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   EGMR, 23.10.2006 - 55878/00   

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EGMR, 23.10.2006 - 55878/00 (https://dejure.org/2006,30830)
EGMR, Entscheidung vom 23.10.2006 - 55878/00 (https://dejure.org/2006,30830)
EGMR, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 55878/00 (https://dejure.org/2006,30830)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • EGMR, 11.06.2002 - 36042/97

    WILLIS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass Artikel 14 nach seiner ständigen Rechtsprechung nur anwendbar ist, wenn der streitgegenständliche Sachverhalt unter eine oder mehrere der materiellrechtlichen Bestimmungen der Konvention und ihrer Protokolle fällt (siehe u.v.a. Petrovic ./. Österreich , Urteil vom 27. März 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-II, Nr. 22; Willis ./. Vereinigtes Königreich , Individualbeschwerde Nr. 36042/97, Nr. 29, ECHR 2002-IV).
  • EGMR, 08.07.1986 - 9006/80

    LITHGOW AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass Artikel 14 Personen in "vergleichbaren Situationen" vor diskriminierenden Unterschieden in der Behandlung schützt (siehe Lithgow ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 8. Juli 1986, Serie A Band 102, S. 66-67, Nr. 177).
  • EGMR, 28.05.1985 - 9214/80

    ABDULAZIZ, CABALES AND BALKANDALI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Im Sinne von Artikel 14 ist eine unterschiedliche Behandlung diskriminierend, wenn es für sie "keine objektive und angemessene Rechtfertigung" gibt, d.h. wenn mit ihr kein "legitimes Ziel" verfolgt wird oder die eingesetzten Mittel zum angestrebten Ziel nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen (siehe u.a. Abdulaziz, Cabales und Balkandi ./. Vereinigtes Königreich , Urteil vom 28. Mai 1985, Serie A Band 94, S. 35, Nr. 72).
  • EGMR, 28.11.1984 - 8777/79

    RASMUSSEN v. DENMARK

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Vertragsstaaten einen gewissen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung der Frage haben, ob und inwieweit Unterschiede bei ansonsten ähnlichen Situationen eine unterschiedliche rechtliche Behandlung rechtfertigen (siehe Rasmussen ./. Dänemark , Urteil vom 28. November 1984, Serie A Band 87, S. 15, Nr. 40).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Außerdem hat der Gerichtshof schon vielfach auf den einzigartigen Kontext der deutschen Wiedervereinigung und die enormen Aufgaben Bezug genommen, denen sich der deutsche Gesetzgeber bei der Bewältigung so komplexer Fragen wie der Regelung offener Vermögensfragen (siehe u.a. von Maltzan u.a. , a.a.O.) oder der Überleitung von Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Bürger in das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland gegenüber sah (siehe u.a. Kuna ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 52449/99, ECHR 2001-V).
  • EGMR, 30.03.2004 - 53984/00

    RADIO FRANCE ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Ein Beschwerdeführer darf von der Inanspruchnahme eines bestimmten Rechtsbehelfs insbesondere dann absehen, wenn er im Lichte der gefestigten innerstaatlichen Rechtsprechung keine hinreichenden Erfolgsaussichten bietet (siehe Pressos Compania Naviera S. A. u.a. ./. Belgien , Urteil vom 20. November 1995, Serie A Band 332, S. 19-20, Nr. 27; Radio France ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 53984/00, 23. September 2003).
  • EGMR, 25.03.1999 - 31107/96

    IATRIDIS c. GRÈCE

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Die zweite und die dritte Regel, die bestimmte Eingriffe in das Recht auf Achtung des Eigentums zum Gegenstand haben, müssen im Lichte des in der ersten Regel enthaltenen allgemeinen Grundsatzes ausgelegt werden (siehe u.a. Iatridis ./. Griechenland [GK] , Individualbeschwerde Nr. 31107/96, Nr. 55, ECHR 1999-II).
  • EGMR, 28.07.1999 - 25803/94

