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   AG Düsseldorf, 05.04.2011 - 57 C 15740/09   

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https://dejure.org/2011,12794
AG Düsseldorf, 05.04.2011 - 57 C 15740/09 (https://dejure.org/2011,12794)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2011 - 57 C 15740/09 (https://dejure.org/2011,12794)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2011 - 57 C 15740/09 (https://dejure.org/2011,12794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei der Haftung auf Ersatz der Abmahnkosten ist der Wert der Hauptsache maßgeblich für den Gegenstandswert der Abmahnung; Maßgeblichkeit des Hauptsachewertes für den Gegenstandswert der Abmahnung im Falle der Haftung auf Ersatz von Abmahnkosten

  • kanzlei.biz

    2.500 Euro als maximaler Streitwert bei rechtswidrigem Musikupload

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97a Abs. 1 S. 2; BGB § 1004
    Bei der Haftung auf Ersatz der Abmahnkosten ist der Wert der Hauptsache maßgeblich für den Gegenstandswert der Abmahnung; Maßgeblichkeit des Hauptsachewertes für den Gegenstandswert der Abmahnung im Falle der Haftung auf Ersatz von Abmahnkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Filesharing von einer Musikdatei liegt der Streitwert nur bei 2.500,00 EUR

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Streitwert weiter unter Druck

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    § 97 a II UrhG bei Tauschbörsennutzung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Maximal 2500 EUR Streitwert für P2P-Upload eines Musikstücks

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    2500 EUR Streitwert für urheberrechtswidrigen Upload eines einzelnen Musikstücks

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei illegalem Filsharing eines Musiktitels 2.500 EUR

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gegenstandswert für den Upload einer Musikaufnahmen 2.500,00 ; §97 a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abwehrmöglichkeiten gegen Abmahnungen (Filesharing), 2500 Euro Gegenstandswert statt 10.500 Euro

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gegenstandswert nach Abmahnung wegen Filesharing eines Liedes in Höhe von 2.500,00

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing eines Titels = EUR 2.500 Streitwert

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Streitwert bei illegalem Filesharing eines Musiktitels 2.500 €

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