wurde, erhielten alle Kläger der Rechtssachen 55-76/71 die Dienstaltersstufe 6 dieser Besoldungsgruppe.

    Diese Beschwerden wies die Kommission in den Fällen der Rechtssachen 55-76/71 durch einen den Betroffenen am 27. Juli 1971 zugestellten Bescheid vom 9. Juli 1971 zurück, in den Fällen der Rechtssachen 86 und 87/71 durch Bescheide vom 27. Juli (86/71) und 4. Oktober (87/71).

    7. Die Kläger der Rechtssachen 55-76/71 haben den Gerichtshof am 3. August 1971 mit ihrer Klageschrift vom 27. Juli 1971 angerufen, die Kläger der Rechtssachen 86 und 87/71 am 14. und 15. Oktober 1971 mit ihren Klagen vom 4. beziehungsweise 14. Oktober 1971.

    Die Rechtssachen 55-76/71 sind durch Beschluß des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 14. Oktober 1971 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    Die Rechtssachen 86 und 87/71 sind durch Beschluß des Gerichtshofes vom 10. November 1971 an die Erste Kammer verwiesen und durch Beschluß des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 3. Dezember 1971 mit den Rechtssachen 55-76/71 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    Die Rechtssache 95/71 ist durch Beschluß des Gerichtshofes vom 23. November 1971 an die Erste Kammer verwiesen und durch Beschluß dieser Kammer vom 8. März 1972 mit den Rechtssachen 55-76/71, 86 und 87/71 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    In der Rechtssache 76/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.

    Durch die in der Zeit von März 1970 bis 31. Januar 1971 erfolgten Ernennungen sei der streitige allgemeine Beschluß nur auf die von der Laufbahngruppe B in die Laufbahngruppe A aufgerückten Beamten (Rechtssachen 55-76/71) angewendet worden, während den im gleichen Zeitraum durch Beförderung aus der Laufbahngruppe C in die Laufbahngruppe B aufgerückten Beamten eben die Behandlung zuteil geworden sei, die die Kläger für sich beanspruchten; außerdem sei die durch diesen allgemeinen Beschluß aufgestellte Norm auf die Kläger rückwirkend angewendet worden.

    Die von jenen Maßnahmen betroffenen Bediensteten befanden sich also in einer anderen Lage als die Kläger der Rechtssachen 55-76/71, deren Einstufung in Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe ausdrücklich vorbehalten worden war.

    In den verbundenen Rechtssachen 55-76/71, 86/71, 87/71 und 95/71 werden die Klagen abgewiesen.

  • EuGH, 13.07.1972 - 87/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    URTEIL VOM 13.7.1972 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 55-76/71, 86/71, 87/71 UND 95/71 In den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76/71, 86, 87 und 95/71, MARIE-JOSÉE BESNARD,.

    4. Die Kläger der Rechtssachen 86 und 87/71 waren Beamte der Besoldungsgruppe C 1. Sie wurden am 1. Juni beziehungsweise 28. Mai 1971 für Dienstposten der Laufbahn B 5/B 4 ernannt und in Vollzug des vorgenannten allgemeinen Beschlusses in die Besoldungsgruppe B 5 Dienstaltersstufe 4 eingestuft.

    Diese Beschwerden wies die Kommission in den Fällen der Rechtssachen 55-76/71 durch einen den Betroffenen am 27. Juli 1971 zugestellten Bescheid vom 9. Juli 1971 zurück, in den Fällen der Rechtssachen 86 und 87/71 durch Bescheide vom 27. Juli (86/71) und 4. Oktober (87/71).

    7. Die Kläger der Rechtssachen 55-76/71 haben den Gerichtshof am 3. August 1971 mit ihrer Klageschrift vom 27. Juli 1971 angerufen, die Kläger der Rechtssachen 86 und 87/71 am 14. und 15. Oktober 1971 mit ihren Klagen vom 4. beziehungsweise 14. Oktober 1971.

    Die Rechtssachen 86 und 87/71 sind durch Beschluß des Gerichtshofes vom 10. November 1971 an die Erste Kammer verwiesen und durch Beschluß des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 3. Dezember 1971 mit den Rechtssachen 55-76/71 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    Die Rechtssache 95/71 ist durch Beschluß des Gerichtshofes vom 23. November 1971 an die Erste Kammer verwiesen und durch Beschluß dieser Kammer vom 8. März 1972 mit den Rechtssachen 55-76/71, 86 und 87/71 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    In der Rechtssache 87/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.

