Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 04.04.2013 - 57 C 12732/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Musikwiedergabe im Wartebereich einer Zahnarztpraxis stellt keine öffentliche Wiedergabe dar / Zur Fristlosen Kündigung eines GEMA-Lizenzvertrages wegen veränderter Rechtsprechung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrags für die Wiedergabe von Musiktiteln in einer Arztpraxis wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Notwendigkeit für die Lizenz auf Grund Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; Bedeutung des Verfolgens von ...
- kanzlei.biz
GEMA-Lizenzvertrag kann nach Änderung in der Rechtsprechung fristlos gekündigt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kündigung eines GEMA-Lizenzvertrages
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zahnarzt kann Lizenzvertrag für Wiedergabe von Musiktiteln im Wartezimmer aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage fristlos kündigen
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 04.04.2013 - 57 C 12732/12
- LG Düsseldorf, 08.01.2014 - 23 S 144/13
- LG Düsseldorf, 13.10.2014 - 23 S 144/13
- BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2013, 458
- ZUM 2014, 160
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14
Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: …
Das Amtsgericht hat den Beklagten zur Zahlung von 61, 64 EUR nebst Zinsen verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen (AG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 458). - LG Düsseldorf, 08.01.2014 - 23 S 144/13
Zahlung des Lizenzbetrages für die Wiedergabe von Hörfunksendungen im …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 04.04.2013 - 57 C 12732/12 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 04.04.2013 - 57 C 12732/12 - abzuändern und den Beklagten über das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hinaus zu verurteilen, an sie weitere 51, 93 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2012 zu zahlen.