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   AG Düsseldorf, 23.09.2014 - 57 C 425/14   

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https://dejure.org/2014,30337
AG Düsseldorf, 23.09.2014 - 57 C 425/14 (https://dejure.org/2014,30337)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.2014 - 57 C 425/14 (https://dejure.org/2014,30337)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 2014 - 57 C 425/14 (https://dejure.org/2014,30337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Nachweis der Rechtekette durch den Rechteinhaber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gemäß Lizenzanalogie

  • kanzlei.biz

    Copyright-Vermerk auf DVD-Cover reicht nicht als Beweis für Rechteinhaberschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Erleichterung für Abmahner

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Nachweis der Rechteinhaberschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inkassobüro kann Schadenersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung konkret zu berechnen haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inkassobüro kann Schadenersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung konkret zu berechnen haben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Copyright-Hinweis auf DVD reicht für Beweis für Rechteinhaberschaft nicht aus

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Strenge Anforderungen an Nachweis der Rechteinhaberschaft

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Düsseldorf, 23.09.2014 - 57 C 425/14
    Zweck dieser Berechnungsmethode ist es, den Schädiger nicht besser zu stellen als im Fall einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber, die Lizenzanalogie läuft also auf die Fiktion eines Lizenzvertrages hinaus (BGH GRUR 1990, 1008).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 23.09.2014 - 57 C 425/14
    Stehen der Klägerin nur ausschließliche Rechte am Werk auf physikalischen Datenträgern zu, so hat sie in Bezug auf eine unerlaubte Internetverbreitung ein negatives Verbietungsinteresse und damit einen Unterlassungsanspruch und einen Schadenersatzanspruch bezüglich des durch die unerlaubte andere Verbreitung entstandenen Schadens (BGH GRUR 1999, 984).
  • AG Rostock, 25.08.2015 - 48 C 11/15

    Datenschutzverletzung = Beweisverwertungsverbot

    Die Klägerin muss daher schon im Fall des einfachen Bestreitens die vollständige Rechtekette hinsichtlich des ausschließlichen Nutzungsrechts darlegen und beweisen (vgl. AG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.2014, Az.: 57 C 425/14).
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