    Die Kläger der Rechtssachen 86 und 87/71 fügen hinzu, auch sie seien Opfer einer Diskriminierung gewesen, denn während sie in die unteren Besoldungsgruppen der Laufbahn B 5/B 4 eingestuft worden seien, seien andere, ebenfalls nach Wirksamwerden des allgemeinen Beschlusses vom 10. März 1971 durch Laufbahnwechsel beförderte Beamte entgegen diesem allgemeinen Beschluß in die Besoldungsgruppe B 4 befördert worden.

    In den Rechtssachen 86 und 87/71 wendet sie ein, der Diskriminierungsvorwurf sei erst in der Erwiderung erhoben worden und müsse daher als unzulässig zurückgewiesen werden.

    In den verbundenen Rechtssachen 55-76/71, 86/71, 87/71 und 95/71 werden die Klagen abgewiesen.

  • EuGH, 13.07.1972 - 95/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    URTEIL VOM 13.7.1972 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 55-76/71, 86/71, 87/71 UND 95/71 In den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76/71, 86, 87 und 95/71, MARIE-JOSÉE BESNARD,.

    5. Die Klägerin der Rechtssache 95/71 war Beamtin der Besoldungsgruppe B 1. Sie wurde am 13. September 1971 für einen Dienstposten der Laufbahn A 7/A 6 ernannt und in Vollzug des vorgenannten allgemeinen Beschlusses in die Besoldungsgruppe A 7 Dienstaltersstufe 6 eingestuft.

    In der Rechtssache 95/71 hat die Klägerin ihre Klageschrift vom 19. November 1971 beim Gerichtshof eingereicht, ohne zuvor Verwaltungsbeschwerde erhoben zu haben.

    Die Rechtssache 95/71 ist durch Beschluß des Gerichtshofes vom 23. November 1971 an die Erste Kammer verwiesen und durch Beschluß dieser Kammer vom 8. März 1972 mit den Rechtssachen 55-76/71, 86 und 87/71 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    In der Rechtssache 95/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.

    Was die in der Rechtssache 95/71 geltend gemachte Diskriminierung betrifft, so erklärt die Beklagte, der erwähnte Fall sei mit dem Fall von Frau Saut nicht zu vergleichen, die zum Verwaltungspersonal und nicht zum wissenschaftlichen und technischen Personal gehöre.

    In den verbundenen Rechtssachen 55-76/71, 86/71, 87/71 und 95/71 werden die Klagen abgewiesen.

  • EuGH, 13.07.1972 - 86/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    URTEIL VOM 13.7.1972 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 55-76/71, 86/71, 87/71 UND 95/71 In den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76/71, 86, 87 und 95/71, MARIE-JOSÉE BESNARD,.

    Diese Beschwerden wies die Kommission in den Fällen der Rechtssachen 55-76/71 durch einen den Betroffenen am 27. Juli 1971 zugestellten Bescheid vom 9. Juli 1971 zurück, in den Fällen der Rechtssachen 86 und 87/71 durch Bescheide vom 27. Juli (86/71) und 4. Oktober (87/71).

    In der Rechtssache 86/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben; für Recht zu erkennen, daß die Einstufung eines für eine Planstelle einer Laufbahn einer höheren Laufbahngruppe ernannten Beamten sowohl bezüglich der Besoldungsgruppe als auch hinsichtlich der Dienstaltersstufe nach Artikel 46 des Beamtenstatuts zu geschehen hat;.

    In den verbundenen Rechtssachen 55-76/71, 86/71, 87/71 und 95/71 werden die Klagen abgewiesen.

  • EuGH, 13.07.1972 - 65/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    In Vollzug dieses Beschlusses empfingen die Kläger eine vom 3. Juni 1971 datierende Ernennungsurkunde, welche die bis dahin ausgesetzte Einstufung in Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe nachholte; mit Ausnahme des Klägers der Rechtssache 65/71, der in die Dienstaltersstufe 5 der Besoldungsgruppe A 7 eingestuft wurde, erhielten alle Kläger der Rechtssachen 55-76/71 die Dienstaltersstufe 6 dieser Besoldungsgruppe.

    In der Rechtssache 65/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.

