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   AG Düsseldorf, 08.10.2013 - 57 C 6993/13   

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https://dejure.org/2013,31123
AG Düsseldorf, 08.10.2013 - 57 C 6993/13 (https://dejure.org/2013,31123)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2013 - 57 C 6993/13 (https://dejure.org/2013,31123)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 57 C 6993/13 (https://dejure.org/2013,31123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Abmahnkanzlei, welche die Rechtsprechung zum Filesharing-Recht falsch darstellt, handelt arglistig / Betrug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrügerische Handlung bei einem Vergleichsabschluss im Falle gezielter Täuschung über die Haftung des Anschlussinhabers; Haftung im Zusammenhang mit dem unberechtigten Bereitstellen von Musikdateien im Internet zum Herunterladen

  • kanzlei-rader.de

    Arglisteinrede gegen Inanspruchnahme aus einer Forderung bei vorheriger Vorspiegelung einer für den Schuldner ausweglos erscheinenden Rechtslage

  • kanzlei-rader.de

    Arglisteinrede gegen Inanspruchnahme aus einer Forderung bei vorheriger Vorspiegelung einer für den Schuldner ausweglos erscheinenden Rechtslage

  • kanzleibeier.eu

    Eine gezielt falsche Darstellung der Rechtsprechung in einer Filesharing Abmahnung stellt einen Betrug nach § 263 StGB dar.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung die über Rechtslage täuscht kann Betrug sein - Vergleich kann angefochten werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung die über Rechtslage täuscht kann Betrug sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Falsche Darstellung der Rechtsprechung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arglist durch falsche Darstellung der Rechtsprechung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht aus Vergleich über Filesharing, wenn dieser durch Täuschung über die Rechtslage erlangt wurde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht aus Vergleich über Filesharing, wenn dieser durch Täuschung über die Rechtslage erlangt wurde

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betrug durch falsche Darstellung der Rechtsprechung bei P2P-Abmahnung?

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Betrügerische Täuschung durch Abmahnung beim Filesharing

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt drängt Gegner massiv zum Vergleichsschluss - Gericht sieht Betrug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Gericht bezichtigt Abmahnanwalt des Betruges

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betrug: Kein Kostenersatz für Abmahnungen mit falschen Rechtsausführungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Betrug des Abmahnanwalts durch unzutreffende Darstellung der Störerhaftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2014, 65
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11

    Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.10.2013 - 57 C 6993/13
    Vom Unterlassungsgläubiger vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen stellen allgemeine Geschäftsbedingungen dar (OLG Düsseldorf MMR 2012, 253).

    Unabhängig von der Frage des Prozessrisikos einer Klage auf Erstattung der Abmahnkosten aus § 97 Abs. 1 UrhG der völlig unbestimmt formulierten Abmahnung, die vier große Tonträgerhersteller als Auftraggeber benennt und ohne weitere Konkretisierung auf 537 Musikdateien Bezug nimmt (vgl. hierzu die zu einem späteren Zeitpunkt ergangene einen Anspruch ablehnende Entscheidung OLG Düsseldorf MMR 2012, 253) ist der Betrag von 4'000 Euro schon deshalb absolut unangemessen, weil damit lediglich die zu einem sekundengenauen Zeitpunkt genannte Urheberrechtsverletzung, nämlich am 04.08.2008 um 22:46:00 Uhr, abgegolten wird.

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.10.2013 - 57 C 6993/13
    Dass nämlich die Störerhaftung des Anschlussinhabers nach § 97 Abs. 1 UrhG zur Vermeidung einer ausufernden Haftung durch Dritte die Verletzung von Prüfpflichten voraussetzt, war in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch bereits vor der im Jahr 2010 ergangenen Entscheidung "Sommer unseres Lebens" des Bundesgerichtshof anerkannt (BGH NJW 1999, 1960).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.10.2013 - 57 C 6993/13
    Es besteht ein Anscheinsbeweis der Kausalität der Verletzung eines Schutzgesetzes, das typischen Gefährdungsschäden entgegenwirken soll, wenn zeitlich nachfolgend gerade der Schaden entstanden ist, zu dessen Verhinderung das Schutzgesetz ergangen ist (BGH NJW 1984, 432).
  • OLG Hamburg, 14.11.2006 - 5 W 173/06

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Musiktauschbörse im Internet:

    Auszug aus AG Düsseldorf, 08.10.2013 - 57 C 6993/13
    So erläuterte das OLG Hamburg bereits im Jahr 2006, dass bei der reinen Störerhaftung geringere Streitwerte als bei der täterschaftlichen Haftung anzusetzen sind und nahm bei fünf angebotenen Musiktiteln einen Wert von 10'000 Euro und bei zehn angebotenen Musiktiteln einen Wert von 15'000 Euro an (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 375).
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