Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 17.04.1986 - 59/85   

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https://dejure.org/1986,955
EuGH, 17.04.1986 - 59/85 (https://dejure.org/1986,955)
EuGH, Entscheidung vom 17.04.1986 - 59/85 (https://dejure.org/1986,955)
EuGH, Entscheidung vom 17. April 1986 - 59/85 (https://dejure.org/1986,955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande State / Reed

    1 . FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - AUFENTHALTSRECHT DER FAMILIENANGEHÖRIGEN - EHEGATTE - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Niederlande State / Reed

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Ehegatte" in Art. 10 Verordnung Nr. 1612/68; Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Recht zur Begleitung des ledigen, sich nicht in Besitz eines Staatsangehörigen des Aufnahmestaates befindlichen Partners; Begriff der sozialen ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1612/68 vom 15. Oktober 1968 Art. 10 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1612/68 Art. 1 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - AUFENTHALTSRECHT DER FAMILIENANGEHÖRIGEN - EHEGATTE - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus EuGH, 17.04.1986 - 59/85
    27 Der Gerichtshof hat ferner in dem vorgenannten Urteil vom 30. September 1975 und in dem Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84 (Mutsch, Slg. 1985, 2681) entschieden, daß das Recht eines Wanderarbeitnehmers, in den Genuß ermäßigter Fahrpreise für kinderreiche Familien zu gelangen oder sich in Verfahren vor den Gerichten des Wohnortstaats seiner eigenen Sprache zu bedienen, unter den Begriff der sozialen Vergünstigungen im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 fällt.
  • EuGH, 30.09.1975 - 32/75

    Christini / S.N.C.F.

    Auszug aus EuGH, 17.04.1986 - 59/85
    25 Der Gerichtshof hat unter anderem in seinem Urteil vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75 (Cristini, Slg. 1975, 1085) entschieden, daß der Begriff "soziale Vergünstigungen" in Artikel 7 Absatz 2 nicht eng ausgelegt werden darf.
  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus EuGH, 17.04.1986 - 59/85
    26 Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, ergibt sich aus dem mit Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel der Gleichbehandlung, daß der Begriff der sozialen Vergünstigungen, die durch diese Vorschrift auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten sind, erstreckt wurden, alle Vergünstigungen umfaßt, "die, ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht, den inländischen Arbeitnehmern im allgemeinen hauptsächlich wegen deren objektiver Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu fördern" (Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 207/78, Even, Slg. 1979, 2019, und vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873).
  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus EuGH, 17.04.1986 - 59/85
    26 Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, ergibt sich aus dem mit Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel der Gleichbehandlung, daß der Begriff der sozialen Vergünstigungen, die durch diese Vorschrift auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten sind, erstreckt wurden, alle Vergünstigungen umfaßt, "die, ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht, den inländischen Arbeitnehmern im allgemeinen hauptsächlich wegen deren objektiver Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnsitzes im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu fördern" (Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 207/78, Even, Slg. 1979, 2019, und vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98

    Kaba

    Die Notwendigkeit einer Auslegung der genannten Vorschriften im Wege der Vorabentscheidung ergibt sich nach Auffassung des vorlegenden Gerichts aus der Unsicherheit, die der Gerichtshof mit den Urteilen Reed(34) und Singh(35) geschaffen haben soll.

    Im Urteil Reed hat der Gerichtshof entschieden, daß das Recht des ledigen Partners eines Wanderarbeitnehmers, mit diesem zusammen im Aufnahmemitgliedstaat zu wohnen, eine soziale Vergünstigung für den Arbeitnehmer selbst darstellt.

    Im Urteil Reed etwa hat der Gerichtshof verneint, daß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung dem Wanderarbeitnehmer das Recht verleihen könnte, unverheiratet mit seinemLebensgefährten zusammen zu wohnen (Randnr. 16).

    Damit ein Vorteil als "soziale Vergünstigung" betrachtet werden kann, reicht es indessen aus, daß er, unter anderen , inländischen Arbeitnehmern gewährt wird, hat der Gerichtshof doch im Urteil Reed einen Vorteil zu den sozialen Vergünstigungen gerechnet, der ohne weitere Voraussetzungen den Angehörigen des Aufnahmestaates und den Inhabern eines unbefristeten Aufenthaltsrechts zugestanden wurde(77).

    Das Urteil Reed ist, recht besehen, mit den Feststellungen des Gerichtshofes im Urteil Singh und der vorstehenden Darstellung durchaus vereinbar.

    Herr Kaba weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Reed nationale Rechtsvorschriften, die dem unverheirateten Lebensgefährten eines in die Niederlande ausgewanderten und dort ansässigen EG-Wanderarbeitnehmers das Aufenthaltsrecht nicht zugestanden, als Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit behandelt habe.