  • EuGH, 13.07.1972 - 60/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    In der Rechtssache 60/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.
  • EuGH, 13.07.1972 - 66/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    In der Rechtssache 66/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.
  • EuGH, 13.07.1972 - 68/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    In der Rechtssache 68/71,.
  • EuGH, 13.07.1972 - 67/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    In der Rechtssache 67/71', a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.
  • EuGH, 13.07.1972 - 61/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 55/71
    In der Rechtssache 61/71, a) die Klage für zulässig zu erklären; b) den im Personalkurier Nr. 158 vom 15. April 1971 veröffentlichten Beschluß der Gegenpartei vom 10. März 1971 über "Einstufungsrichtlinien bei Wechsel der Kategorie" aufzuheben;.
  • EuGH, 13.07.1972 - 69/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 75/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 64/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 63/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 62/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 70/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 73/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 74/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 57/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 56/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 59/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuGH, 13.07.1972 - 58/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

  • EuG, 28.09.1993 - T-90/92

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Selbst wenn man annehmen würde, es habe eine rechtswidrige Gewährung der Zulage gegeben, "könnte demnach schwerlich der Vorwurf der Diskriminierung erhoben und daraus die Konsequenz abgeleitet werden, der Kläger... sei ebenso zu behandeln" (Schlussanträge des Generalanwalts Römer in den Rechtssachen 55/71 bis 76/71, 86/71, 87/71 und 95/71, Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972, Besnard u. a./Kommission, Slg. 1972, 543, 567, 576).

    38 Das Gericht weist darauf hin, daß ° wie die Kommission richtig festgestellt hat ° nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung nur unter Wahrung der Rechtmässigkeit geltend gemacht werden kann (Urteil Besnard u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 39) und sich niemand zu seinem Vorteil auf eine Rechtswidrigkeit zugunsten anderer berufen kann (Urteil Witte/Parlament, a. a. O., Randnr. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 125/87

    Leslie Brown gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Öffentlicher

    In seiner früheren Rechtsprechung, insbesondere im Urteil vom 13. Juli 1972 in den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76, 86, 87 und 95/71 (Besnard und andere/Kommission, Slg. 1972, 543), hat der Gerichtshof, da eine klare Unterscheidung zwischen der Beförderung des Artikels 45 Absatz 1 Beamtenstatut und dem Übergang in eine höhere Laufbahngruppe im Sinne des Artikels 45 Absatz 2 bestehe, entschieden, daß "die Bestimmungen von Artikel 46 als solche nicht für den Übergang in eine andere Laufbahngruppe gelten" (Randnr. 10).

    In dem Urteil Michel, in dem sich der Gerichtshof für die Anwendung der Grundsätze des Artikels 46 Beamtenstatut auf den Fall der Änderungen der Laufbahngruppe ausspricht, gerade um zu verhindern, daß den betroffenen Beamten ein manchmal erheblicher Verlust an Dienstalter und Bezü- 1 - Vgl. das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76, 86, 87 und 95/71, Besnard und andere/Rat, Slg. 1972, 543, insbesondere Randnrn.

  • EuG, 25.10.2005 - T-298/02

    Herrero Romeu / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4

    77 Wie die Kommission richtig feststellt, kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur unter Wahrung der Rechtmäßigkeit geltend gemacht werden (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in den Rechtssachen 55/71 bis 76/71, 86/71, 87/71 und 95/71, Besnard u. a./Kommission, Slg. 1972, 543, Randnr. 39, und Urteil des Gerichts Magdalena Fernández/Kommission, Randnr. 38), und es kann sich niemand zu seinem Vorteil auf eine Rechtswidrigkeit zugunsten anderer berufen (Urteile Witte/Parlament, Randnr. 15, und Rose/Kommission, Randnr. 39).
  • EuG, 27.09.2005 - T-123/04

    Cargo Partner / HABM (CARGO PARTNER) - Gemeinschaftsmarke - Wortzeichen CARGO

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur im Rahmen der Beachtung des Gebotes rechtmäßigen Handelns geltend gemacht werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in den Rechtssachen 55/71 bis 76/71, 86/71, 87/71 und 95/71, Besnard u. a./Kommission, Slg. 1972, 543, Randnr. 39, und des Gerichts vom 28. September 1993 in der Rechtssache T-90/92, Fernández/Kommission, Slg. 1993, II-971, Randnr. 38) und dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/82, Witte/Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 15, und des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-22/99, Rose/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-27 und II-115, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1986 - 269/84

    C. Fabbro und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Ich verweise auch auf Ihr Urteil in der Rechtssache Besnard (Urteil vom 13. Juli 1972 in den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76, 86, 87 und 95/71, Slg. 1972, 543).
  • EuGöD, 23.04.2015 - F-131/14

