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   EGMR, 30.06.2016 - 56778/10   

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EGMR, 30.06.2016 - 56778/10 (https://dejure.org/2016,16055)
EGMR, Entscheidung vom 30.06.2016 - 56778/10 (https://dejure.org/2016,16055)
EGMR, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 56778/10 (https://dejure.org/2016,16055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FOLTIS v. GERMANY

    No violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Civil proceedings;Article 6-1 - Access to court);No violation of Article 14+6 - Prohibition of discrimination (Article 6 - Right to a fair trial;Civil proceedings;Article 6-1 - Access to court) ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FOLTIS v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] No violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Civil proceedings;Article 6-1 - Access to court);No violation of Article 14+6 - Prohibition of discrimination (Article 6-1 - Access to court;Article 6 - Civil proceedings;Right to a fair trial) ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FOLTIS v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] No violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Civil proceedings;Article 6-1 - Access to court);No violation of Article 14+6 - Prohibition of discrimination (Article 6-1 - Access to court;Article 6 - Civil proceedings;Right to a fair trial)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 28.01.2016 - 65480/10

    Fünf-Prozent-Sperrklausel: Keine Ausnahme für "Die Friesen" bei Landtagswahlen

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass eine Diskriminierung vorliegt, wenn Personen, die sich in Situationen befinden, die in erheblichem Maße vergleichbar sind, ohne sachliche und vernünftige Gründe unterschiedlich behandelt werden (siehe P. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 65480/10, Rdnr. 37, 28. Januar 2016, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Nach ständiger Rechtsprechung der innerstaatlichen Gerichte ist der Begriff "demnächst", der in verschiedenen Bestimmungen des deutschen Zivilrechts und Zivilprozessrechts enthalten ist und die Rückwirkung einer bestimmten Handlung vorsieht, so zu verstehen, dass das Risiko einer verspäteten Bekanntgabe gerecht zwischen beiden Streitparteien verteilt sein muss und folglich der betreffende Rechtssuchende mit der gebotenen Sorgfalt handeln muss, um die sofortige Bekanntgabe zu bewirken, und dieser Rückwirkung keine legitimen Interessen des Beklagten entgegenstehen dürfen (siehe u. v. a. Bundesgerichtshof, VII ZR 24/98, Urteil vom 27. Mai 1999, Rdnr. 10: - "... sofern die Partei alles ihr Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und schutzwürdige Belange der Gegenseite [der Rückbeziehung der Zustellungswirkung] nicht entgegenstehen.").
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 195/06

    Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    In seinem Urteil vom 24. Januar 2008 (IX ZR 195/06) stellte der Bundesgerichtshof fest, dass aus dem Wortlaut von § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB klar hervorgehe, dass die bloße Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags nicht ausreiche, um die Verjährungshemmung in Gang zu setzen.
  • BVerfG, 19.07.2010 - 1 BvR 1873/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Am 19. Juli 2010 lehnte es das Bundesverfassungsgericht in einer aus drei Richtern bestehenden Kammer ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zur Entscheidung anzunehmen (1 BvR 1873/09).
  • EGMR, 09.10.1979 - 6289/73

    AIREY v. IRELAND

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Der Gerichtshof erinnert daran, dass Artikel 6 Abs. 1 der Konvention den Prozessparteien zwar ein wirksames Recht auf Zugang zu den Gerichten zur Klärung ihrer "zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen" zusichert, der Staat die Mittel zur Erreichung dieses Ziels aber frei wählen kann (siehe Airey./. Irland, 9. Oktober 1979, Rdnr. 26, Serie A Band 32).
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    In Bezug auf die Sorgfalt, die im Hinblick auf die Verjährungshemmung von Klägern verlangt wird, stellte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 (IV ZR 149/76) fest, dass der Kläger, wenn das betreffende Gericht ihn nicht aufgefordert habe, die vor der Zustellung der Klage an die beklagte Partei - der Handlung, mit der die Hemmung der Verjährung bewirkt wird - fälligen Gerichtskosten zu zahlen, das Gericht an die Aufforderung zur Zahlung erinnern müsse, oder die Kosten sogar unaufgefordert zahlen müsse, um die Zustellung der Klage zu bewirken (Der Kläger "[muss] alles Zumutbare tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen, [hat] mithin nicht nur Verzögerungen zu vermeiden, sondern auch im Sinne einer möglichsten Beschleunigung zu wirken.", a. a. O., Rdnr. 10).
  • EGMR, 10.04.2007 - 23947/03

    D. E. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Der Gerichtshof merkt an, dass das deutsche Prozesskostenhilfesystem den Prozessparteien ausreichende Garantien bietet, um sie vor Willkür zu schützen (siehe "Einschlägiges innerstaatliches Recht und einschlägige innerstaatliche Praxis", Rdnr. 22, sowie E../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 23947/03, 10. April 2007; H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 54193/07, 8. Dezember 2009).
  • EGMR, 08.12.2009 - 54193/07

    C. und H. H. gegen Deutschland

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Der Gerichtshof merkt an, dass das deutsche Prozesskostenhilfesystem den Prozessparteien ausreichende Garantien bietet, um sie vor Willkür zu schützen (siehe "Einschlägiges innerstaatliches Recht und einschlägige innerstaatliche Praxis", Rdnr. 22, sowie E../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 23947/03, 10. April 2007; H../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 54193/07, 8. Dezember 2009).
  • EGMR, 15.02.2005 - 68416/01

    STEEL ET MORRIS c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Insbesondere kann es akzeptabel sein, Bedingungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzustellen, die u. a. auf die finanzielle Lage der Prozesspartei oder deren Erfolgsaussichten im Verfahren abstellen (siehe Steel und Morris./. Vereinigtes Königreich, Individualbeschwerde Nr. 68416/01, Rdnr. 62, ECHR 2005-II), vorausgesetzt, das Prozesskostenhilfesystem bietet dem Einzelnen ausreichende Garantien, die ihn vor Willkür schützen (siehe Gnahoré./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 40031/98, Rdnr. 41, ECHR 2000-IX).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46800/99

    DEL SOL c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 30.06.2016 - 56778/10
    Nach der Konvention besteht keine Verpflichtung, für alle Streitigkeiten in Zivilverfahren Prozesskostenhilfe bereitzustellen, da sich der Wortlaut von Art. 6 Abs. 3 Buchstabe c, der unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf unentgeltlichen Beistand eines Verteidigers in Strafverfahren garantiert, deutlich vom Wortlaut von Art. 6 Abs. 1 unterscheidet, der keinen Hinweis auf anwaltlichen Beistand enthält (siehe Del Sol./. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 46800/99, Rdnr. 20, ECHR 2002-II).
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei

    Danach ist das Recht auf ein Gericht nach Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK kein absolutes Recht, sondern kann Einschränkungen unterliegen, wenn diese ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind (EGMR Urteil vom 30.6.2016 - 56778/10 - Juris RdNr 37) .
  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

    Ein bedingungsloses Recht auf Zugang zum Gericht sieht auch Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht vor (vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 30. Juni 2016  56778/10, juris, Rz 37).
  • BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 12/16 BH

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Grundsätzliche

    Auch nach der Rechtsprechung des EGMR ist das Recht auf ein Gericht nach Art. 6 Abs. 1 S 1 EMRK kein absolutes Recht, sondern kann Einschränkungen unterliegen, wenn diese ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig sind (EGMR Urteil vom 30.6.2016 - 56778/10 - Juris).
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