Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 02.10.2014 - 57 C 4668/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Anwendung der MFM-Tabellen für die Berechnung des Schadensersatzes bei unberechtigter Nutzung professioneller Food-Fotos
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Food-Bildagentur auf Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung eines ihrer Bilder im Internet
- online-und-recht.de
Für geklaute Online-Fotos aus dem Food-Bereich 350,- EUR Schadenersatz
- ra.de
- waldorf-frommer.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fotoklau: 350,- EUR Schadensersatz
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch einer Bildagentur auf Schadensersatz für unberechtigte Nutzung eines Fotos im Internet
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch einer Bildagentur auf Schadensersatz für unberechtigte Nutzung eines Fotos im Internet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei geklauten Online-Fotos aus dem Food-Style-Bereich 350,- EUR Schadensersatz gerechtfertigt
- waldorf-frommer.de (Kurzinformation)
Berechnung des Schadenersatzes nach den MFM-Richtlinien und 100%-Zuschlag wegen unterlassener Urhebernennung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch einer Food-Bildagentur auf Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung eines ihrer Bilder im Internet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 24.10.2012 - 23 S 386/11
Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung des Fotos eines panierten …
Auszug aus AG Düsseldorf, 02.10.2014 - 57 C 4668/14
Verletzungshandlung (hier: unberechtigte Nutzung eines Fotos aus dem Internet) nicht rein im privaten Bereich, sondern im Verhältnis professioneller Marktteilnehmer erfolgt, die Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto -Marketing im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann (so LG Düsseldorf, Urteil vom 24. Oktober 2012 - 23 S 386/11 -,zitiert nach juris).