    Bensai / Kommission

    À titre subsidiaire, quant au fond, l'AHCC a notamment répondu, premièrement, que, selon la jurisprudence, notamment l'arrêt du 13 juillet 1972, Besnard e.a./Commission (55/71 à 76/71, 86/71, 87/71 et 95/71, EU:C:1972:66, point 19), la rémunération est déterminée en fonction du grade et de l'emploi et non l'inverse ; deuxièmement, que le requérant n'avait pas démontré que la nature des tâches qui lui étaient confiées dépassait celle des tâches normalement assignées à des agents relevant du groupe de fonctions I ; et, troisièmement, que, s'agissant des différences de statut existant entre les diverses catégories de personnes employées par l'Union, soit en tant que fonctionnaires, soit au titre des différentes catégories d'agents relevant du RAA, ces différences ne sauraient être mises en cause, ainsi que cela ressort d'une jurisprudence constante et notamment de l'arrêt du 17 novembre 2009, Palazzo/Commission (F-57/08, EU:F:2009:152, point 38, et la jurisprudence citée).
  • EuG, 23.10.2015 - T-636/13

    Trekstor / OHMI - MSI Technology (MovieStation) - Gemeinschaftsmarke -

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur im Rahmen der Beachtung des Gebotes rechtmäßigen Handelns geltend gemacht werden kann (Urteile vom 13. Juli 1972, Besnard u. a./Kommission, 55/71 bis 76/71, 86/71, 87/71 und 95/71, Slg, EU:C:1972:66, Rn. 39, und vom 28. September 1993, Magdalena Fernández/Kommission, T-90/92, Slg, EU:T:1993:78, Rn. 38) und dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (Urteil vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg, EU:C:1984:309, Rn. 15).
  • EuGH, 05.12.1974 - 176/73

    Van Belle / Rat

    Diese von der Rechtsprechung geteilte Ansicht (EuGH 13. Juli 1972 - Besnard und andere, 55-76/71, 86/71, 87/71 und 95/71 - Slg. 1972, 543, 562, und Schlußanträge des Generalanwalts Lagrange in der Rechtssache 15/63 - Lassalle - Slg. 1964, 85, 99) werde sowohl dadurch bestätigt, daß Artikel 29 Absatz 2 ausschließlich für das externe Stellenbesetzungsverfahren gelte als auch durch eine vergleichende Gegenüberstellung der Artikel 28 und 45 des Statuts.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 125/87

    Leslie Brown gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Verweigerung

    Dieser Artikel betrifft lediglich die Dienstaltersstufe, in die ein Beamter einzuweisen ist, wenn er innerhalb ein und derselben Laufbahngruppe befördert wird (siehe Urteil vom 13. Juli 1972 in den verbundenen Rechtssachen 55 bis 76, 86, 87 und 95/71, Besnard und andere/Kommission, Slg. 1972, 543).
  • EuG, 23.10.2015 - T-649/13

    TrekStor / HABM (SmartTV Station) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur im Rahmen der Beachtung des Gebotes rechtmäßigen Handelns geltend gemacht werden kann (Urteile vom 13. Juli 1972, Besnard u. a./Kommission, 55/71 bis 76/71, 86/71, 87/71 und 95/71, Slg, EU:C:1972:66, Rn. 39, und vom 28. September 1993, Magdalena Fernández/Kommission, T-90/92, Slg, EU:T:1993:78, Rn. 38) und dass sich niemand zu seinem Vorteil auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (Urteil vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament, 188/83, Slg, EU:C:1984:309, Rn. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1974 - 176/73

    Claudette van Belle gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972 - 55/71   

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https://dejure.org/1972,5395
Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972 - 55/71 (https://dejure.org/1972,5395)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.06.1972 - 55/71 (https://dejure.org/1972,5395)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 1972 - 55/71 (https://dejure.org/1972,5395)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Marie-Josée Besnard und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.07.1972 - 95/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972 - 55/71
    SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN ROEMER - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 55-76/71, 86/71, 87/71 U 95/71 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS KARL ROEMER VOM 7. JUNI 1972.

    In den fallen, die zu den Rechtssachen 86, 87 und 95/71 geführt haben, ergingen die Ernennungsentscheidungen nach Erlaß der allgemeinen Entscheidung zur Festlegung der Einstufungskriterien beim Wechsel der Kategorie.

    Da die entsprechenden Bezüge unter dem Niveau der früher innegehabten Gruppen lagen, wurde ausdrücklich angeordnet, das frühere Grundgehalt sei weiter zu entrichten, wobei ebenfalls auf die Artikel 44 und 46 des Personalstatuts Bezug genommen und - jedenfalls der Beamtin der Rechtssache 95/71 - auch ein Begleitschreiben der bereits geschilderten Art zugesandt wurde.

    Sie richteten deshalb - mit Ausnahme des Beamten, der zuletzt geklagt hat (Rechtssache 95/71) - Verwaltungsbeschwerden gemäß Artikel 90 des Personalstatuts an die Anstellungsbehörde.

    die allgemeine Entscheidung vom 10. März 1971 über die Festlegung von Einstufungskriterien zu annullieren (in der Rechtssache 95/71 ist von der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung die Rede);.

    die stillschweigende Ablehnung der Verwaltungsbeschwerden für nichtig zu erklären (dieser Antrag fehlt in der Rechtssache 95/71; in den Rechtssachen 86 und 87/71 heißt es in diesem Zusammenhang ergänzend: "soweit erforderlich, auch die ausdrückliche Zurückweisung der Verwaltungsbeschwerden für nichtig zu erklären").

    b) Zum zweiten Teil des Diskriminierungsvorwurfs ist vorweg daran zu erinnern, daß die Kommission seine Zulässigkeit für die Rechtssachen 86, 87 und 95/71 mit der Begründung bestritten hat, er sei erst in der Replik, also verspätet, erhoben worden.

    Soweit im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsvorwurf schließlich noch darauf aufmerksam gemacht wurde, sogar Ende August, d. h. zu einer Zeit, als die Klägerin der Rechtssache 95/71 nach den Vorschriften der allgemeinen Regelung eingestuft wurde, sei ein wissenschaftlicher Beamter der Gruppe B 3 in der Laufbahn A 8/A 5 unmittelbar in die Gruppe A 7 eingewiesen worden, könnte für die Rechtfertigung dieses Vorgehens einmal die Überlegung eine Rolle spielen, daß es in solchen Fällen eines Auswahlwettbewerbs nicht bedarf, daß der Laufbahngedanke für wissenschaftliche Beamte vielleicht eine andere Ausprägung hat und die Anwendung des Artikels 46 des Personalstatuts somit näher liegt als die der allgemeinen, für den Kategorienwechsel geltenden Regelung.

    Außerdem handelt es sich anscheinend nur um einen einzigen Fall dieser Art. Selbst wenn insoweit von einer Verletzung der allgemeinen Entscheidung über die Einstufungskriterien, also einer rechtswidrigen Einstufung gesprochen werden müßte, könnte demnach schwerlich der Vorwurf der Diskriminierung erhoben und daraus die Konsequenz abgeleitet werden, die Klägerin der Rechtssache 95/71 sei ebenso zu behandeln.

  • EuGH, 14.12.1965 - 11/65

    Morina / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972 - 55/71
    Letzteres war bekanntlich die Ansicht meines Kollegen Gand, die in der Rechtssache 11/65 (Slg. 1965, 1259), d. h. zu einem Fall entwickelt wurde, in dem es um das Bemühen des beklagten Organs ging, für eine ehemalige C 1-Beamtin zumindest das Niveau ihres früheren Gehalts aufrechtzuerhalten, nachdem sie auf ihre Bewerbung hin in eine B 5-Stelle eingewiesen worden war, also in eine Stelle, deren Grundgehalt unter dem Niveau der Gehaltsgruppe C 1 liegt.

    Seine Bedeutung wurde in der Rechtsprechung nachdrücklich hervorgehoben (Rechtssache 33/67, Slg. 1968, 189), nachdem die Generalanwälte (meine Kollegen Lagrange und Gand) sie wiederholt unterstrichen haben (Schlußanträge zu den Rechtssachen 11/65 und 33/67).

    Da die Verwaltung - wie gesagt - in der Organisation ihrer Dienste und in der Verwendung der budgetären Posten frei ist, hindert sie nichts daran, Planstellen der höheren Gruppe einer Laufbahn durch Beförderung oder gar Einstellung zu besetzen und in Ausschreibungen, die für interne Bewerber gedacht sind, lediglich die untere Gruppe vorzusehen (wie dies etwa im Falle der Rechtssache 11/65 geschehen ist und kritiklos hingenommen wurde).

  • EuGH, 13.07.1972 - 86/71

    Verstoß gegen den Grundsatz der Erhaltung des Grundgehalts durch Einstufung in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972 - 55/71
    SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN ROEMER - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 55-76/71, 86/71, 87/71 U 95/71 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS KARL ROEMER VOM 7. JUNI 1972.

    Rechtssache 86/71) erst nach Ablauf der Frist des Artikels 91 des Personalstatuts - ausdrücklich mitgeteilt.

  • EuGH, 09.07.1970 - 59/69

    Brembati / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1972 - 55/71
    - In dem von der Kommission gewählten Verfahren würde ich insbesondere auch nicht eine Verletzung des Teiles von Artikel 46 des Personalstatuts erblicken, in dem (wie im Brembati-Urteil, Slg. 1970, 623, hervorgehoben worden ist) die Berücksichtigung von Dienstalterszwischenstufen über die letzte Stufe einer Gruppe hinaus ausgeschlossen wird.
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