Rechtsprechung
AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- online-und-recht.de
Für illegales Online-Anbieten eines Hörbuchs 300,- EUR Schadensersatz
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Filesharing: Hörbuch 300,- EUR Schadensersatz
- urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)
Täterschaftsvermutung bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines Hörbuchs - Abmahnung - Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet - Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 8.1.2014 - I ZR 169/12 - "Bearshare").Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 8.1.2014 - I ZR 169/12 - "Bearshare").
Auch nach der Entscheidung des BGH, Urt. v. 8.1.2014 -I ZR 169/12 - "Bearshare" ist es erforderlich, dass der Anschlussinhaber vorträgt, ob andere Personen und ggf. welche andere Person selbständigen Zugang zu einem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.
Zudem ist die Beklagte ihren Nachforschungspflichten, wie sie der BGH in der Entscheidung BGH, Urt. v. 8.1.2014 -I ZR 169/12 - "Bearshare" postuliert hat, nicht gerecht geworden.
- AG Düsseldorf, 19.11.2013 - 57 C 3144/13
Darlegungslast eines Anschlussinhabers in Filesharingfällen
Auszug aus AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13
Das Gericht ist der Ansicht, dass nach dem Sinn der sekundären Darlegungslast, die Namen aller Nutzungsberechtigten dem Rechteinhaber mitzuteilen sind, insbesondere da dieser keine andere Möglichkeit hat, den Täter der Rechtsverletzung zu ermitteln (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, Az. 57 C 3144/13). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 145/10
Urheberrechtsverletzung im Internet: Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten …
Auszug aus AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13
Es kommt nach ständiger Rechtsprechung des BGH für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (BGH, 18.09.2011, AZ.I ZR 145/10).
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13
a) Da die Rechtsverletzung unstreitig über den Anschluss der Beklagten begangen wurde, trifft die Beklagte eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass sie als Inhaberin des Internetanschlusses für über ihren Anschluss begangene Rechtsverletzungen verantwortlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 8.1.2014 -1ZR 169/12 - "Bearshare" sowie BGH, NJW 2010, 2061 - "Sommer unseres Lebens"). - BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58
Eisrevue II
Auszug aus AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13
Es entspricht der üblichen Sorgfaltspflicht bei Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, dass man die Berechtigung zur Nutzung des Werks prüft und sich darüber Gewissheit verschafft (BGH GRUR 1960, 606). - LG München I, 22.03.2013 - 21 S 28809/11
Zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung und zur sekundären Darlegungslast in …
Auszug aus AG München, 29.10.2014 - 58 C 25768/13
An die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen ist bezüglich Detailgrad und Plausibilität ein strenger Maßstab anzulegen (LG München I, Urt. v. 22.03.2013, Az. 21 S 28809/11).