Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 05.04.2011 - 57 C 15740/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- filesharing-rechtsanwalt.de
§§ 10 Abs. 1; 85 Abs. 4; 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG; § 32 ZPO; § 1004 BGB
Streitwert für Filesharing (Upload) eines Musikstücks beträgt nicht mehr als 2.500,00 EUR - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei der Haftung auf Ersatz der Abmahnkosten ist der Wert der Hauptsache maßgeblich für den Gegenstandswert der Abmahnung; Maßgeblichkeit des Hauptsachewertes für den Gegenstandswert der Abmahnung im Falle der Haftung auf Ersatz von Abmahnkosten
- kanzlei.biz
2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97a Abs. 1 S. 2; BGB § 1004
Bei der Haftung auf Ersatz der Abmahnkosten ist der Wert der Hauptsache maßgeblich für den Gegenstandswert der Abmahnung; Maßgeblichkeit des Hauptsachewertes für den Gegenstandswert der Abmahnung im Falle der Haftung auf Ersatz von Abmahnkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bei Filesharing von einer Musikdatei liegt der Streitwert nur bei 2.500,00 EUR
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnung: Streitwert weiter unter Druck
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
§ 97 a II UrhG bei Tauschbörsennutzung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Maximal 2500 EUR Streitwert für P2P-Upload eines Musikstücks
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
2500 EUR Streitwert für urheberrechtswidrigen Upload eines einzelnen Musikstücks
- blogspot.de (Kurzinformation)
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Streitwert bei illegalem Filsharing eines Musiktitels 2.500 EUR
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gegenstandswert für den Upload einer Musikaufnahmen 2.500,00 ; §97 a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Abwehrmöglichkeiten gegen Abmahnungen (Filesharing), 2500 Euro Gegenstandswert statt 10.500 Euro
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Gegenstandswert nach Abmahnung wegen Filesharing eines Liedes in Höhe von 2.500,00
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing eines Titels = EUR 2.500 Streitwert
- 123recht.net (Kurzinformation)
Streitwert bei illegalem Filesharing eines Musiktitels 2.500 €