    34: - Urteil vom 17. April 1986 in der Rechtssache 59/85 (Reed, Slg. 1986, 1283).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-65/98

    Eyüp

    Der Gerichtshof hat im Urteil Reed(8) aus dem Jahr 1986 ausgeführt, daß " [m]angels eines Hinweises auf eine allgemeine gesellschaftliche Entwicklung , die eine weite Auslegung rechtfertigen würde, und mangels eines gegenteiligen Hinweises in der Verordnung ... festzustellen [ist], daß Artikel 10 der Verordnung durchdie Verwendung des Wortes ,Ehegatte' ausschließlich auf eine Beziehung verweist, die auf der Ehe beruht"(9).

    Die Klägerin hat wirklich nichts hinsichtlich einer allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung innerhalb der Gemeinschaft vorgebracht, was - angesichts der Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil Reed - tatsächlich eine weitere Auslegung des Begriffs des Familienangehörigen und damit des Begriffs des Ehegatten rechtfertigen könnte.

    Insbesondere seien seitErlaß der Verordnung und dem Urteil Reed mehrere Jahre vergangen.

    Um zu vermeiden, daß Artikel 7 Satz 1 weiter ausgelegt wird als im Urteil Reed (vgl. Nr. 13), hat die Regierung des Vereinigten Königreichs daran erinnert, daß der EGMR bei der Untersuchung, ob eine bestimmte staatliche Maßnahme ein durch Artikel 8 Nr. 1 geschütztes Rechts verletze, vorsichtig vorgegangen ist.

    L 257, S. 2.8: - Urteil vom 17. April 1986 in der Rechtssache 59/85 (Reed, Slg. 1986, 1283).

    Der Gerichtshof hat im Urteil Reed zum Begriff des "Ehegatten" im Sinne des Artikels 10 der Verordnung Stellung genommen, der das Aufenthaltsrechts der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers betrifft.

  • EuGH, 18.12.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - Vorlage zur

    Dieser Begriff der sozialen Vergünstigung darf nicht eng ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 1975, Cristini, 32/75, EU:C:1975:120, Rn. 12, und vom 17. April 1986, Reed, 59/85, EU:C:1986:157, Rn. 25).

    Aus dem mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 verfolgten Ziel der Gleichbehandlung ergibt sich nämlich, dass der durch diese Vorschrift auf Arbeitnehmer, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, erstreckte Begriff der "sozialen Vergünstigung" alle Vergünstigungen umfasst, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern im Allgemeinen gewährt werden, und zwar hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland, und deren Erstreckung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Union (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 1986, Reed, 59/85, EU:C:1986:157, Rn. 26, vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, EU:C:1998:217, Rn. 25, und vom 15. September 2005, 1oannidis, C-258/04, EU:C:2005:559, Rn. 35) und daher auch ihre Integration im Aufnahmemitgliedstaat zu fördern.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, umfassen diese Vergünstigungen u. a. eine Arbeitslosenunterstützung für junge Menschen, die ihr Studium abgeschlossen haben und ihre erste Stelle suchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2005, 1oannidis, C-258/04, EU:C:2005:559, Rn. 34), ein Erziehungsgeld für Kinder eines Arbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, EU:C:1998:217, Rn. 26), die Inanspruchnahme von Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien durch die Witwe und die minderjährigen Kinder eines Wanderarbeitnehmers (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. September 1975, Cristini, 32/75, EU:C:1975:120, Rn. 13), das Recht eines Angeklagten, der Arbeitnehmer ist, sich einer der den Einwohnern einer Gemeinde des Aufnahmemitgliedstaats zur Verfügung stehenden Sprachen zu bedienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1985, Mutsch, 137/84, EU:C:1985:335, Rn. 16 und 17), oder die Möglichkeit, zu erreichen, dass dem ledigen Partner eines Arbeitnehmers, der nicht Staatsangehöriger des Aufnahmemitgliedstaats ist, gestattet wird, sich dort bei ihm aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 1986, Reed, 59/85, EU:C:1986:157, Rn. 28), da all diese Maßnahmen zur Integration des Wanderarbeitnehmers in sein Aufnahmeland und damit zur Verwirklichung des Ziels der Freizügigkeit der Arbeitnehmer beitragen können.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85   

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https://dejure.org/1986,18149
Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85 (https://dejure.org/1986,18149)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.02.1986 - 59/85 (https://dejure.org/1986,18149)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 59/85 (https://dejure.org/1986,18149)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Niederländischer Staat gegen Ann Florence Reed.

    Aufenthaltsrecht des ledigen Partners eines Arbeitnehmers, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    Die Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz allein sowie die Tatsache, daß im Urteil in der Rechtssache 267/83 16.

    - Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 267/83, Aissatou Diatta/Land Berlin, Slg. 1985, 567.

