Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 18.03.1986 - 58/85   

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EuGH, 18.03.1986 - 58/85 (https://dejure.org/1986,1806)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1986 - 58/85 (https://dejure.org/1986,1806)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1986 - 58/85 (https://dejure.org/1986,1806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ÄNDERUNG ODER AUSSETZUNG DER EINFUHRZÖLLE - BEZEICHNUNGEN DER BETROFFENEN WAREN - AUSLEGUNG - KRITERIEN - ' ' SPINNFÄDEN , NUR AUS POLYGLYKOLSÄURE ' ' - SPINNFÄDEN , DIE EINEN WEITEREN STOFF ENTHALTEN - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Spinnfäden aus Polyglykolsäure" im Sinne des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT); Auslegung von Ausnahmen vom GZT; Auslegung von Bezeichnungen von Waren bei Zollaussetzung; Zollaussetzung bei chemischer Abweichung der Ware von der Ausnahmevorschrift

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 28
    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ÄNDERUNG ODER AUSSETZUNG DER EINFUHRZÖLLE - BEZEICHNUNGEN DER BETROFFENEN WAREN - AUSLEGUNG - KRITERIEN - ' ' SPINNFÄDEN , NUR AUS POLYGLYKOLSÄURE ' ' - SPINNFÄDEN , DIE EINEN WEITEREN STOFF ENTHALTEN - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.11.1985 - 227/84

    Texas Instruments / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 18.03.1986 - 58/85
    is Dazu ist zu bemerken, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 14. November 1985 in der Rechtssache 227/84 (Texas Instruments Deutschland/Hauptzollamt München-Mitte, Slg. 1985, 3639) festgestellt hat, daß Artikel 28 EWG- Vertrag dem Rat auf diesem Gebiet einen weiten Beurteilungsspielraum einräumt.
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14

    Auslegung von Zollaussetzungsvorschriften

    Nach der Rechtsprechung des EuGH im Urteil Ethicon vom 18. März 1986 C-58/85 (EU:C:1986:128, Rz 13) und im Urteil Olasagasti u.a. (EU:C:1996:489, Rz 20) sind Zollaussetzungsnormen entsprechend ihrem Wortlaut eng auszulegen, so dass sie nicht über ihren Wortlaut hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind.
  • BFH, 19.10.2021 - VII R 27/19

    Zollaussetzung für Polypropylenfolien

    Es kommt somit auf die genaue Bezeichnung der Waren in der Taric-Unterposition an (vgl. auch EuGH-Urteile Ethicon vom 18.03.1986 - 58/85, Rz 12 ff., Slg. 1986, 1131, und Schoonbroodt vom 03.12.1998 - C-247/97, EU:C:1998:586, Rz 23, ZfZ 1999, 88; s.a. Senatsurteil vom 31.05.2016 - VII R 47/14, BFH/NV 2016, 1759, Rz 18).
  • BFH, 25.06.1992 - VII R 91/91

    Tarifierung von Herrenwindjacken aus Leinen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 18. März 1986 Rs 58/85, Slg. 1986, 1131, 1145) sind die Bezeichnungen von Waren, für die eine Zollaussetzung gewährt worden ist, anhand objektiver Kriterien auszulegen, die sich aus der Formulierung ergeben; sie können nicht entgegen ihrem Wortlaut auf andere Erzeugnisse angewandt werden; auch kann eine spätere Änderung der Beschreibung eines Erzeugnisses, das Gegenstand einer Zollaussetzung ist, nicht rückwirkend die Auslegung der früher zu diesem Zweck verwendeten Beschreibung beeinflussen.

    Falls die Verordnung Nr. 3563/84 entsprechend dem Wortlaut der Fassungen ihrer Anhänge I und II auszulegen ist, würde die Nichtberücksichtigung von Waren ex 61.01-32 in Anhang II - anders als in dem Verfahren, das zu dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 58/85 geführt hat -, Fragen nach der Gültigkeit der so zu verstehenden Regelung nach dem bisherigen Streitstand nicht aufwerfen.

  • EuG, 16.02.2017 - T-191/14

    Lubrizol France / Rat

    Enfin, la Cour a déjà eu l'occasion de constater que le Conseil disposait d'un large pouvoir d'appréciation en ce qui concerne l'adoption de mesures de suspension (arrêts du 14 novembre 1985, Texas Instruments/Hauptzollamt München-Mitte, 227/84, EU:C:1985:461, point 16, et du 18 mars 1986, Ethicon/Hauptzollamt Itzehoe, 58/85, EU:C:1986:128, point 18).

    Par conséquent, à la lumière des considérations qui précèdent, le Tribunal est invité à se prononcer, en l'espèce, sur l'éventuelle existence d'une erreur manifeste d'appréciation de la situation économique commise par le Conseil en ce qu'il a accueilli l'objection soulevée à l'encontre des suspensions en cause (voir, en ce sens, arrêt du 18 mars 1986, Ethicon/Hauptzollamt Itzehoe, 58/85, EU:C:1986:128, point 18).

