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LG Berlin, 13.01.2012 - 56 S 58/11 |
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Kurzfassungen/Presse
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Berufung gegen Urteil des AG Tiergarten erfolgreich
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 17.08.2011 - 603 C 422/11
- LG Berlin, 13.01.2012 - 56 S 58/11
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 225/12
"Aktionsbonus" in einem Stromlieferungsvertrag
Der Senat teilt nicht die Auffassung des Berufungsgerichts und einiger Instanzgerichte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2012 - 56 S 58/11, juris; AG Coburg, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 15 C 1176/11, juris; AG Linz, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 21 C 640/10, juris), wonach der Wortlaut der Klausel eindeutig in dem Sinne sei, dass ein Anspruch auf den Bonus nur bestehe, wenn der Stromlieferungsvertrag länger als ein Jahr bestanden habe. - BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 246/12
"Aktionsbonus" in einem Stromlieferungsvertrag
Der Senat teilt nicht die Auffassung des Berufungsgerichts und einiger Instanzgerichte (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13. Januar 2012 - 56 S 58/11, juris; AG Coburg, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 15 C 1176/11, juris; AG Linz, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 21 C 640/10, juris), wonach der Wortlaut der Klausel eindeutig in dem Sinne sei, dass ein Anspruch auf den Bonus nur bestehe, wenn der Stromlieferungsvertrag länger als ein Jahr bestanden habe. - AG Bonn, 30.04.2012 - 111 C 253/11
Anspruch auf Auszahlung eines Aktionsbonus durch den Stromlieferanten in Höhe von …
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten durchschnittlichen Vertragspartners - einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden können (BGH NJW 2011, 1342; LG Berlin, Urt. v. 13.01.2012, Az. 56 S 58/11).Das LG Berlin hat die streitgegenständliche Klausel in seiner Entscheidung vom 13.01.2012 (Az. 56 S 58/11) dahingehend ausgelegt, dass der Kunde einen Anspruch auf Zahlung eines Bonus erst dann erhalte, wenn er mehr als 12 Monate den Strom von der Beklagten bezogen habe.
Diese unterschiedliche Bedeutung sei auch für einen Durchschnittskunden ohne rechtliche Vorbildung "eindeutig erkenn- und begreifbar" (LG Berlin, Urt. v. 13.01.2012 - Az. 56 S 58/11).
- AG Bochum, 17.04.2012 - 68 C 436/11
Anspruch auf Bonuszahlung bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres
Auch schließt sich das Gericht der Meinung des Landgerichts Berlin an (56 S 58/11, 13.01.2012), wonach ein Durchschnittskunde die unterschiedliche Bedeutung von "nach Ablauf" und "zum Ablauf" oder " mit Ablauf" eindeutig erkennen - und begreifen kann. - AG Kassel, 15.03.2013 - 435 C 4543/12
Stromlieferungsvertrag: Anspruch auf Bonusauszahlung; Stromlieferungsvertrag: …
Sie entfaltet auch ihre Wirkung nicht nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres, sondern davor, nämlich mit Ablauf dieses Jahres (wie hier LG Berlin, Urteil vom 13.01.2012 - 56 S 58/11, zit. n. Juris). - AG Hamburg, 29.10.2012 - 22a C 94/12
Stromanbieter AGB - Neukunden-Bonuszahlung bei unklarer Vertragsklausel
es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam", folgern könne und müsse, dass er entgegen dem ersten Satz der Rabattklausel im Falle einer Kündigung im ersten Belieferungsjahr mehr als ein Jahr Strom erhalten haben muss, um in den Genuss des Rabattes zu kommen (so offenbar LG Hamburg in 320 S 73/12 und LG Berlin, 56 S 58/11), überzeugt nicht.