Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 11.09.2013 - 58 C 11474/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
2 Werbe-E-Mails in 6 Monaten begründen keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung gegen den Spammer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung unerwünschter Werbe-Emails
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
2 Werbe-E-Mails in 6 Monaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein einstweiliger Unterlassungsanspruch wegen zwei Spam-Mails in sieben Monaten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein einstweiliger Unterlassungsanspruch wegen zwei Spam-Mails in sieben Monaten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05
Greenpeace-Aktion rechtmäßig
Auszug aus AG Düsseldorf, 11.09.2013 - 58 C 11474/13
Entgegen einer wohl verbreiteten Meinung liegt bei Bejahung der Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs nicht regelmäßig auch schon die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit vor (…so zutreffend: MüKo Drescher ZPO 4. Aufl. § 940 Rn 11; OLG Dresden NJW 2005, 1871; Vorwerk/Wolf in BeckOK § 935 ZPO Rn 14).
- AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
Zur schriftlichen Dokumentation der Einhaltung des Double-Opt-Ins-Verfahrens
Streitwert: 2.000,00 Euro (vgl. Streitwertfestsetzung der 22. Zivilkammer zu 58 C 11474/13, Amtsgericht Düsseldorf).