Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16846
AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14 (https://dejure.org/2015,16846)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.06.2015 - 57 C 9732/14 (https://dejure.org/2015,16846)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 57 C 9732/14 (https://dejure.org/2015,16846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Lizenzanalogie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Voraussetzungen für Schadenersatz wegen der Verbreitung eines Werkes über ein Filesharing-Netzwerk

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz nach Lizenzanalogie kann bei Filesharing entfallen, wenn lediglich Rechte für DVD-Verwertung bestehen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Kein Schadensersatzanspruch des Lizenzgebers, wenn dieser keine Rechte zur Internet-Verwertung besitzt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing Lizenzanalogie keine Internetrechte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Internetrechte Anwendung der Berechnungsmethode nach Lizenzanalogie zweifelhaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Internetrechte Anwendung der Berechnungsmethode nach Lizenzanalogie zweifelhaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechteinhaber für Rechte auf physikalischem Datenträger muss Schadensanteil für Filesharing darlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Lizenzschaden setzt Internetrechte voraus

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Filesharing: Höhe des Schadensersatzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Klageabweisung wegen fehlendem Verwertungsrecht

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 62 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Auch wenn man im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Schadenersatzanspruchs aus § 97 Abs. 2 UrhG die Anwendbarkeit dieser Berechnungsmethode bejaht (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252), ist zur Vermeidung einer über den Gesamtschaden hinausgehenden Inanspruchnahme des Verletzers aber die konkrete Darlegung, welcher Anteil des Gesamtschadens auf ihn entfällt, erforderlich (BGH NJW 2008, 373 Rn. 38ff.).

    Anderer Auffassung hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie ist das Landgericht Düsseldorf, das unter Verweis auf BGH "Videolizenzvertrag", GRUR 1987, 37ff. erläutert, die Berechnungsmethode könne auch im Fall einer fehlenden Kongruenz des unzulässig in Anspruch genommenen Rechts mit dem dem Rechteinhaber zustehenden Recht angewendet werden, die Lizenzgebühr müsse dann aber anteilig bemessen werden (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252).

    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402; AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Jedoch soll diese Berechnungsart auch bei Inhaberschaft eines anderweitigen Nutzungsrechts dann in Betracht kommen, wenn die Verwertung des verletzten Rechts durch den Rechteinhaber von einer Zustimmung des anderweitig Nutzungsberechtigten abhängig ist, da diese Zustimmung dann üblicherweise von einer Lizenzzahlung abhängig gemacht würde (BGH GRUR 1987, 37 (39)).

    Anderer Auffassung hinsichtlich der Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie ist das Landgericht Düsseldorf, das unter Verweis auf BGH "Videolizenzvertrag", GRUR 1987, 37ff. erläutert, die Berechnungsmethode könne auch im Fall einer fehlenden Kongruenz des unzulässig in Anspruch genommenen Rechts mit dem dem Rechteinhaber zustehenden Recht angewendet werden, die Lizenzgebühr müsse dann aber anteilig bemessen werden (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252).

    Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass die Entscheidung BGH GRUR 1987, 37ff. nicht die Fallkonstellation betrifft, dass der Anspruchsteller nie Inhaber der Rechte war, die durch den Verletzer in Anspruch genommen werden.

  • AG Düsseldorf, 24.02.2015 - 57 C 11862/14

    Schadenersatz Lizenzanalogie konkreter Schaden Filesharing "keine Internetrechte"

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Stehen einem Rechteinhaber, der Schadenersatz wegen Verbreitung eines Werkes über ein Filesharing-Netzwerk begehrt, nur Rechte auf physikalischem Datenträger, nicht hingegen Internetrechte, zu, so ist zweifelhaft, ob dem Verletzten die Berechnungsmethode nach Lizenzanalogie eröffnet ist (AG Düsseldorf BeckRS 2015, 06003).

    Aus diesem Grund nunmehr doch die Berechnung des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie zu ermöglichen, erscheint jedoch zumindest nicht zwingend, weil die Sachlage nicht vergleichbar ist, denn die Verbreitung des Werkes über ein Filesharing-Netzwerk beinhaltet - anders als die kostenlose Verbreitung durch den Rechteinhaber selbst - keine Erklärung dahingehend, dass das Werk wirtschaftlich wertlos ist (siehe hierzu ausführlicher AG Düsseldorf, BeckRS 2015, 06003).

  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Auch wenn man im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Schadenersatzanspruchs aus § 97 Abs. 2 UrhG die Anwendbarkeit dieser Berechnungsmethode bejaht (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252), ist zur Vermeidung einer über den Gesamtschaden hinausgehenden Inanspruchnahme des Verletzers aber die konkrete Darlegung, welcher Anteil des Gesamtschadens auf ihn entfällt, erforderlich (BGH NJW 2008, 373 Rn. 38ff.).

    Unter Fortentwicklung von BGH NJW 2008, 373 begreift der BGH hier die unterschiedlichen Berechnungsmethoden des Schadenersatzes nicht als verschiedene Ansprüche mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, sondern als unterschiedliche Liquidationsformen eines einheitlichen Anspruchs (BGH aaO Rn. 38).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Die Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie ist schon zweifelhaft, weil Zweck dieser Berechnungsmethode ist, den Schädiger nicht besser zu stellen als im Fall einer ordnungsgemäß erteilten Erlaubnis durch den Rechtsinhaber, die Lizenzanalogie läuft also auf die Fiktion eines Lizenzvertrages hinaus (BGH GRUR 1990, 1008).
  • OLG Hamm, 08.11.1977 - 4 U 181/77

    Herz mit Paprika

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Daher ist dem Lizenzgeber ein anderweitiges "Verramschen" des Werkes unter faktischer Entwertung des ausschließlichen Nutzungsrechts nicht gestattet (OLG Hamm GRUR 1978, 436), insbesondere ist es hier dem Lizenzgeber zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Klägerin nicht gestattet, das Werk selbst ohne Einverständnis der Klägerin kostenlos über das Internet zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.
  • AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14

    Filesharing Schadenersatz Höhe Lizenzanalogie Bereicherung Filesharer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402; AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Aus diesem Grund kann Kostenersatz auch unter Geltung von § 97a UrhG a. F. nicht verlangt werden kann (LG Düsseldorf 12 S 21/14, BeckRS 2015, 09252 in näherer Konkretisierung von OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402; AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Stehen der Klägerin nur ausschließliche Rechte am Werk auf physikalischen Datenträgern zu, so hat sie in Bezug auf eine unerlaubte Internetverbreitung ein negatives Verbietungsinteresse und damit einen Unterlassungsanspruch und einen Schadenersatzanspruch bezüglich des durch die unerlaubte andere Verbreitung entstandenen Schadens gemäß § 97 Abs. 2 UrhG (BGH GRUR 1999, 984).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.06.2015 - 57 C 9732/14
    Darüber hinaus sind ergänzend die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGH "Tintenpatrone" GRUR 2008, 896 zu berücksichtigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht