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   ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18   

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ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 (https://dejure.org/2019,43452)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 (https://dejure.org/2019,43452)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2019 - 58 Ca 15019/18 (https://dejure.org/2019,43452)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Für die Bestimmung eines Arbeitsvorgangs ist das Arbeitsergebnis maßgebend (vergleiche Bundesarbeitsgericht (BAG), 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT-O m.w.N.).

    Dafür reicht die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte übertragen zu können, solange sie nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (vergleiche BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - unter Bezugnahme auf BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - NZA-RR 210, 494 ff.).

    Mit den Beispielen hätten die Tarifvertragsparteien nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts die Bewertung von Einzeltätigkeiten festgelegt, nicht aber die Bestimmung von Arbeitsvorgängen vorgegeben, die gerade nicht nach der Wertigkeit der Einzeltätigkeiten, sondern vielmehr ohne Rücksicht auf diese vorzunehmen sei (vergleiche BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25).

    Die Klägerin kann sich nicht pauschal auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (28.02.2018 - 4 AZR 816/16) beziehen, dass sämtliche Tätigkeiten der Klägerin gemäß der zur Akte gereichten BAK zu 100% als ein großer Arbeitsvorgang zu verstehen seien.

    Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass der durch die Klägerin einheitlich angenommene Arbeitsvorgang sich weder aus der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (28.02.2018 - 4 AZR 816/16) noch aus der Auslegung der maßgeblichen Tarifvorschriften ergibt.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Die Zahlungsklage sowie die als Eingruppierungsfeststellungsklage auch im Hinblick auf die Verzinsungspflicht (BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10, AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT-Om.w.N.) zulässige (stetige Rechtsprechung, vergleiche nur BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 13, AP Nr. 336 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.) Klage sind unbegründet.

    Dabei kann die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen (vergleiche BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20 - NZA-RR 2010, 494 ff.).

    Dafür reicht die theoretische Möglichkeit nicht aus, einzelne Arbeitsschritte oder Einzelaufgaben verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte übertragen zu können, solange sie nach der tatsächlichen Arbeitsorganisation des Arbeitgebers als einheitliche Arbeitsaufgabe einer Person real übertragen sind (vergleiche BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - unter Bezugnahme auf BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - NZA-RR 210, 494 ff.).

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat in seiner nunmehr ständigen Rechtsprechung nicht mehr fest (vergleiche BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 - BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11 -), was auch der Rechtsprechung zu anderen Tätigkeitsgruppen entspricht (siehe zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen, BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08) .

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Die Zahlungsklage sowie die als Eingruppierungsfeststellungsklage auch im Hinblick auf die Verzinsungspflicht (BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 10, AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT-Om.w.N.) zulässige (stetige Rechtsprechung, vergleiche nur BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 13, AP Nr. 336 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.) Klage sind unbegründet.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat in seiner nunmehr ständigen Rechtsprechung nicht mehr fest (vergleiche BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 - BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11 -), was auch der Rechtsprechung zu anderen Tätigkeitsgruppen entspricht (siehe zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen, BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08) .

    Das Urteil kann nicht als Blaupause für die Ausweitung jedweder Tätigkeit in einer Serviceeinheit als einheitlicher Arbeitsvorgang angesehen werden (vergleiche BeckOK TV-L EntgeltO/Steuernagel TV-L-EGO Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften Rn. 9a unter Bezugnahme auf BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 - AP Nr. 336 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 Rn. 17; BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16 Rn. 33).

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 Rn. 17; BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17 Rn.14).

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 Rn. 17; BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16 Rn. 33).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Zu beachten ist nach der Rechtsprechung nur, dass die Zusammenfassung von Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit zu einem Arbeitsvorgang dann ausgeschlossen ist, wenn diese Tätigkeiten tatsächlich voneinander getrennt werden können (BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).
  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17

    Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17 Rn. 17; BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17 Rn.14).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Das sind solche, die aufgrund ihres engen Zusammenhangs mit bestimmten Aufgaben einer Beschäftigten bei der tariflichen Bewertung zwecks Vermeidung tarifwidriger "Atomisierung" der Arbeitseinheiten nicht abgetrennt werden dürfen, sondern diesen zuzurechnen sind (vgl. BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12 - ZTR 2015, 646 ff.).
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Vielmehr genüge es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfielen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - AP Nr. 8 zu § 56 TVöD Rn. 27; BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - AP Nr. 226 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18
    Die gewöhnlichen Aufgaben eines Geschäftsstellenverwalters und die schwierigen Tätigkeiten im Tarifsinne seien verschiedenen Arbeitsvorgängen zuzuordnen (vergleiche BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84 -).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts -

    7 II; Sponer/Steinherr § 12 TV-L Rn 293ff; Geyer Anm. zu BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - ZTR 2017, 285, 287f; Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris; Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - juris).

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19

    Eingruppierung - Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit - Wille der

    7 II; Sponer/Steinherr § 12 TV-L Rn 293ff; Geyer Anm. zu BAG 25.01.2017 - 4 AZR 379/15 - ZTR 2017, 285, 287f; Arbeitsgericht Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - juris; Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - juris).

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 317/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 330/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 332/20

    Eingruppierung - Mitarbeiterin Serviceeinheit - Geschäftsstelle Arbeitsgericht

    Der übereinstimmende Wille der Tarifvertragsparteien müsse aber der Ansicht des Gerichts vorgehen, jedenfalls soweit er - wie vorliegend - Ausdruck im Tariftext gefunden habe (Arbeitsgericht Berlin 24.09.2019 - 58 Ca 15019/18 - Rn. 61).
  • ArbG Münster, 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19
    Zwar ist dem beklagten Land zuzugeben, dass diese Auslegung/Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelungen sich nicht ohne weiteres mit einer an gängigen Auslegungsmethoden orientierten Sichtweise vereinbaren lässt (vgl. hierzu unter anderen Arbeitsgericht Berlin vom 24.09.2019, 58 Ca 15019/18).
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