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   OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09   

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OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09 (https://dejure.org/2010,21502)
OLG München, Entscheidung vom 05.01.2010 - 5St RR 354/09 (https://dejure.org/2010,21502)
OLG München, Entscheidung vom 05. Januar 2010 - 5St RR 354/09 (https://dejure.org/2010,21502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung oder Amtsanmaßung: Anfertigung einer Kennkarte des "Deutschen Reiches"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Urkundenfälschung bei der Anfertigung von "Kennkarten des Deutschen Reiches"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 173
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1993 - 4 StR 416/93

    Tatbestand der Amtsanmaßung (Anschein einer Amtshandlung); Unterschlagung oder

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    § 132 StGB aber schützt nur öffentliche Ämter der Bundesrepublik Deutschland und nicht des ehemaligen Deutschen Reiches (BGHSt 40, 8, 11; Fischer, aaO § 132 Rdn. 4).

    Es kommt darauf an, ob sie einem objektiven Beobachter als hoheitliches Handeln erscheint und daher mit einer solchen verwechselt werden kann (BGHSt 40, 8, 12 f; Fischer, aaO § 132 Rdn. 10).

  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    Aussteller ist diejenige aus der Urkunde erkennbare Person, die im Rechtsverkehr die Garantie für die Richtigkeit ihres Inhalts übernehmen soll (vgl. BGHSt 24, 140, 141).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92

    Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das

    Auszug aus OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09
    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • OLG Bamberg, 23.10.2012 - 2 Ss 63/12

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung: Verwendung einer auf Bestellung von einer

    Die Verwendung einer auf Bestellung von einer Privatperson neu angefertigten "Kennkarte" des "Deutschen Reiches" mit Reichsadler und Hakenkreuz im Eichenlaubkranz auf der Vorderseite und dreifacher Anbringung eines entsprechenden Dienstsiegels auf der Innenseite ist nicht als Urkundenfälschung strafbar, da ein solches Dokument selbst bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund nicht für ein amtliches Dokument der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden kann (Anschluss an OLG München NStZ-RR 2010, 173 ff.= StraFo 2010, 123 ff.).

    Ihr fehlt jedwede Beweiseignung (vgl. schon OLG München, Urteil vom 05.01.2010 - 5St RR 354/09 [bei juris] = NStZ-RR 2010, 173 ff. = StraFo 2010, 123 ff.).

  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Die ebenfalls zu einer unter anderem mit Hakenkreuzen versehenen, bei einer Personenkontrolle auf einem Radweg vorgelegten "Kennkarte" des Deutschen Reiches ergangene Entscheidung des OLG München, öffentliches Verwenden liege nicht vor, weil die "Kennkarte" nur dem kontrollierenden Polizeibeamten vorgelegt worden sei (Urteil vom 5. Januar 2010 - 5 St RR 354/09 -, juris Rdnr. 27), lässt zwar vom Sachverhalt her einen Vergleich mit der vorliegenden Fallkonstellation zu.
  • VG München, 26.04.2023 - M 7 S 23.1898

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - auch für erlaubnisfreie Waffen - bei

    Der Angeklagte ging davon aus, dass das Deutsche Reich fortbesteht (vgl. OLG München, U.v. 5.1.2010 - 5 St RR 354/09 - juris LS und Rn. 3).
  • LG Mannheim, 03.02.2020 - 1 Ks 300 Js 35510/17

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Anspruchsausschluss wegen grob

    Grob fahrlässig handelt, wer in ungewöhnlichem Maße die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, die eine verständige Person in gleicher Lage aufwenden würde, um sich vor Schaden durch Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (OLG München NStZ-RR 2010, 173) oder wer das unmittelbar Einleuchtende nicht bedenkt (KG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 1 AR 1425/00 - 3 Ws 614/00 -, Rn. 6, juris; BeckOK StPO/Cornelius, 35. Ed. 1.7.2019, § 5 StrEG Rn. 17, 18 m.w.N.).
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