Rechtsprechung
   BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80   

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BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80 (https://dejure.org/1982,126)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1982 - 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80 (https://dejure.org/1982,126)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1982 - 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80 (https://dejure.org/1982,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • hartzkampagne.de

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offenbarungsversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Haftanordnung - Erzwingungshaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offenbarungsversicherung ; Verfassungsmäßigkeit der Haftanordnung ; Erzwingungshaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offenbarungsversicherung ; Verfassungsmäßigkeit der Haftanordnung ; Erzwingungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 126
  • NJW 1983, 559
  • ZIP 1982, 1479
  • MDR 1983, 188
  • Rpfleger 1983, 80
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
    Doch muß ein solcher Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der sich bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst ergibt und dem als Element des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 (347 ff.); 29, 312 (316)).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
    Dies muß um so mehr gelten, als die Anordnung der Haft zu einem Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit führen würde, das einen hohen Rang unter den Grundrechten einnimmt (BVerfGE 35, 185 (190)) und demgemäß besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines Eingriffs stellt.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
    Es ließe sich sogar sagen, daß das Antragserfordernis der Menschenwürde eher entspreche als ein von Amts wegen zu gewährender Schutz, weil insoweit gerade die Selbstverantwortlichkeit des Schuldners respektiert und vermieden wird, ihn mehr als notwendig zum Objekt werden zu lassen (vgl. BVerfGE 27, 1 (6)), auch wenn ein von Amts wegen gewährter Vollstreckungsschutz sich zu seinen Gunsten auswirken würde.
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
    Doch muß ein solcher Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der sich bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst ergibt und dem als Element des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 (347 ff.); 29, 312 (316)).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
    Der Eingriff muß geeignet und erforderlich sein, seinen Zweck zu erreichen; er darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muß diesem also zumutbar sein (BVerfGE 48, 396 (402)).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
    Indem § 765 a Abs. 1 ZPO den Schutz des Schuldners von einem Antrag abhängig macht, trägt er dem Gedanken Rechnung, daß (auch) der Betroffene die Möglichkeit haben soll, auf das Vollstreckungsverfahren einzuwirken (vgl. BVerfGE 9, 89 (95)).
  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

    Vielmehr ist für den Fall, dass eine freiwillige Erfüllung solchermaßen festgestellter Ansprüche unterbleibt, auch ein wirkungsvolles Verfahren zu ihrer zwangsweisen Durchsetzung vorzuhalten (vgl. BVerfGE 61, 126 ).

    Ist mithin ohne wirkungsvolle Zwangsvollstreckung eine effektive Justizgewähr nicht verwirklicht, so liegt ein funktionierendes Insolvenzverfahren nicht nur im subjektiven Interesse der einzelnen Gläubiger, sondern auch im öffentlichen Interesse an der Wahrung einer am Rechtsfrieden orientierten, rechtsstaatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 61, 126 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126 [135]).
  • BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit

    Ein solcher Eingriff muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, der sich bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst ergibt und dem als Element des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang zukommt (BVerfGE 19, 342 ; 29, 312 ; 61, 126 ).

    Der Eingriff muss geeignet und erforderlich sein, seinen Zweck zu erreichen; er darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muss diesem also zumutbar sein (BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ).

    Sie ist als solche mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar (BVerfGE 61, 126 ).

    aa) Das Fachgericht hat allerdings im Zeitpunkt der Anordnung der Erzwingungshaft den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (vgl. BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ; 43, 101 zur Erzwingungshaft nach § 96 OWiG; zur grundsätzlichen Beachtung bei § 901 ZPO a.F. bzw. nunmehr § 802g ZPO vgl. Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 901 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 802g Rn. 4a; Sternal, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl. 2015, § 802g ZPO Rn. 13).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung ist zu verneinen, wenn der Gläubiger das Vermögen des Schuldners bereits kennt oder weiß, dass pfändbares Vermögen nicht vorhanden ist (BVerfGE 61, 126 ).

    Ist er aber zahlungsfähig und will er nur sein Vermögen verheimlichen, so verdient er keinen Schutz (BVerfGE 61, 126 ).

    Dieses Interesse dient der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtsordnung, welche ihrerseits Grundbestandteil der rechtsstaatlichen Ordnung ist (BVerfGE 61, 126 ).

