Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 22.05.2014 - 58 C 4011/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49445
AG Düsseldorf, 22.05.2014 - 58 C 4011/14 (https://dejure.org/2014,49445)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2014 - 58 C 4011/14 (https://dejure.org/2014,49445)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 58 C 4011/14 (https://dejure.org/2014,49445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,49445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzflugzeug im Ausland bei Annullierung wegen Vogelschlags organisieren?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12

    Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.05.2014 - 58 C 4011/14
    Ein Vogelschlag kann für sich betrachtet ein außergewöhnlicher Umstand nach Art. 5 Abs. 3 EU-VO Nr. 261/2004 sein (BGH, Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, NJW 2014, 861).

    Das Luftfahrtunternehmen hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich die Annullierung oder erhebliche Verspätung jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätte vermeiden lassen, d.h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind (BGH, Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, NJW 2014, 861).

    Das Luftfahrtunternehmen hat demnach darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können (BGH, Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, NJW 2014, 861).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht