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   AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14   

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https://dejure.org/2015,10577
AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14 (https://dejure.org/2015,10577)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2015 - 57 C 9342/14 (https://dejure.org/2015,10577)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2015 - 57 C 9342/14 (https://dejure.org/2015,10577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Filesharing Schadenersatz Höhe Lizenzanalogie Bereicherung Filesharer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Filesharing Schadenersatz Höhe Lizenzanalogie Bereicherung Filesharer

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing - Zurückhaltende Anwendung der Grundsätze des Lizenz-Schadensersatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Bereicherung des privaten Filesharers bezüglich der Verbreitungshandlung; Berechnung des Schadenersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie; Schutz des Verbrauchers vor unangemessener Inanspruchnahme auch außerhalb des Vertragsrechts; Zulässigkeit der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Bemessung des Schadensersatzes beim Filesharing

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privater Filesharer kann sich unter Umständen auf Entreicherung hinsichtlich der Verbreitung berufen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Privater Filesharer kann sich unter Umständen auf Entreicherung hinsichtlich der Verbreitung berufen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe des Schadensersatzanspruchs bei Filesharing eines Films

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Entgegen LG Düsseldorf 12 S 21/14 vom 11.03.2015 ist ein privater Filesharer bezüglich der Verbreitungshandlung nicht bereichert, weil zumindest § 818 Abs. 3 BGB greift.
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Stehen der Klägerin nur sonstige ausschließliche Rechte am Werk zu, so hat sie in Bezug auf eine unerlaubte Internetverbreitung ein negatives Verbietungsinteresse und damit einen Unterlassungsanspruch und einen Schadenersatzanspruch bezüglich des durch die unerlaubte andere Verbreitung entstandenen Schadens (BGH GRUR 1999, 984).
  • AG Düsseldorf, 20.05.2014 - 57 C 16445/13

    Filesharing - Schadensersatz für einen Pornofilm

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Es ist sodann die Anzahl der für die Rechtsverletzung relevanten Downloads durch Dritte unter Beteiligung von Chunks der Beklagtenseite in diesem Zeitraum zu bestimmen und mit dem Lizenzbetrag pro Einzeldownload zu multiplizieren, sodann ist der so errechnete Betrag wegen der Eingriffsschwere des Filesharings zu verdoppeln und abschließend eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (siehe bereits AG Düsseldorf 57 C #####/####, BeckRS 2014, 12540 und 57 C #####/####, BeckRS 2015, 02395; auch kostenfrei abrufbar über die Entscheidungsdatenbank NRW-E).
  • AG Düsseldorf, 13.01.2015 - 57 C 7592/14

    Filesharing Lizenzanalogie Verjährung bereicherungsrechtlicher Anspruch

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Es ist sodann die Anzahl der für die Rechtsverletzung relevanten Downloads durch Dritte unter Beteiligung von Chunks der Beklagtenseite in diesem Zeitraum zu bestimmen und mit dem Lizenzbetrag pro Einzeldownload zu multiplizieren, sodann ist der so errechnete Betrag wegen der Eingriffsschwere des Filesharings zu verdoppeln und abschließend eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen (siehe bereits AG Düsseldorf 57 C #####/####, BeckRS 2014, 12540 und 57 C #####/####, BeckRS 2015, 02395; auch kostenfrei abrufbar über die Entscheidungsdatenbank NRW-E).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Wenn auch die Argumentation zur Nichterstattung der Kosten im Anschluss an die vorhergehende Entscheidung OLG Düsseldorf MMR 2012, 253 jedenfalls in der erneuten Entscheidung des Oberlandesgerichts wiederum auf die Unbrauchbarkeit der anwaltlichen Dienstleistung und den dadurch fehlenden Vergütungsanspruch gestützt wird, zeigt die Argumentation gerade mit der mangelnden Verständlichkeit für den Empfänger aber auch, dass Schutzgedanken gegenüber dem rechtlich unerfahrenen in verbraucherähnlicher Stellung stehenden Abgemahnten mit in die Überlegungen einfließen, so argumentiert OLG Düsseldorf MMR, 2012, 253 ausdrücklich auch damit, dass entsprechende Konkretisierungsanforderungen nunmehr auch Eingang in den Wortlaut des § 97a UrhG neue Fassung gefunden haben.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S #### vom 11.03.2015 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Zweck dieser Berechnungsmethode ist es, den Schädiger nicht besser zu stellen als im Fall einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber, die Lizenzanalogie läuft also auf die Fiktion eines Lizenzvertrages hinaus (BGH GRUR 1990, 1008).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    In der Verbreitung, die bloße Nebenfolge des auf eigenen Erwerbs zum Zwecke des Endverbrauchs gerichteten Handelns ist, kann schon abstrakt-generell keine objektive Möglichkeit der Bereicherung erblickt werden, weil durch die Verbreitung über Filesharing nicht nur keine direkten Einnahmen erzielen können, sondern darüber hinaus sich auch nicht eine abstrakt-generelle Möglichkeit der Erlangung eines Marktvorteils ergibt, zumal gar kein auf einen Markt zielendes Handeln vorliegt, was auch Grund dafür ist, dass die Sachlage mit der dem "Bochumer Weihnachtsmarktfall" (BGH GRUR 2012, 715) zu Grunde liegenden nicht vergleichbar ist.
  • BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06

    Zugang des Abmahnschreibens

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Die Entscheidung BGH GRUR 2007, 629 betrifft einen anderen Sachverhalt, nämlich die Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses, wenn im Unterlassungsprozess streitig ist, ob eine vorhergehende Abmahnung zugegangen ist oder nicht (vgl. hierzu auch bereits AG Düsseldorf 57 C #####/#### vom 24.03.2015).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14
    Zusätzlich trifft den Anschlussinhaber sodann eine sekundäre Darlegungslast dahingehend vorzutragen, dass weitere Mitnutzer ernsthaft als mögliche Täter in Betracht kommen, in diesem Umfang trifft den Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch eine Recherchepflicht, eine Veränderung der Beweislast ist mit dieser sekundären Darlegungslast nicht verbunden, vielmehr ergibt diese sich ausschließlich daraus, dass der Vortrag von Tatsachen geboten ist, die für die Beklagtenseite leicht vortragbar sind, während sie sich der Sphäre der beweisbelasteten Klägerseite entziehen (BGH NJW 2014, 2360).
  • AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 13.08.2015 - 8 C 1023/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Sekundäre Darlegungslast des Inhabers

    Zu Recht hat es ferner in einer späteren Entscheidung davon Abstand genommen, jedem einzelnen Nutzer das Risiko unbegrenzter Weiterverbreitung zuzurechnen (AG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2015 - 57 C 9342/14 = juris [Rn. 15]).
  • AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14

    Filesharing Verjährung Meldeauskunft Verzögerung Zustellung falsche Anschrift

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass mangels Verbleib irgendeiner Position im Vermögen des Filesharers dieser jedenfalls im Hinblick auf die Verbreitung entreichert ist (vgl. hierzu auch ausführlich und überzeugend Geier, NJW 2015, 1149 (1152) und bereits AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).
  • AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14

    Filesharing Lizenzanalogie keine Internetrechte

    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402; AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).
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