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   VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12   

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https://dejure.org/2012,33057
VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12 (https://dejure.org/2012,33057)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2012 - 59-IV-12 (https://dejure.org/2012,33057)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 59-IV-12 (https://dejure.org/2012,33057)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    Insbesondere die Frage, ob der Straftatbestand des § 185 StGB dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig geklärt (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995, BVerfGE 93, 266 [291 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 4-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    b) Der Beschwerdeführer vermag auch nicht darzulegen, aus welchem Grunde die angegriffenen Entscheidungen die Anforderungen an eine Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung überspannen und hierdurch gegen das aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf folgende Gebot der Rechtsschutzgleichzeit verstoßen sollten (dazu: SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 4-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 132-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    Seinem Vorbringen ist insbesondere nicht zu entnehmen, dass eine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden worden sei oder dass eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht gekommen wäre und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorgelegen hätten, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgegangen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2008 - Vf. 132-IV-07).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 45-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    a) Ein Verstoß gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf - inhaltsgleich mit dem vom Beschwerdeführer herangezogenen Art. 3 Abs. 1 GG - geregelte Gleichheitsgebot liegt nur vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung willkürlich ist, sie also bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerf, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; SächsVerf, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 68-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    a) Ein Verstoß gegen das in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf - inhaltsgleich mit dem vom Beschwerdeführer herangezogenen Art. 3 Abs. 1 GG - geregelte Gleichheitsgebot liegt nur vor, wenn eine gerichtliche Entscheidung willkürlich ist, sie also bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerf, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; SächsVerf, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 59-IV-12
    Der Verfassungsgerichtshof hat diese beiden Entscheidungen mit Beschluss vom 25. Mai 2011 wegen eines Verstoßes gegen Art. 18 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Dresden zurückverwiesen (Vf. 100-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
    verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 59-IV-12; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 68-IV-11; SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 45-IV-11; st. Rspr.).
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