    Sicher reicht für eine derartige Interpretation die bereits erwähnte, im Urteil der Rechtssache 267/83 16.

    a) Das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 48 EWG-Vertrag bedeutet nicht, daß ein Mitgliedstaat, der im Rahmen seiner Ausländerpolitik eine Person, die eine feste Beziehung zu einem Arbeitnehmer unterhält, der seine Staatsbürgerschaft besitzt oder ein grundsätzlich unbeschränktes Aufenthaltsrecht hat, dem Ehegatten eines solchen Arbeitnehmers 16 - Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 267/83, Aissatou Diatta/Land Berlin, Slg. 1985, 567.

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    Davon könnte im vorliegenden Fall unter Umständen gesprochen werden, wenn anzunehmen ist, daß trotz Anwendung eines scheinbar 2 - Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Giovanni Maria Sotgiu/Deutsche Bundespost, Slg. 1974, 153.

    Was die vor allem einschlägige Verordnung Nr. 1612/68 "über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft" (ABl. 1968, L 257, S. 2 ff.) angeht, so macht, worauf die niederländische Regierung mit Recht hingewiesen hat, schon ihre Begründung deutlich, daß zu unterscheiden ist zwischen dem Verbot der unterschiedlichen Behandlung, das in verschiedener Hinsicht gilt (nämlich - so der erste Erwägungsgrund - "in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen" bzw. - so der fünfte Erwägungsgrund - hinsichtlich der eigentlichen Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und hinsichtlich der Be- 2 _ Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Giovanni Maria Sotgiu/Deutsche Bundespost, Slg. 1974, 153.

    2 - Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Giovanni Maria Sotgiu/Deutsche Bundespost, Slg. 1974,.

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    und 53/81 18 für unerträglich gehalten wurde.

    - Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, D. M. Levin/Staatssecretaris van Justitie, Slg. 1982, 1035.

  • EuGH, 13.07.1983 - 152/82

    Forcheri / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    Zumindest in der Nähe dieser Fälle liegt auch der in der Rechtssache 152/82 15 behandelte, in dem es um zusätzliche Studiengebühren für ausländische Studenten ging und in dem in Ansehung des Gleichbehandlungsgrundsatzes betont worden ist, das Recht der Freizügigkeit sei nicht in einem engen Sinn zu verstehen (Slg. 1983, 2323, 2335, Randnr. 11).

    - Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Ministère public/Mutsch, Slg. 1985, 2681.15 - Urteil vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82, Sandro Forcheri und Marisa Marino, verheiratete Forcheri/ Belgischer Staat und Asbl Institut supérieur de sciences humaines appliquées - École ouvrière supérieure, Slg. 1983, 2323.

  • EuGH, 27.03.1985 - 122/84

    Scrivner / Centre public d'aide sociale de Chastre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    schen Bundespost gewährte Trennungsentschädigung), 32/75 11 (Ermäßigung bei Eisenbahnfahrten), 261/83 12 (garantiertes Mindesteinkommen von Familienangehörigen aufsteigender Linie), 122/84 13 (Hilfe.

    - Urteil vom 27. März 1985 in der Rechtssache 122/84, Kenneth Scrivner und Carol Cole/Centre public d'aide sociale Chastre, Slg. 1985, 1027.

  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    zum Lebensunterhalt) und 137/84 1 4(in Gerichtsverfahren anzuwendende Sprachen).

    - Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Ministère public/Mutsch, Slg. 1985, 2681.15 - Urteil vom 13. Juli 1983 in der Rechtssache 152/82, Sandro Forcheri und Marisa Marino, verheiratete Forcheri/ Belgischer Staat und Asbl Institut supérieur de sciences humaines appliquées - École ouvrière supérieure, Slg. 1983, 2323.

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    - Urteil vom 13. Dezember 1972 in der Rechtssache 44/72, Pieter Marsman/M. Rosskamp, Slg. 1972, 1243.9 - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75, Lynne Watson und Alessandro Beimann, Slg. 1976, 1185.
  • EuGH, 15.10.1969 - 15/69

    Württembergische Milchverwertung Südmilch AG / Ugliola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    _ Urteil vom 15. Oktober 1969 in der Rechtssache 15/69, Württembergische Milchverwertung Südmilch-AG/Salvatore Ugliola, Slg. 1969, 363.
  • EuGH, 13.12.1972 - 44/72

    Marsman / Rosskamp

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    - Urteil vom 13. Dezember 1972 in der Rechtssache 44/72, Pieter Marsman/M. Rosskamp, Slg. 1972, 1243.9 - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75, Lynne Watson und Alessandro Beimann, Slg. 1976, 1185.
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1986 - 59/85
    Weil aber nicht sicher ist, daß die Probleme des Ausgangsverfahrens so tatsächlich zu lösen sind (immerhin hat der Vertreter des Klägers auch in der mündlichen Verhandlung mit Nachdruck auf den Umstand hin- 1 - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Jean Noël Royer, Slg. 1976, 497.
  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

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