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Rechtsprechung
   EuGH, 20.01.1981 - 55/80, 57/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,743
EuGH, 20.01.1981 - 55/80, 57/80 (https://dejure.org/1981,743)
EuGH, Entscheidung vom 20.01.1981 - 55/80, 57/80 (https://dejure.org/1981,743)
EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 1981 - 55/80, 57/80 (https://dejure.org/1981,743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    1 . FREIER WARENVERKEHR - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ANWENDUNG AUF TONTRAEGER , DIE GESCHÜTZTE WERKE ENTHALTEN

  • EU-Kommission

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen urheberrechtliche Vorschriften ; Lizenzen für den Vertrieb von Tonträgern ; Einfuhr von Tonträgern

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gebührendifferenz II

  • Judicialis
  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 36; EWG-Vertrag Art. 30
    1. FREIER WARENVERKEHR - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ANWENDUNG AUF TONTRAEGER , DIE GESCHÜTZTE WERKE ENTHALTEN

  • rechtsportal.de

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International gegen GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1142
  • NJW 1981, 1143
  • GRUR Int. 1981, 229
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Das ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel/Ciné Vog (Slg. 1980, 881).

    Dieser Rechtsstandpunkt werde durch das Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 62/79, Coditel/Ciné Vog (Slg. 1980, 881) bestätigt, in dem es insbesondere heiße: "Die Regeln des Vertrages stehen räumlichen Beschränkungen, die von den Parteien des Vertrages über die Einräumung der Nutzungsrechte zum Schutz des Urhebers und der Nutzungsberechtigten vereinbart werden, grundsätzlich nicht entgegen." Die Regierung der Italienischen Republik weist darauf hin, daß die GEMA Klage gegen zwei juristische Personen erhoben habe, die in bezug auf die Lizenzverträge "Dritte" seien.

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Diese Rechtsprechung sei durch die Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 15/74, Centrafarm I/Sterling Drug (Slg. 1974, 1147) und in der.

    Wie der Gerichtshof bereits in anderem Zusammenhang in seinem Urteil vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 15/74 (Centrafarm und De Peijper/Sterling Drug, Slg. 1974, 1147) ausgeführt hat, rechtfertigt ein Unterschied zwischen den innerstaatlichen Rechtsvorschriften, der geeignet ist, den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu verfälschen, nicht, daß ein Mitgliedstaat solchen Praktiken einer privaten Stelle gesetzlichen Schutz gewährt, die mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr unvereinbar sind.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Im Gegensatz dazu berufen sich die Revisionsklägerinnen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, um ihre Auffassung zu stützen, daß es im vorliegenden Fall keine Rolle spiele, ob sie in gleicher Weise behandelt würden wie die inländischen Hersteller von Tonträgern, die die gleiche Gesamtvergütung zahlen müßten (Rechtssache 8/74, Dassonville, Urteil vom 11. Juli 1974, Slg. 1974, 837; Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Urteil vom 15. Dezember 1976, Slg. 1976, 1921; Rechtssache 13/77, Inno/ATAB, Urteil vom 16. November 1977, Slg. 1977, 2115; Rechtssache 120/78, Rewe, Urteil vom 20. Februar 1979, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 31.10.1974 - 16/74

