Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 22.05.2014 - 58 C 4011/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
- reise-recht-wiki.de
Vogelschlag auf Vorflug als außergewöhnlicher Umstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ersatzflugzeug im Ausland bei Annullierung wegen Vogelschlags organisieren?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Auszug aus AG Düsseldorf, 22.05.2014 - 58 C 4011/14
Ein Vogelschlag kann für sich betrachtet ein außergewöhnlicher Umstand nach Art. 5 Abs. 3 EU-VO Nr. 261/2004 sein (BGH, Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, NJW 2014, 861).Das Luftfahrtunternehmen hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich die Annullierung oder erhebliche Verspätung jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätte vermeiden lassen, d.h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind (BGH, Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, NJW 2014, 861).
Das Luftfahrtunternehmen hat demnach darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können (BGH, Urteil vom 24. September 2013, X ZR 160/12, NJW 2014, 861).