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   AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14   

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https://dejure.org/2014,44499
AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14 (https://dejure.org/2014,44499)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.08.2014 - 57 C 3783/14 (https://dejure.org/2014,44499)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. August 2014 - 57 C 3783/14 (https://dejure.org/2014,44499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadenersatz Lizenzanalogie Foto Ebay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung eines Fotos auf einer Auktionsplattform (Ebay) ohne zuvorigem Erwerb der erforderlichen Lizenz; Berechnung der Höhe des Schadenersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie; Fiktive Lizenzentschädigung im Fall einer privaten Ebay-Versteigerung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fotoklau: Ebay-Privatverkauf - 20 Euro Schadenersatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Für private Auktion Produktfoto verwendet: Schadensersatzanspruch?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fiktive Lizenzentschädigung bei Verwendung eines Lichtbildes eines Dritten für private Ebay-Versteigerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    20,- EUR Schadensersatz bei privatem Online-Fotoklau

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    EBay: Wie teuer ist der "Fotoklau" fremder Bilder bei privaten Auktionen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 162/11

    Covermount

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegen, wonach zur Vermeidung der Entwertung der Rechte der Urheber Mindestvergütungen für die wirtschaftliche Werknutzung auch dann geboten sind, wenn keine oder nur geringfügige geldwerte Vorteile erzielt werden (BGH NJW-RR 2013, 1057), denn diese Entscheidung bezieht sich auf wirtschaftliche Nutzungen; das heißt, gerade auf solche, die - auch wenn sie im Einzelfall keinen Erfolg einbringen mögen - grundsätzlich auf nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht gerichtet sind, was bei einer privaten Ebay-Versteigerung gerade nicht der Fall ist.
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Im Übrigen ergibt sich der hier festgesetzte Betrag von 20 Euro bereits aus dem Grundsatz, dass dem Urheber oder sonstigen ausschließlich Nutzungsberechtigten für jede - und damit auch die private - Nutzung seines Werkes eine Vergütung zusteht (BGH NJW 1955, 1276).
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass diese Vervielfältigungsfaktoren lediglich Anhaltspunkte sein können, nicht aber pauschal angewendet werden dürfen, sondern stets auch bezogen auf den Einzelfall Art und Schwere des Eingriffs in das geschützte Recht sowie das wirtschaftliche Interesse des Rechteinhabers zu berücksichtigen sind (OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 126).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13

    Urheberrechtlicher Lichtbildschutz: Streitwertbemessung im einstweiligen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Die Höhe des Streitwertes des Unterlassungsanspruchs ist gegenüber Privatpersonen zurückhaltend zu bestimmen und beträgt nach teilweiser vertretener Auffassung im Hauptsacheverfahren sogar nur das Dreifache der Lizenzgebühr im Fall eines Fotos bei einer Ebay-Versteigerung (OLG Nürnberg NJOZ 2013, 1035).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2013 - 20 W 81/12

    Streitwert eines Unterlassungsbegehrens gem. § 97 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Das OLG Düsseldorf nimmt jedenfalls dann, wenn der Schadenersatz nach Lizenzanalogie sich aus einer hohen Jahreslizenz bemisst, selbst im Fall einer Verbreitung einer öffentlichen Fußball-Übertragung durch einen Gastwirt unter Verletzung der ausschließen Nutzungsrechte des Rechteinhabers, also bei einer Verletzung im kommerziellen Bereich, lediglich eine Verdreifachung des Schadenersatzes zur Bemessung des Streitwertes der Unterlassung vor (OLG Düsseldorf I 20 W 81/12 vom 19.12.2013).
  • OLG Celle, 07.12.2011 - 13 U 130/11

    Kriterien zu Bemessung des Streitwerts eines Unterlassungsanspruchs nach § 97

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Die Annahme eines hohen Streitwertes zum Zwecke der Generalprävention, also im Hinblick auf eine möglicherweise abschreckende Wirkung gegenüber Dritten, ist dem Zivilrecht wesensfremd und daher unzulässig (OLG Celle BeckRS 2011, 28345).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Im Fall einer privaten Ebay-Versteigerung ist die fiktive Lizenzentschädigung pro Foto lediglich mit 20 Euro anzusetzen; insbesondere legen die typischerweise bei Ebay erzielbaren Umsätze es nahe, dass die in den MFM-Empfehlungen genannten Preise, die zudem im Hinblick auf die Aufstellung durch die Anbieterseite mit Zurückhaltung anzuwenden sind (BGH NJW 2006, 615), dieses Marktsegment nicht zutreffend wiederspiegeln (vgl. mit ausführlicher Begründung hierzu OLG Braunschweig MMR 2012, 328).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Nach abweichender großzügigerer Rechtsprechung ist der Streitwert hingegen am Zehnfachen der geltend gemachten Lizenzentschädigung zu orientieren (OLG Brandenburg NJW-RR 2014, 227).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Dann trifft die Beklagtenseite anschließend eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, warum im Einzelfall doch lediglich privates Handeln gegeben ist (BGH MMR 2008, 531).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.08.2014 - 57 C 3783/14
    Im Fall einer privaten Ebay-Versteigerung ist die fiktive Lizenzentschädigung pro Foto lediglich mit 20 Euro anzusetzen; insbesondere legen die typischerweise bei Ebay erzielbaren Umsätze es nahe, dass die in den MFM-Empfehlungen genannten Preise, die zudem im Hinblick auf die Aufstellung durch die Anbieterseite mit Zurückhaltung anzuwenden sind (BGH NJW 2006, 615), dieses Marktsegment nicht zutreffend wiederspiegeln (vgl. mit ausführlicher Begründung hierzu OLG Braunschweig MMR 2012, 328).
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