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   LG Berlin, 19.10.2000 - 58 S 112/00   

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LG Berlin, 19.10.2000 - 58 S 112/00 (https://dejure.org/2000,60195)
LG Berlin, Entscheidung vom 19.10.2000 - 58 S 112/00 (https://dejure.org/2000,60195)
LG Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00 (https://dejure.org/2000,60195)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Vielmehr entfällt der Anscheinsbeweis erst, wenn der rückwärts Fahrende zum Unfallzeitpunkt bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln, DAR 2006, 27; LG Bochum, VRR 2009, 304; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zit. nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00, zit. nach juris; AG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Vielmehr entfällt der Anscheinsbeweis erst, wenn der rückwärts Fahrende zum Unfallzeitpunkt bereits längere Zeit zum Stehen gekommen war (vgl. KG, MDR 2010, 503; VRS 108, 190; OLG Köln, DAR 2006, 27; LG Bochum, VRR 2009, 304; LG Kleve, Urteil vom 11. November 2009 - 5 S 88/09, zit. nach juris; LG Berlin, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 58 S 112/00, zit. nach juris; AG Hamburg, Schaden-Praxis 2006, 416; Nugel, jurisPR-VerkR 1/2010, Anm. 3).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

    20 Aus dem Gesagten folgt, dass auf der Grundlage des unstreitigen Teils des Sachvortrages der Parteien davon auszugehen ist, dass den Kläger, der vorwärts aus seiner Parktasche ausgefahren ist, die besonderen Pflichten des § 10 StVO trafen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19.10.2000 - 58 S 112/00, juris Rn. 7).

    Die Norm schützt auch den Beklagten zu 2), der mit seinem Fahrzeug unstreitig rückwärts auf der Fahrstraße gefahren ist, denn auch dieser ist Teil des fließenden Verkehrs (vgl. LG Berlin, Urt. v. 19.10.2000 - 58 S 112/00, juris Rn. 12).

    Soweit zum Teil die Auffassung vertreten wird, dass diese Bestimmung nicht dem Schutz eines gerade in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers dient (so LG Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010 - 13 S 14/10, juris Rn. 17; wohl auch LG Berlin, Urt. v. 19.10.2000 - 58 S 112/00, juris Rn. 12), vermag das Gericht dem nicht zu folgen.

    Ob vorliegend sogar der Kläger hätte beweisen müssen, dass der Beklagte zu 2) das Fahrzeug des Klägers rechtzeitig hätte erkennen müssen und daher eine Haftung der Beklagten lediglich zu 1/3 in Betracht kommt (so LG Berlin, Urt. v. 19.10.2000 - 58 S 112/00, juris Rn. 13; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. 2008, A. Rn. 272), kann letztlich dahinstehen, da die Beklagte zu 1) den Schaden zu 50 % reguliert hat.

  • LG Bochum, 21.01.2009 - 10 S 107/08

    Anscheinsbeweis - Rückwärtsfahren - Schadensersatzthemen - Schadenspositionen -

    Denn der Grundsatz, dass im Falle einer Kollision der Anschein gegen den Zurücksetzenden spricht (vgl. Hentschel, 40. Auflage, Rn. 51 zu § 9 StVO), gilt auch dann, wenn der Zurücksetzende zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, gleichwohl aber ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit dem Zurücksetzen gegeben ist (OLG Köln, Urteil vom 19.07.2005, 4 U 35/04, BeckRS 2005 m.w.N., 09836; LG Berlin, Urteil vom 19.10.2000, 58 S 112/00, Juris; AG Hamburg, Urteil vom 16.02.2006, 51a C 121/05, Juris).
  • AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10

    Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der

    Ob der Auffassung des Klägers zu folgen ist, die Bestimmung des § 9 Abs. 5 StVO schütze ausschließlich den fließenden Verkehr (so auch LG Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010 - 13 S 14/10, juris Rn. 17; wohl auch LG Berlin, Urt. v. 19.10.2000 - 58 S 112/00, juris Rn. 12; a.A. OLG Köln, Urt. v. 16.05.1991 - 7 U 170/90, VersR 1992, 332), kann vorliegend dahinstehen.
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