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   ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15   

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https://dejure.org/2017,1404
ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15 (https://dejure.org/2017,1404)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15 (https://dejure.org/2017,1404)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 56 Ca 5356/15 (https://dejure.org/2017,1404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Arbeitsgericht weist Klage einer Reporterin des ZDF ab

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Arbeitsgericht weist Klage einer Reporterin des ZDF ab

  • beck-blog (Kurzinformation)

    ZDF-Reporterin scheitert mit Klage für Lohngleichheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    AGG-Klage von Journalistin abgewiesen: Keine Ungleichbehandlung beim ZDF

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entgeltdiskriminierung: Frauen haben keinen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung ihrer männlichen Kollegen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - ArbG weist Klage einer Reporterin des ZDF ab

  • taz.de (Pressebericht, 02.02.2017)

    Klage gegen Lohnungleichheit beim ZDF: Formal gesehen war da nichts

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ungleicher Lohn von Männern und Frauen beim ZDF keine Geschlechterdiskriminierung

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Keine Lohnungleichbehandlung beim ZDF

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung bei der Bezahlung: Kein Auskunftsrecht bei Diskriminierung

  • uebermedien.de (Pressebericht, 01.02.2017)

    Als Frau schlechter bezahlt? Klage von ZDF-Reporterin abgewiesen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Was verdienen die Kollegen? Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz

Besprechungen u.ä.

  • uebermedien.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.01.2017)

    Frauendiskriminierung im ZDF? Das Vor-Urteil ist schon gefällt

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Lohngleichheit - Klage einer Reporterin des ZDF

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 28.02.2013 - C-427/11

    Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    So können die Berufsausbildung (EuGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - C-309/97 -, juris), die von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten (EuGH, Urteil vom 08. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 -, juris) und Faktoren, wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen (EuGH, Urteil vom 26. Juni 2001 - C-381/99 -, juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - C-427/11 -, juris) eine unterschiedliche Vergütung für Arbeitnehmerinnen, die die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen.

    Hierzu hat die Klägerin in Anwendung von § 22 AGG Tatsachen darzulegen, die aus objektiver Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -, juris) darauf schließen lassen, dass die geringere Vergütung durch das Geschlecht motiviert ist (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-427/11 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013, a. a. O., Rn. 56, juris).

    genannten Gründen nicht vergleichbar und zum anderen müsste von einer derartigen Regelung, um zufällige Unterschiede auszuschließen, eine erheblich höhere Anzahl von Frauen als Männer betroffen sein (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-427/11 -, Rn. 42, juris) was bei einem behaupteten, den Männeranteil um 20% übersteigenden Frauenanteil nicht gegeben ist.

    Auch spricht der Umstand, dass die verschiedenen Vergütungsordnungen tarifvertraglich geregelt sind, dafür, dass die Unterschiede auf objektiven Faktoren beruhen und nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013, a. a. O., Rn. 49).

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Zwar können sich auch aus Statistiken grundsätzlich Indizien für eine Geschlechterdiskriminierung ergeben, soweit sie aus einem regelhaft einem Merkmalsträger gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen (mit) motivierte Entscheidung schließen lassen, jedoch kann sich eine Vermutung für ein derartig regelhaftes Verhalten aus statistischen Daten nur dann ergeben, wenn sie sich konkret auf den betreffenden Arbeitgeber beziehen und im Hinblick auf dessen Verhalten aussagekräftig sind (BAG, Urteil vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 -, Rn. 68, juris).

    Vielmehr bedarf es für die Annahme einer geschlechtsbezogenen Diskriminierung von Frauen über die bloße Statistik hinaus weiterer Anhaltspunkte (BAG, Urteil vom 22. Juli 2010, a. a. O., Rn. 76, juris).