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Rechtssache 16/74, Centrafarm II/Winthrop (Slg. 1974, 1183) bestätigt worden.
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Im Gegensatz dazu berufen sich die Revisionsklägerinnen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, um ihre Auffassung zu stützen, daß es im vorliegenden Fall keine Rolle spiele, ob sie in gleicher Weise behandelt würden wie die inländischen Hersteller von Tonträgern, die die gleiche Gesamtvergütung zahlen müßten (Rechtssache 8/74, Dassonville, Urteil vom 11. Juli 1974, Slg. 1974, 837; Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Urteil vom 15. Dezember 1976, Slg. 1976, 1921; Rechtssache 13/77, Inno/ATAB, Urteil vom 16. November 1977, Slg. 1977, 2115; Rechtssache 120/78, Rewe, Urteil vom 20. Februar 1979, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    0 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, zuletzt im Urteil vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75 (Terrapin Overseas Limited, Slg. 1976, 1039), kann sich der Inhaber eines gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechts, das nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, auf diese Vorschriften nicht berufen, um sich der Einfuhr eines Erzeugnisses zu widersetzen, das auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Im Gegensatz dazu berufen sich die Revisionsklägerinnen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, um ihre Auffassung zu stützen, daß es im vorliegenden Fall keine Rolle spiele, ob sie in gleicher Weise behandelt würden wie die inländischen Hersteller von Tonträgern, die die gleiche Gesamtvergütung zahlen müßten (Rechtssache 8/74, Dassonville, Urteil vom 11. Juli 1974, Slg. 1974, 837; Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Urteil vom 15. Dezember 1976, Slg. 1976, 1921; Rechtssache 13/77, Inno/ATAB, Urteil vom 16. November 1977, Slg. 1977, 2115; Rechtssache 120/78, Rewe, Urteil vom 20. Februar 1979, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Im Gegensatz dazu berufen sich die Revisionsklägerinnen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, um ihre Auffassung zu stützen, daß es im vorliegenden Fall keine Rolle spiele, ob sie in gleicher Weise behandelt würden wie die inländischen Hersteller von Tonträgern, die die gleiche Gesamtvergütung zahlen müßten (Rechtssache 8/74, Dassonville, Urteil vom 11. Juli 1974, Slg. 1974, 837; Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, Urteil vom 15. Dezember 1976, Slg. 1976, 1921; Rechtssache 13/77, Inno/ATAB, Urteil vom 16. November 1977, Slg. 1977, 2115; Rechtssache 120/78, Rewe, Urteil vom 20. Februar 1979, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 20.01.1981 - 55/80
    Es sei inzwischen unbestritten, daß der in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon/Metro (Urteil vom 8. Juni 1971, Slg. 1971, 487) aufgestellte Grundsatz auch für das Urheberrecht gelte und folgendermaßen laute:.
  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    15 und 16, sowie vom 20. Januar 1981, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, 55/80 und 57/80, Slg. 1981, 147, Randnrn.
  • OLG Hamm, 15.05.2014 - 22 U 60/13

    Keine Erschöpfung an digitalen Kopien von E-Books und Hörbüchern

    Satz 2 entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur gemeinschaftsweiten Erschöpfung des Verbreitungsrechts (EuGH GRUR Int. 1981, 229/231 - Gebührendifferenz II; GRUR Int. 1982, 372/377 - Polydor/Harlequin).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Solche Maßnahmen können indes aus Gründen des Schutzes des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, wozu im Kernbereich auch das Urheberrecht zählt (EuGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - Rs 341/87, EMI Electrola/Patricia Im- und Export, GRUR Int. 1989, 319, Rn. 12; EuGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - Rs 55/80, Musik-Vertrieb Membran/GEMA, EuGHE 1981, 147, 162; Ulrich/Konrad in Dauses, Hdb. EU-WirtschaftsR C.III Rn. 8 mwN), gerechtfertigt sein, wenn sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen (Art. 36 AEUV ab 1. Dezember 2009, vormals Art. 30 EGV).
  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte haben ausserdem wirtschaftlichen Charakter, da sie die Befugnis vorsehen, das Inverkehrbringen des geschützten Werkes kommerziell, insbesondere in Form von Lizenzen, die gegen Zahlung einer Vergütung erteilt werden, zu nutzen (vgl. Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb membran, Slg. 1981, 147, Randnr. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Musikwerke in Tonträgern enthalten, die Waren darstellen, deren Austausch im Gebiet der Gemeinschaft durch die genannten Vorschriften geregelt wird (vgl. Urteil Musik-Vertrieb membran, a. a. O., Randnr. 8).

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Zu dem das Urheberrecht betreffenden Teil der sechsten Frage ist festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums im Sinne von Artikel 36 auch den durch das Urheberrecht gewährten Schutz einschließt (Urteil vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, Slg. 1981, 147, Randnr. 9).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-5/11

    Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

    Im Übrigen kann, wie der Generalanwalt in den Nrn. 67 bis 70 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nicht davon ausgegangen werden, dass der Schutz des Verbreitungsrechts unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zu einer unverhältnismäßigen oder künstlichen Abschottung der Märkte führt, die der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderläuft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 1971, Deutsche Grammophon Gesellschaft, 78/70, Slg. 1971, 487, Randnr. 12, vom 20. Januar 1981, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, 55/80 und 57/80, Slg. 1981, 147, Randnr. 14, sowie EMI Electrola, Randnr. 8).
  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Zudem habe der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 15/74 (Centrafarm und de Peijper, Slg. 1974, 1147) und vom 20. Januar 1981 in den Rechtssachen 55/80 und 57/80 (Musik-Vertrieb membran und K-tel International, Slg. 1981, 147) klargestellt, dass die Regeln zur Durchsetzungdes freien Warenverkehrs in einem Sektor unabhängig davon angewandt werden könnten, ob die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften harmonisiert worden seien.
  • BGH, 08.12.2010 - 1 StR 213/10

