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AG Köln, 06.09.2016 - 582 Ds 36/16 |
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Verfahrensgang
- AG Köln, 06.09.2016 - 582 Ds 36/16
- BGH, 16.07.2019 - 2 StR 197/19
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.07.2019 - 2 StR 197/19
Verwerfung als unbegründet
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 2018 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vom 6. September 2016 - 582 Ds 36/16 zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt ist, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.