    Auffällig in diesem Sinn mag der überwiegende Anteil von Männern in der AT/ÜT- Gruppe sein, jedoch ist, ebenso wie bei dem Frauenanteil in Führungspositionen, allein die Statistik ohne weitere Anhaltspunkte für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung nicht aussagekräftig, da sie u. a. gesellschaftliche Verhältnisse, wie die Auswirkungen von, nach wie vor überwiegend von Frauen wahrgenommen, Kindererziehungszeiten und daraus resultierenden negativen Chancen zum beruflichen Aufstieg nicht berücksichtigt (BAG, Urteil vom 22. Juli 2010, a. a. O., Rn. 74, juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 1 Sa 7/13

    Entgeltgleichheit - Diskriminierung wegen des Geschlechts

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Da jedoch im Streitfall das Klageziel der Klägerin ersichtlich darin besteht, den Grundsatz der Entgeltgleichheit durchzusetzen, kann ihr Antrag dahingehend ausgelegt werden, dass sämtliche Bedingungen, unter denen das Urteil vollstreckbar sein soll, Teil des Antrags sind und in den Tenor einer stattgebenden Entscheidung hätten aufgenommen werden können (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 1 Sa 7/13 -, Rn. 48, juris).

    Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verstoßen daher nur dann gegen Art. 157 AEUV, wenn sie an die Zugehörigkeit zu einem der beiden Geschlechter eine nachteilige Wirkung knüpfen (BAG, Urteil vom 09. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 -, Rn. 22, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 1 Sa 7/13 -, Rn. 53, juris; ErfK/Schlachter AEUV Art. 157 Rn. 14).

    Hierzu hat die Klägerin in Anwendung von § 22 AGG Tatsachen darzulegen, die aus objektiver Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -, juris) darauf schließen lassen, dass die geringere Vergütung durch das Geschlecht motiviert ist (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-427/11 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2013, a. a. O., Rn. 56, juris).

  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen anzuwenden (BAG, Urteil vom 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 20, juris).

    Weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegt die Mitarbeiterin, wenn ihr nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt (BAG, Urteil vom 20. Mai 2009, a. a. O., Rn. 22, juris).

    Gleiches gilt für die Anwesenheit zu feststehenden Zeiten vor und nach der Sendung ebenso wie die notwendige Teilnahme an zeitlich festgelegten Abstimmungskonferenzen (BAG v. 20.05.2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Denn die Rundfunkfreiheit gibt den Rundfunkanstalten das Recht, bei programmgestaltenden Mitarbeitern frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung zu bestimmen (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 18, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02. Juni 2015 - 11 Sa 89/15 -, Rn. 42, juris).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung durch Dienstpläne herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich zugewiesen werden (BAG, Urteil vom 17. April 2013, a. a. O., Rn. 18).

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    In einem bestehenden Vertragsverhältnis, wie vorliegend, hat der Beschäftigte stets ein Interesse, dass sein Status alsbald festgestellt wird (BAG v. 21.06.2000 - 5 AZR 782/98, Rn. 17, juris).

    Hingegen besteht ein Feststellungsinteresse ohne besondere Begründung dann nicht, wenn, entgegen dem vorliegenden Fall, das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet ist (BAG v. 21.06.2000 - 5 AZR 782/98, juris; BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 457/98, juris).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Dies setzt einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG, Urteil vom 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, Rn. 23, juris; vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Die vollständige Wiedergabe des Parteivorbringens gehört nicht zu den Funktionen des Tatbestandes (BGH, Urteil vom 12. März 2004 -VZR 257/03 BGHZ 158, 269-282, Rn. 23).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Erfolgt die Vergütung jedoch nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip, indem er bestimmte Voraussetzungen oder bestimmte Zwecke festlegt, greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch im Bereich der Entgeltzahlung (BAG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 -, Rn. 19, juris).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15
    Dies setzt einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus (BAG, Urteil vom 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, Rn. 23, juris; vom 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 -, Rn. 19, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

  • EuGH, 24.09.2010 - C-298/10

    Mai - Verbindung

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • EuGH, 11.05.1999 - C-309/97

    PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG

  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

  • LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15

    Arbeitnehmerstatus - Cutter - programmgestaltende Tätigkeit - Rundfunkanstalt

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2002 - 11 Sa 2/02

    Familienhelferin - freies Dienstverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - 3 Sa 446/13

    Hinreichende Bestimmtheit einer das Arbeitsverhältnis betreffenden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Februar 2017 - 56 Ca 5356/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts B. vom 1. Februar 2017 - 56 Ca 5356/15 - abzuändern und.

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