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   AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12928
AG Düsseldorf, 03.06.2014 - 57 C 3122/13 (https://dejure.org/2014,12928)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.06.2014 - 57 C 3122/13 (https://dejure.org/2014,12928)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 57 C 3122/13 (https://dejure.org/2014,12928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Zum Schadensersatz und den Anforderungen an die Unterlassungserklärung bei Filesharing-Abmahnungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Klage nach Filesharing-Abmahnung: Neue Wege beim Schadensersatz für Musik-Titel

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing Abmahnung kann vollkommen unbrauchbar sein - und damit keine Kosten auslösen

  • ratgeberrecht.eu (Zusammenfassung)

    Überkompensation bei Filesharingklagen

  • dr-wachs.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Überkompensation bei Filesharingklagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Abmahner die rote Karte erteilt und Abmahnung als "unbrauchbare Leistung" bezeichnet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Forderung aus Abmahnung auf ca. 1/10 des eingeklagten Betrages verringert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Fall: Schadensersatzforderungen gekürzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Bezeichnung der Abmahnung als "unbrauchbare Leistung", Klage größtenteils abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Gegenüber verbraucherähnlichem Filesharer darf kein pauschalisierter Lizenzschaden geltend gemacht werden - Höhe des Lizenzschadens muss sich nach dem Einzelfall richten

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Amtsgericht Düsseldorf dampft Schadensersatz beim Filesharing ein

  • urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Berechnungsansatz für Schadensersatz wegen Filesharing

  • kpw-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nur EUR 20,- Schadensersatz bei Filesharing?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 13.08.2015 - 8 C 1023/15

    Übernachtende Gäste entlasten Anschlussinhaber

    Auch das Amtsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 03.06.2014 - 57 C 3122/13 = juris (Rn. 17f.) zu Recht bei der Bemessung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie auf die Anzahl der möglichen Vervielfältigungen des Werks abgestellt, die während des Downloads technisch möglich waren.
  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

    Da die Bandbreite teilweise aber auch für die Übertragung von Protokolldaten verwendet wird, wird bei einem DSL6000-Anschluss für das Bittorrent-Netzwerk empfohlen, die Uploadgeschwindigkeit für die optimale Nutzung auf 57 KB/s zu begrenzen ( http://wiki.vuze.com/w/Optimale_Einstellungen ), weswegen es gerechtfertigt erscheint, auch diese Uploadgeschwindigkeit als Grundlage der Berechnung anzusetzen (vgl. auch Weller, Anmerkung zu AG Düsseldorf 57 C 3122/13 vom 03.06.2014, jurisPR-ITR 20/2014 Anm. 6).
  • AG Düsseldorf, 10.03.2015 - 57 C 8861/14

    Schadenersatz Filesharing Internetrechte On Demand View

    Da die Bandbreite teilweise aber auch für die Übertragung von Protokolldaten verwendet wird, wird bei einem DSL6000-Anschluss für das vergleichbare Bittorrent-Netzwerk empfohlen, die Uploadgeschwindigkeit für die optimale Nutzung auf 57 KB/s zu begrenzen (http://wiki.vuze.com/w/Optimale_Einstellungen), weswegen es gerechtfertigt erscheint, auch diese Uploadgeschwindigkeit als Grundlage der Berechnung anzusetzen (vgl. auch Weller, Anmerkung zu AG Düsseldorf 57 C 3122/13 vom 03.06.2014, jurisPR-ITR 20/2014 Anm. 6).

    Da aber der Berechnung nach Lizenzanalogie wegen der fehlenden Orientierung an einem tatsächlich eingetretenen Schaden stets die Gefahr der Überkompensation inne wohnt (AG Düsseldorf 57 C 3122/13, BeckRS 2014, 11549) und deren Vermeidung zu den allgemeinen Grundsätzen des Schadenrechts gehört, erscheint es daher geboten, die Höhe des Schadenersatzes anders als im Fall einer konkreten Berechnung von einer Billigkeitsprüfung des Ergebnisses abhängig zu machen.

  • AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie konkreter Schaden Filesharing "keine Internetrechte"

    Zwar wird man angesichts der inzwischen getroffenen gesetzlichen Regelung in § 97 Abs. 2 S.3 UrhG zugeben müssen, dass auch der Gesetzgeber nunmehr die Berechnungsart der Lizenzanalogie als schadenersatzrechtlichen Anspruch betrachtet, dennoch birgt diese Berechnungsmethode wegen deren Nähe zu einem Pauschalschadenersatz insbesondere gegenüber einer unentgeltlich handelnden Person stets die Gefahr einer Überkompensation (AG Düsseldorf 57 C 3122/13, BeckRS 2014, 11549).

    Da die Bandbreite teilweise aber auch für die Übertragung von Protokolldaten verwendet wird, wird bei einem DSL6000-Anschluss für das Bittorrent-Netzwerk empfohlen, die Uploadgeschwindigkeit für die optimale Nutzung auf 57 KB/s zu begrenzen ( http://wiki.vuze.com/w/Optimale_Einstellungen ), weswegen es gerechtfertigt erscheint, auch diese Uploadgeschwindigkeit als Grundlage der Berechnung anzusetzen (vgl. auch Weller, Anmerkung zu AG Düsseldorf 57 C 3122/13 vom 03.06.2014, jurisPR-ITR 20/2014 Anm. 6).

  • AG Düsseldorf, 24.03.2015 - 57 C 9341/14

    Filesharing Schadenersatz Lizenzanalogie

    Da die Bandbreite teilweise aber auch für die Übertragung von Protokolldaten verwendet wird, wird bei einem DSL6000-Anschluss für das Bittorrent-Netzwerk empfohlen, die Uploadgeschwindigkeit für die optimale Nutzung auf 57 KB/s zu begrenzen (http://wiki.vuze.com/w/Optimale_Einstellungen), weswegen es gerechtfertigt erscheint, auch diese Uploadgeschwindigkeit als Grundlage der Berechnung anzusetzen (vgl. auch Weller, Anmerkung zu AG Düsseldorf 57 C 3122/13 vom 03.06.2014, jurisPR-ITR 20/2014 Anm. 6).
  • LG Frankenthal, 12.03.2019 - 6 O 313/18

    Geltendmachung von Schadensersatz und Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Berechnungsmethode wegen deren Nähe zu einem Pauschalschadenersatz insbesondere gegenüber einer unentgeltlich handelnden Person stets die Gefahr birgt, dass eine Überkompensation (AG Düsseldorf 57 C 3122/13, BeckRS 2014, 11549) eintritt.
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