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   ArbG Berlin, 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18   

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https://dejure.org/2018,8469
ArbG Berlin, 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18 (https://dejure.org/2018,8469)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18 (https://dejure.org/2018,8469)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 22. März 2018 - 58 Ga 4429/18 (https://dejure.org/2018,8469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung eines Bewerbers für den Zentralen Objektschutz der Polizei aufgrund Motivs einer Tätowierung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tätowierung als Einstellungshindernis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Welche Tätowierung ist bei der Bewerbung akzeptabel?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Polizei darf Bewerber wegen Busen-Tattoos ablehnen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einstellung: Objektschützer mit Tätowierung abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Bewerbers für den Zentralen Objektschutz der Polizei aufgrund Motivs einer Tätowierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Tattoo: Polizeibewerber abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Bewerbers für den Zentralen Objektschutz der Polizei aufgrund Motivs einer Tätowierung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Diana"-Tattoo auf dem Unterarm - Bewerber um eine Stelle im Berliner Polizeidienst wegen "sexistischer" Tätowierung abgelehnt

  • spiegel.de (Pressemeldung, 03.04.2018)

    Tattoo zu sexistisch für die Polizei

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18
    Die gerichtliche Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob der öffentliche Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder gesetzlichen Rahmen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG vom 7. September 2004, 9 AZR 537/03, BAGE 112, 13 ff.).
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18
    Als verfahrensrechtliche oder materiell-rechtliche Fehler, die zu einer Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs im dargelegten Sinne führen können, kommen insbesondere ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht für freie Beförderungsstellen, ein grundloser Abbruch eines Auswahlverfahrens, die Missachtung der Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung, die Verwehrung der Einsicht in die Personalakte, eine Verletzung des Leistungsprinzips bzw. des Prinzips der Bestenauslese, das Fehlen eines auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungsprofils und das Fehlen einer schriftlichen Niederlegung der maßgeblichen Auswahlerwägungen in Betracht (Thüringer Landesarbeitsgericht, 8 Sa 232/96, 13. Januar 1997, NZA-RR 1997, 234 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - 1 B 46/10

    Keine hinreichende Beachtung des Bewerbungsverfahrensanspruchs i.R.d. Vergabe von

    Auszug aus ArbG Berlin, 22.03.2018 - 58 Ga 4429/18
    Zudem müssen die Aussichten des Rechtsschutzsuchenden, in einem neuen Auswahlverfahren, welches insbesondere die gerichtlich festgestellten Fehler vermeidet, ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 28. Juli 2010, 1 B 46/10, zitiert nach Juris).
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