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   VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15   

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VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15 (https://dejure.org/2017,4703)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2017 - 59-VI-15 (https://dejure.org/2017,4703)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2017 - 59-VI-15 (https://dejure.org/2017,4703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1; ZPO § 91
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom Prozessgegner in Auftrag gegebenes Gutachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss am Maßstab des Willkürverbots sowie des Grundrechts auf rechtliches Gehör; Auferlegung der Kosten eines vom Prozessgegner in Auftrag gegebenen Gutachtens gegenüber der ...

  • rewis.io

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom Prozessgegner in Auftrag gegebenes Gutachten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2460
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m. w. N.).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.).

  • KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Nachdem im Verfügungsverfahren gerade kein Sachverständigengutachten durch das Gericht erholt wird, kommt dem Privatgutachten im Gegenteil erhöhte Bedeutung zu (OLG Bamberg vom 12.4.2010 NJW-RR 2010, 1681/1682; KG vom 3.4.2006 - 1 W 203/05 -juris Rn. 10; Herget in Zöller; ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 161).

    Gerade dann wenn, wie hier, eine Partei ihre Behauptungen durch Vorlage eines Gutachtens zu untermauern versucht hatte, ist nicht zu erkennen, weshalb die Gegenseite unter dem anerkannten Gesichtspunkt der Waffengleichheit (KG vom 3.4.2006 -1 W 203/05 - juris Rn. 12; Herget in Zöller, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 160) die Einholung bzw. Erstellung eines Gutachtens nicht als sachdienlich und damit erforderlich ansehen durfte.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Die Verfassungsbeschwerde als ein letzter außerordentlicher Rechtsbehelf mit subsidiärem Charakter ist unzulässig, wenn eine andere Möglichkeit bestand, die gerügte Rechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (VerfGH vom 19.12.2005 VerfGHE 58, 289/291; vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 45).

    b) Soweit die Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wenden, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von den Beschwerdeführern beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).

  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Der Verfassungsgerichtshof hat bislang ausdrücklich offengelassen, ob das Unterlassen der Anhörungsrüge wegen des Grundsatzes der Subsidiarität zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt führt (vgl. VerfGH vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16; vom 25.1.2017 Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 19.03.1979 - 8 W 125/79

    Gutachten vor Prozeßbeginn; Verwertung durch das Gericht; Erstattungsfähigkeit;

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Wenn das Oberlandesgericht als wesentliches Indiz der Sachdienlichkeit der Gutachten zudem ihre Verwertung im Verfügungsverfahren gesehen hat, entspricht auch dies gängiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung (OLG Stuttgart vom 19.3.1979 VersR 1979, 849/849 f.; Herget in Zöller, ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 12.04.2010 - 4 W 90/09

    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Nachdem im Verfügungsverfahren gerade kein Sachverständigengutachten durch das Gericht erholt wird, kommt dem Privatgutachten im Gegenteil erhöhte Bedeutung zu (OLG Bamberg vom 12.4.2010 NJW-RR 2010, 1681/1682; KG vom 3.4.2006 - 1 W 203/05 -juris Rn. 10; Herget in Zöller; ZPO, § 91 Rn. 13 Stichwort "Privatgutachten" m. w. N.; Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 91 Rn. 161).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16; vom 25.1.2017 Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2016 - 49-VI-15

    Überprüfung eines strafgerichtlichen Beschlusses am Maßstab des Willkürverbots

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    b) Soweit die Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wenden, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von den Beschwerdeführern beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    b) Soweit die Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wenden, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von den Beschwerdeführern beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 27.1.2016 - Vf. 106-VI-14 - juris Rn. 21; vom 1.2.2016 - Vf. 75-VI-14 - juris Rn. 20; vom 12.7.2016 - Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15
    Ein Beschwerdeführer hat alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem als verfassungswidrig beanstandeten Verfahren entgegenzutreten (VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/295; vom 24.3.2014 Vf. 87-VI-14 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 09.07.2015 - 62-VI-14

    Rückgewährpflichten nach Insolvenzanfechtung

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

  • VerfGH Bayern, 16.03.2016 - 87-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die gemeindliche Einziehung eines öffentlichen

  • VerfGH Bayern, 19.12.2016 - 43-VI-15

    Annahme eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses für eine

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

  • VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15

    Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer

  • VerfGH Bayern, 01.02.2016 - 75-VI-14

    Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens

  • VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsurteil in einer

  • VerfGH Bayern, 02.10.2013 - 7-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Entscheidung über offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf

  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 26.2.2007 VerfGHE 60, 45/49; vom 18.4.2012 BayVBl 2013, 412; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38).

    Die Rüge, das Landgericht habe das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt, kann also nur Erfolg haben, wenn das Oberlandesgericht das Grundrecht in gleicher Weise verletzt hat (VerfGH vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38).

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 BayVBl 2015, 779 Rn. 55; vom 12.7.2016 -Vf. 49-VI-15 - juris Rn. 22; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 39).

    Zum anderen gibt es den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung in Erwägung gezogen wird, soweit es aus verfahrens- oder ma 34 teriell-rechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 49).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

    Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (VerfGH vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 -juris Rn. 38).

    Soweit die Beschwerdeführerin sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 39).

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 -juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37).
  • VerfGH Bayern, 02.05.2018 - 58-VI-17

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 33).

    Die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGHE 68, 180 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 2.5.2018 - Vf. 58-VI-17 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Bayern, 15.09.2023 - 20-VI-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 37; vom 21.7.2020 - Vf. 59-VI-17 - juris Rn. 44).
  • VerfGH Bayern, 27.06.2017 - 42-VI-16

    Erfolglose Landesverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung der

    Nur dann, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 45 m. w. N.; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 50).

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

    a) Dies gilt zunächst, soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör rügt, weil eventuelle Verstöße allein des Landgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer

    Die eine Nachholung rechtlichen Gehörs ablehnende Entscheidung (hier: § 61 FamGKG ) lässt allenfalls eine bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem die "Selbstkorrektur" durch die Fachgerichte unterbleibt, schafft aber keine eigenständige Beschwer (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 2.10.2013 VerfGHE 66, 179/186; vom 9.7.2015 - Vf. 62-VI-14 - juris Rn. 21; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Dies gilt zunächst, soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 91 Abs. 1 BV rügen, weil eventuelle Verstöße allein des Amtsgerichts gegen dieses Grundrecht durch das nachfolgende Verfahren über die Beschwerde vor dem Oberlandesgericht geheilt worden wären (vgl. VerfGH vom 16.11.1979 VerfGHE 32, 142/144; vom 24.2.2017 - Vf. 59-VI-15 - juris Rn. 38; vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 24.08.2022 - 9-VI-21

    Prüfungsumfang des Landesverfassungsgerichtes bei Verfassungsbeschwerden gegen

  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • VerfGH Bayern, 19.09.2018 - 1-VI-18

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils am Maßstab des Grundrechts auf

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

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