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung; Warenverkehrsfreiheit; Strafbarkeit

    Solche Maßnahmen können nach Art. 36 AEUV aus Gründen des gewerblichen und kommerziellen Eigentums, wozu auch das Urheberrecht zählt (EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1989, 79), gerechtfertigt sein, wenn sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

    Beschränkungen des freien Warenverkehrs zum Schutz des geistigen Eigentums einschließlich des Urheberrechts sind zulässig, solange sie nicht zu einer künstlichen Abschottung der Märkte führen (EuGH, Slg. 1989, 79; EuGH, Slg. 1981, 147; EuGH, Slg. 1971, 487).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    ( 51 ) Siehe dazu Urteil des Gerichtshofes vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 (Musik-Vertrieb, Slg. 1981, 147, Randnr. 12).

    19 bis 23 des Urteils Centrafarm, Randnr. 9 des Urteils Hoffmann-La Roche sowie die Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1988 in der Rechtssache 434/85 (Allen & Hanburys, Slg. 1988, 1245, Randnrn. 14 bis 23), vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 (Musik-Vertrieb Membran, Slg. 1981, 147, Randnrn. 14 bis 18) und vom 20. Juni 1976 in der Rechtssache 119/75 (Terrapin, Slg. 1976, 1039, Randnr. 6).

    ( 81 ) Das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80 (Musikvertrieb Membran, Slg. 1981, 147), in denen sich die Parteien auf Bestimmungen der Berner Übereinkunft berufen haben, kann nicht als Zurückweisung dieser Auffassung verstanden werden.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

    Das durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über die gewerblichen Schutzrechte garantierte Ausschließlichkeitsrecht ist jedoch erschöpft, wenn ein Erzeugnis auf dem Markt eines anderen Mitgliedstaats vom Rechtsinhaber selbst oder mit seiner Zustimmung rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Januar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 55/80 und 57/80, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, Slg. 1981, 147, Randnrn.
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86

    "Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für

  • EuGH, 05.12.1996 - C-267/95

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES

  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale

  • EuGH, 14.07.1981 - 187/80

    Merck / Stephar und Exler

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 340/06
  • BGH, 06.05.1981 - I ZR 92/78

    Freier Warenverkehr in Schallplatten

  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 153/83

    "Gebührendifferenz IV"; Freier Verkehr bei Warenaustausch zwischen

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1981 - 187/80

    Merck & Co. Inc. gegen Stephar BV und Petrus Stephanus Exler. - Patente -

  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

  • EuGH, 09.07.1985 - 19/84

    Pharmon / Hoechst

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-263/18

    Nederlands Uitgeversverbond und Groep Algemene Uitgevers - Richtlinie 2001/29/EG

  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 O 268/05

    Einordnung von Möbeln als Werke der angewandten Kunst ; Nachbildung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior SA und Parfums Christian Dior BV gegen Evora BV. - Marken-

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-267/95

    Merck & Co. Inc., Merck Sharp & Dohme Ltd und Merck Sharp & Dohme International

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98

    Renault

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-46/10

    Viking Gas - Richtlinie 89/104 - Markenrecht - Als dreidimensionale

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2002 - C-360/00

    Ricordi

  • OLG München, 12.06.2003 - 6 WG 4/00
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 341/87

    EMI Electrola GmbH gegen Patricia Im- und Export und andere. - Urheberrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 19/84

    Pharmon BV gegen Hoechst AG. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patente

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1982 - 262/81

    Coditel SA, Compagnie générale pour la diffusion de la télévision, und andere

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1982 - 144/81

    Keurkoop BV gegen Nancy Kean Gifts BV. - Schutz des gewerblichen und

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1988 - 158/86

    Warner Brothers Inc., Metronome Video ApS gegen Erik Viuff Christiansen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1987 - 402/85

    G. Basset gegen Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique (SACEM).

  • KG, 17.09.1985 - 5 U 2018/83

    Anspruch auf Auskunft ; Zahlung von Lizenzgebühren ; Verstoß gegen Vorschriften

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Rechtsprechung
   AG Dillingen, 11.08.1981 - F 55/80   

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https://dejure.org/1981,24910
AG Dillingen, 11.08.1981 - F 55/80 (https://dejure.org/1981,24910)
AG Dillingen, Entscheidung vom 11.08.1981 - F 55/80 (https://dejure.org/1981,24910)
AG Dillingen, Entscheidung vom 11. August 1981 - F 55/80 (https://dejure.org/1981,24910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 09.10.1981 - 4 UF 274/81
    Dem Beklagten wird das Armenrecht für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dillingen vom 11.08.1981 (F 55/80) versagt.

    Hinweis Amtsgericht - Familiengericht - Dillingen an der Donau, Urteil vom 11. August 1981 (F 55/80).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,9808
Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80 (https://dejure.org/1980,9808)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.11.1980 - 55/80 (https://dejure.org/1980,9808)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 1980 - 55/80 (https://dejure.org/1980,9808)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International gegen GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

    Freier Warenverkehr bei Schallplatten: Urheberrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    In meinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 52 und 62/79, den Coditel-.

    Rechtssachen, (Slg. 1980, 881) habe ich die Auffassung vertreten, daß die Formulierung "gewerbliches und kommerzielles Eigentum" in Artikel 36 dahin gehend auszulegen ist, daß sie das Urheberrecht einschließt.

    Es ist vorgetragen worden, man könne aus dem Wortlaut der Randnr. 15 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79 folgern, daß der Gerichtshof diese Auffassung teile.

    Die GEMA hat sich auch auf Randnr. 16 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 62/79 gestützt, in der der Gerichtshof entschieden hat, daß der Vertrag die räumliche Begrenzung von Urheberrechtslizenzen selbst dann nicht unwirksam macht, wenn die Begrenzung mit den mitgliedstaatlichen Grenzen zusammenfällt.

  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    Das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon/Metro (Slg. 1971, 487) deutet stark darauf hin, daß dieselben Grundsätze auch für das Urheberrecht gelten.
  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    Artikel 234 schützt nur die zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern bestehenden Rechte und Pflichten; siehe Rechtssache 10/61, Kommission/Italien (Slg. 1962, 1) und Rechtssache 812/79, Strafverfahren gegen Burgoa (14. Oktober 1980, noch nicht veröffentlicht).
  • EuGH, 29.02.1968 - 24/67

    Parke, Davis & Co. / Probel u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    In der Rechtssache 24/67, Parke, Davis and Co./Centralfarm (Slg. 1968, 85) hat der Gerichtshof nämlich entschieden, daß der Inhaber eines niederländischen Patents berechtigt war, Paralleleinfuhren pharmazeutischer Erzeugnisse aus Italien, wo Erzeugnisse dieser Art nicht patentfähig sind, in die Niederlande zu verhindern.
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    Die in diesen Entscheidungen niedergelegten Rechtsgrundsätze hat der Gerichtshof zweckmäßigerweise in seinem Urteil in der Rechtssache 119/75, Terrapin/Terranova (Slg. 1976, 1039) mit folgenden Worten zusammengefaßt:.
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    In der Rechtssache 74/76, Iannelli/ Meroni (Slg. 1977, 557, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe) führte der Gerichtshof aus :.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    Diese Schwierigkeit läßt sich meiner Ansicht nach nicht dadurch überwinden, daß man die bekannte Definition der "Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" anführt, die der Gerichtshof in der Rechtssache 8/74, Staatsanwaltschafi/Dassonville (Slg. 1974, 837) aufgestellt und seitdem des öfteren wiederholt hat, da diese Definition ihrem Wortlaut nach weit genug ist, um alle Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erfassen, was eindeutig nicht beabsichtigt ist.
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    Es besteht jedoch auch kein Zweifel daran, daß eine Berufung auf Artikel 36 EWG-Vertrag im Hinblick auf einen Zoll oder eine Abgabe gleicher Wirkung ausgeschlossen ist; siehe Rechtssache 7/68, Kommission/Italien (Slg. 1968, 633), Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung (Slg. 1972, 1309) und Rechtssache 46/76, Baubuis/ Niederlande (Slg. 1977, 5).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
    Es besteht jedoch auch kein Zweifel daran, daß eine Berufung auf Artikel 36 EWG-Vertrag im Hinblick auf einen Zoll oder eine Abgabe gleicher Wirkung ausgeschlossen ist; siehe Rechtssache 7/68, Kommission/Italien (Slg. 1968, 633), Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung (Slg. 1972, 1309) und Rechtssache 46/76, Baubuis/ Niederlande (Slg. 1977, 5).
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