    Zur "Einzelfallprüfung" und "geltungszeitlichen Interpretation" im Rahmen des

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass die Beschwerdeführerin nach Artikel 35 Abs. 1 der Konvention nur verpflichtet ist, wirksame Rechtsbehelfe zu erschöpfen (siehe u.v.a. Selmouni ./. Frankreich [GK] Individualbeschwerde Nr. 25803/94, Nr. 75, ECHR 1999-V).
  • EGMR, 04.03.2003 - 39050/97

    JANTNER v. SLOVAKIA

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Soweit die Bundesrepublik Deutschland sich dennoch entschied, eine Entschädigung für durch das Deutsche Reich entstandene und von der DDR nicht bereinigte Schäden vorzusehen, kam ihr bei der Behandlung dieser Fragen ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe sinngemäß Jantner ./. Slowakei , [GK], Individualbeschwerde Nr. 39050/97, Nr. 34, 4. März 2003, und sinngemäß Kopecký , a.a.O., Nr. 37 und 38).
  • EGMR, 28.09.2004 - 44912/98

    KOPECKÝ c. SLOVAQUIE

    Auszug aus EGMR, 23.10.2006 - 55878/00
    Außerdem erinnert der Gerichtshof daran, dass die Konvention die Vertragsstaaten nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Unrecht oder Schäden verpflichtet, die vor der Ratifizierung der Konvention durch diese Vertragsstaaten entstanden sind (siehe Kopecký ./. Slowakei [GK], Individualbeschwerde Nr. 44912/98, Nr. 38, ECHR 2004-IX).
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

  • EGMR, 24.06.1993 - 14556/89

    PAPAMICHALOPOULOS ET AUTRES c. GRÈCE

  • EGMR, 20.11.1995 - 17849/91

    PRESSOS COMPANIA NAVIERA S.A. ET AUTRES c. BELGIQUE

  • EGMR, 23.09.1982 - 7151/75

    SPORRONG ET LÖNNROTH c. SUÈDE

  • EGMR, 02.03.2005 - 71916/01

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von

  • EGMR, 21.02.1986 - 8793/79

    JAMES ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

  • BGH, 20.06.2008 - V ZR 149/07

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach

    Eine solche Fallgestaltung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei einer faktischen Enteignung durch Stellen der Wehrmacht, die erst mit dem Ausschluss des Herausgabeanspruchs durch § 1 AKG zum 3. Oktober 1990 endgültig wurde, angenommen (Urt. v. 23. Oktober 2006, Rs. 55878/00, Tz. 108 ff., juris - Weber gegen Deutschland).

    Dies hat der Gerichtshof für die Regelungen in Art. 233 §§ 11 Abs. 3, 12 EGBGB (EGMR [große Kammer] NJW 2005, 2907, 2911, Tz. 116 - Jahn u. a. gegen Deutschland) und in § 1 AKG (Urt. v. 23. Oktober 2006, Rs. 55878/00, Tz. 114 ff., juris - Weber gegen Deutschland) anerkannt.

  • BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07

    Rückübertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken in der ehemaligen DDR

    cc) Daher geht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine enteignende Wirkung bereits dann vorliegt, wenn der frühere Eigentümer die Fähigkeit verloren hat, das Grundstück zu nutzen, zu kaufen, zu vermachen, zu verpfänden, zu verschenken oder anderweitig darüber zu verfügen; das gilt selbst dann, wenn das Eigentum nicht formal durch Enteignungsbeschluss oder ein darauf gerichtetes Rechtsgeschäft entzogen wurde (Entscheidung vom 23. Oktober 2006, W. ./. Deutschland, 55878/00, Rdn. 98 - veröffentlicht in juris).

    In Zusammenhang mit diesem Grundsatz hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf den einzigartigen Kontext der deutschen Wiedervereinigung und der daraus erwachsenen enormen Aufgaben hingewiesen, der unter besonderen Umständen sogar einen Ausschluss jeder Entschädigung für eine nur de facto entzogenes Eigentumsrecht zugelassen hätte (Entscheidung vom 23. Oktober 2006, W. ./. Deutschland, 55878/00, Rdn. 114 f.).

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