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VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98 |
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- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Dem Beschwerdeführer obliegt es deshalb in solchen Fällen, Anhaltspunkte dafür darzulegen, daß das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.). - VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95). - VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 32-IV-97
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95).
- BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64
Steuerausschüsse
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Was die übrigen vom Beschwerdeführer erhobenen Grundrechtsrügen anbelangt, ist eine Verletzung des Art. 38 SächsVerf durch das angegriffene Urteil unmöglich, da sich die Rechtsweggarantie nicht gegen die rechtsprechende Gewalt richtet (vgl. BVerfGE 15, 275 [280]; 22, 106 [110]; 76, 93 [98]). - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Was die übrigen vom Beschwerdeführer erhobenen Grundrechtsrügen anbelangt, ist eine Verletzung des Art. 38 SächsVerf durch das angegriffene Urteil unmöglich, da sich die Rechtsweggarantie nicht gegen die rechtsprechende Gewalt richtet (vgl. BVerfGE 15, 275 [280]; 22, 106 [110]; 76, 93 [98]). - BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83
Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Ebensowenig ist verfassungsrechtlich zu beanstanden, daß das angegriffene Urteil § 287 Abs. 1 ZPO einfachrechtlich in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHZ 91, 243 [256]; BGH NJW 1964, 589;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, Kommentar, 21. Aufl., § 287 ZPO Rdnr. 25) dahingehend auslegt, daß eine Schätzung der Schadenshöhe unzulässig sei, wenn sie mangels Angaben des Klägers völlig in der Luft hängen würde. - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Was die übrigen vom Beschwerdeführer erhobenen Grundrechtsrügen anbelangt, ist eine Verletzung des Art. 38 SächsVerf durch das angegriffene Urteil unmöglich, da sich die Rechtsweggarantie nicht gegen die rechtsprechende Gewalt richtet (vgl. BVerfGE 15, 275 [280]; 22, 106 [110]; 76, 93 [98]). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Die pauschale Behauptung von Grundrechtsverletzungen reicht ebensowenig aus wie ein Verweis auf Verfahrensakten, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst zu ermitteln hätte (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132]). - VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Läßt der maßgebliche Sachverhalt die Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsähnlichen Rechts nach der Sächsischen Verfassung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheinen, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig (Beschluß des SächsVerfG vom 20.4.1995 - Vf. 15-IV-93; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83
Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
Dabei kann offen bleiben, ob ein Amtshaftungsanspruch der Eigentumsgarantie der Sächsischen Verfassung unterliegt (zu öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen bejahend BVerfGE 53, 336 [348 f.]; 70, 278 [285]). - BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 643/77
- VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01 Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 78-IV-00 Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1999, Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).