Rechtsprechung
   BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12408
BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86 (https://dejure.org/1987,12408)
BSG, Entscheidung vom 30.12.1987 - 5a BKn 10/86 (https://dejure.org/1987,12408)
BSG, Entscheidung vom 30. Dezember 1987 - 5a BKn 10/86 (https://dejure.org/1987,12408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener Beweisantrag - Gutachten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1956 - 6 RKa 2/56
    Auszug aus BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86
    Die genannten Vorschriften der ZPO sind über 5 202 800 im Sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (vgl BSGE 4, 60, 6" ff mwN).
  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Daher muss gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 295 Abs. 1, § 556 ZPO eine Rüge bezüglich der Verwertbarkeit eines Gutachtens, das im Gerichtsverfahren eingeholt wird, spätestens in der nächsten mündlichen Verhandlung erhoben werden (BSG Urteil vom 5.2.2008 - B 2 U 8/07 R - BSGE 100, 25 = SozR 4-2700 § 200 Nr. 1; BSG Beschluss vom 30.12.1987 - 5a BKn 10/86 - SozR 1500 § 160a Nr. 61 mwN; vgl Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2011, RdNr 200 f) .
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Die Vorschriften der ZPO über die Rüge von Verfahrensmängeln der Berufungsinstanz im Revisionsverfahren und die Heilung von Verfahrensmängeln sind im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61; Lüdtke in HK-SGG, § 160 RdNr 23).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Gerügt werde lediglich eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (Hinweis auf BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61).

    Sowohl der vom Beklagten zitierte Beschluss des BSG vom 30. Dezember 1987 (SozR 1500 § 160a Nr. 61) als auch eine jüngere Entscheidung zu dieser Frage (BSG, Beschluss vom 30. Juni 1998 - B 8 KN 17/97 B - JURIS) lassen aber erkennen, dass dort "auch" ein Beweiswürdigungsmangel angenommen worden ist.

    Nach der letztgenannten - im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61) - kann die Verletzung einer das Verfahren und insbesondere die Form einer Prozesshandlung betreffenden Vorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die auf Grund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obwohl sie erschienen und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht