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Rechtsprechung
   LG Bayreuth, 28.04.2016 - O 57/15   

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LG Bayreuth, 28.04.2016 - O 57/15 (https://dejure.org/2016,76216)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 28.04.2016 - O 57/15 (https://dejure.org/2016,76216)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 28. April 2016 - O 57/15 (https://dejure.org/2016,76216)
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Rechtsprechung
   RG, 16.06.1915 - Rep. I. 57/15   

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https://dejure.org/1915,265
RG, 16.06.1915 - Rep. I. 57/15 (https://dejure.org/1915,265)
RG, Entscheidung vom 16.06.1915 - Rep. I. 57/15 (https://dejure.org/1915,265)
RG, Entscheidung vom 16. Juni 1915 - Rep. I. 57/15 (https://dejure.org/1915,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann, wenn sowohl ein Verfahren als eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens patentiert ist, eine Zwangslizenz des Inhalts zugesprochen werden, daß der Lizenznehmer bei dem Vertriebe der Vorrichtung die Berechtigung verleihen kann, das Verfahren zu benutzen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangslizenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Nach dem Zweck eines solchen Veräußerungsvertrages ist deshalb regelmäßig anzunehmen, daß der Veräußerer dem Erwerber eine Erlaubnis zur Anwendung des geschützten Verfahrens mit Hilfe der Vorrichtung auch dann erteilt hat, wenn ausdrückliche Vereinbarungen über eine solche Lizenz weder in dem Kaufvertrag noch sonst getroffen worden sind (vgl. RGZ 86, 436, 440; 124, 317, 319; 135, 145, 148 - Bandeisenreifen; 142, 168, 169 - Loseblätterbuch).
  • BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch

    Denn die dort angeführte Rechtsprechung besagt, daß der Inhaber einer räumlich begrenzten ausschließlichen Lizenz den Vertrieb dem Lizenzschutzrecht unterliegender Gegenstände in seinem Bezirk nicht verhindern kann, wenn diese im Geltungsbereich des Schutzrechts befugtermaßen in Verkehr gebracht wurden und dadurch patentfrei geworden sind (OLG Köln GRUR 1932, 727, 728; vgl. auch RGZ 51, 139, 141; 86, 436, 440; 133, 326, 330).
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