  • EuGH, 17.02.2011 - C-11/10

    Marishipping and Transport - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere von Randnr. 13 des Urteils vom 18. März 1986, Ethicon (58/85, Slg. 1986, 1131), stellt es sich jedoch die Frage, ob es möglich sei, dem pharmazeutischen Wirkstoff andere Substanzen hinzuzufügen, und, wenn ja, welche Beschränkungen dann einzuhalten seien, damit der Ware noch die Zollbefreiung zugutekommen könne.
  • BFH, 13.12.2022 - VII R 41/19

    Zollaussetzung betreffend Vorderradgabeln für die Fahrradherstellung

    In der Rechtsprechung sowohl des EuGH (z.B. Urteile Ethicon vom 18.03.1986 - C-58/85, EU:C:1986:128, Rz 13, Slg. 1986, 1131; Olasagasti u.a. vom 12.12.1996 - C-47/95, EU:C:1996:489, Rz 20, Slg. 1996, I-6579; Schoonbroodt vom 03.12.1998 - C-247/97, EU:C:1998:586, Rz 23, ZfZ 1999, 88) als auch des Senats (Senatsurteil vom 31.05.2016 - VII R 47/14, BFH/NV 2016, 1759, Rz 18) ist geklärt, dass Zollaussetzungsnormen als Ausnahmevorschriften zum grundsätzlich bestehenden Verzollungsgebot entsprechend ihrem Wortlaut eng auszulegen sind und demzufolge nicht über ihren Wortlaut hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden dürfen, die in ihnen nicht genannt sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-467/93

    Hauptzollamt München-West gegen Analog Devices GmbH. - Gemeinsamer Zolltarif -

    (10) - Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85 (Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnrn. 11 bis 13).

    (12) - Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85 (a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 03.12.1998 - C-247/97

    Schoonbroodt

    Beim Erlaß von Vorschriften zur Zollaussetzung hat der Rat die Erfordernisse der Rechtssicherheit und die Schwierigkeiten zu berücksichtigen, denen die einzelstaatlichen Zollverwaltungen gegenüberstehen (Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93

    Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und

    Vgl. die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zum gemeinsamen Zolltarif, nach der die spätere Änderung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht rückwirkend die Auslegung der zuvor geltenden Vorschrift beeinflussen kann (Urteile vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnr. 13, und vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-304/92, Lloyd-Textil, Slg. 1993, I-7007, Randnr. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2004 - C-170/03

    Feron - Einfuhr eines Kraftfahrzeugs durch eine Privatperson - Steuerbefreiung -

    44 - In anderem Zusammenhang ist festgestellt worden, dass der Rat beim Erlass von Vorschriften über die Aussetzung der Zollsätze "die Erfordernisse der Rechtssicherheit und die Schwierigkeiten, denen die einzelstaatlichen Zollverwaltungen ... gegenüberstehen", zu berücksichtigen hat (Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-47/95

    Olasagasti und others/ Amministrazione delle Finanze dello Stato

  • EuGH, 01.06.1995 - C-467/93

    Hauptzollamt München-West / Analog Devices

  • EuGH, 22.12.1993 - C-304/92

    Lloyd-Textil / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • FG München, 19.09.2019 - 14 K 2894/17

    Keine Zollaussetzung für Einfuhr von Fahrradgabeln aus Taiwan

  • BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89

    Tarifierung von historischen Wertpapieren

  • BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88

    Tarifierung von Hackschnitzel

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97

    Schoonbroodt

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1993 - C-304/92

    Lloyd-Textil Handelsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Hauptzollamt

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-38/95

    Ministero delle Finanze gegen Foods Import Srl. - Gemeinsamer Zolltarif -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1998 - C-370/96

    Covita

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.1992 - C-338/90

    Hamlin Electronics GmbH gegen Hauptzollamt Darmstadt. - Gemeinsamer Zolltarif -

  • FG München, 19.09.2019 - 14 K 1843/16

    Zollaussetzung von eingeführten Vorderradgabeln

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-47/95

    Olasagasti & C. Srl (C-47/95), Comarcon SNC (C-48/95), Ghezzi Alimentari Srl

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 58/85   

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https://dejure.org/1986,12701
Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 58/85 (https://dejure.org/1986,12701)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.1986 - 58/85 (https://dejure.org/1986,12701)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1986 - 58/85 (https://dejure.org/1986,12701)
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  • EU-Kommission PDF

    Ethicon GmbH gegen Hauptzollamt Itzehoe.

    Zollaussetzung - Spinnfäden aus Polyglykolsäure

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.11.1985 - 227/84

    Texas Instruments / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 58/85
    Der der Rechtssache 58/85 zugrunde liegende Sachverhalt weist offensichtlich eine große Ähnlichkeit mit dem Sachverhalt in der Rechtssache 227/84 auf, die einen Rechtsstreit zwischen der Texas Instruments Deutschland GmbH und dem Hauptzollamt München-Mitte zum Gegenstand hatte (Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1985, Slg. 1985, 3639).

    Wie sich aus den Erklärungen des Rates und der Kommission in der Rechtssache 227/84 (Texas Instruments, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe) ergibt, werden pro Jahr normalerweise für mehr als tausend Waren Zollaussetzungen gewährt.

    In seinem Urteil in der Rechtssache 227/84 (Texas Instruments) hat der Gerichtshof festgestellt: "Artikel 28 räumt dem Rat zwar ein weites Ermessen ein, doch ist es Sache des Gerichtshofes zu überprüfen, ob der Rat die Aufgaben, die ihm damit übertragen sind, ohne Ermessensmißbrauch und ohne Diskriminierung wahrgenommen hat." Meines Erachtens kann man dem Rat im vorliegenden Fall einen solchen Vorwurf nicht machen.

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 58/85
    Schließlich verweisen die Klägerin und der Bundesfinanzhof auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 292/82 (Merck/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1983, 3781), in dem der Gerichtshof anerkannt habe, daß "bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen [ist], sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt .verden".

    5. Es bleibt noch zu untersuchen, ob das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 292/82 (Merck/Hauptzollamt Hamburg- Jonas) meine Argumentation möglicherweise entkräftet.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 292/82 (Merck) können somit keine für die vorliegende Rechtssache maßgeblichen Kriterien hergeleitet werden, aufgrund deren der Gerichtshof die Verordnungen Nrn. 1162/79 und 1481/80 entgegen ihrem Wortlaut auslegen müßte.

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