Rechtsprechung
   BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,21978
BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83 (https://dejure.org/1984,21978)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83 (https://dejure.org/1984,21978)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 5a RKnU 3/83 (https://dejure.org/1984,21978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,21978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83
    Nicht ausreichend ist das allgemeine Interesse des Unternehmens an der Nahrungsaufnahme zur Erhaltung bzw Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Klägers (vgl BSGE 11, 267,.
  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 18/81
    Auszug aus BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83
    vom 23. Juni 1982 - 9b/8 RU 18/81 -).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 30/56
    Auszug aus BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83
    268), da dieses nicht anders beurteilt werden kann als das Interesse an zahlreichen anderen Verrichtungen, ohne die eine ordnungsgemäße Erfüllung der betriebsbedingten Aufgaben nicht möglich wäre, die aber trotzdem dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind (vgl BSGE 7, 255, 256).-.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Trotz des eigenwirtschaftlichen Charakters einer Verrichtung ist ausnahmsweise ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit anzunehmen, wenn eine objektiv gefährliche Betriebseinrichtung den Unfall des Versicherten wesentlich verursacht hat (BSG, Urteil vom 18.03.2008, B 2 U 13/07 R: verneint für Wendeltreppe im Hotelzimmer bei auswärtiger Geschäftsreise; BSG, Urteil vom 29.05.1984, 5a RKnU 3/83: bejaht für vom Versicherten übersprungene Bahngleise eines zu einem Steinkohlebergwerk gehörenden Tagesbetriebes; Urteil vom 22.06.1976, 8 RU 146/75: bejaht für Drehtür der Werkskantine).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

    Dort, wo scheinbar entgegenstehendes formuliert worden ist oder Fragen dieser Art offengelassen worden sind, beruht die jeweilige Entscheidung nicht auf solchen abweichenden Formulierungen oder der abweichenden Beantwortung dieser offengelassenen Fragen (BSG SozR 2200 § 548 Nrn 20, 73, 86; BSG, Urteil vom 29. Mai 1984 - 5a RKnU 3/83 - in HV-Info 1984, Nr. 15 S 57 = USK 84115).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Soweit in früheren Urteilen des BSG (SozR 2200 § 548 Nr. 20 - Drehtür - Nr. 86 - glatter Fußboden - Urteil vom 29. Mai 1984 - 5a RKnU 3/83 - in USK 84115 - Eisenbahngleise -) zur Begründung von Versicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme oder zum Besorgen von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr während der Arbeit (Arbeitsschicht) auf besondere Betriebsgefahren abgestellt wurde, ist dies durch die jüngere Rechtsprechung des Senats zum Versicherungsschutz auf derartigen Wegen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97 mwN bzgl Nahrungsaufnahme; BSGE 55, 139, 140 mwN bzgl Einkauf; zusammenfassend Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 -HV-INFO 1993, 2311) gegenstandslos geworden.
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Er ist jedoch jedenfalls bei Unfällen versichert, die durch Gefahrenquellen, z.B. verdorbene Speisen, dieser Einrichtung wesentlich mitverursacht werden, deren er sich aus betrieblichen Gründen notwendigerweise bedienen muß (BSG SozR § 542 RVO a.F. Nr. 28; Brackmann, a.a.O., Rdnr. 75 zu § 8 SGB 7; Kasseler Komm., Rdnr. 73 zu § 8 SGB 7; s. auch BSG, Urteil vom 29. Mai 1984 -- 5a RKnU 3/83 --).

    Soweit andererseits für das Ausrutschen in einer Werkskantine auf verschütteter Flüssigkeit/Pfirsichsaft (BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 -- 9b/8 RU 18/81 --) oder auf einer am Boden liegenden Tomate oder/und auf glattem Kunststoffboden (LSG NRW in Breithaupt 1996, 923) ein Versicherungsschutz mit der Begründung verneint worden ist, daß es sich nicht um eine besondere, betriebsspezifische bzw. -eigentümliche Gefahr, sondern um Umstände handele, mit denen bei der Essenseinnahme -- z.B. auch in Gaststätten -- ganz allgemein zu rechnen sei, ist festzustellen, daß für den Senat eine klare Linie in der Gefahrenrechtsprechung auch insoweit nicht zu erkennen ist, zumal in weiteren Entscheidungen wiederum zum Ausdruck gebracht wurde, daß es weder auf das Vorliegen einer besonderen, die Gefährdung im privaten Bereich um ein Mehrfaches übersteigenden Gefahr noch darauf ankomme, ob eine Gefahrenquelle solcher oder ähnlicher Art im täglichen Leben an vielen Stellen anzutreffen ist und entscheidend letztlich die objektive Gefährlichkeit der Einrichtung sei (s. BSG, Urteil vom 31. Juli 1985 -- 2 RU 15/84 -- unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 29. Mai 1984 -- 5a RKnU 3/83 -- und BSG SozR 2200 § 548 Nr. 20; s. auch BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84).

  • LSG Hessen, 10.11.1999 - L 3 U 593/97

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Arbeitspause - eigenwirtschaftliche

    Sie verlieren ihren privaten Charakter auch nicht allein dadurch, dass es sich bei dem vom Versicherten für ihre Vornahme ausgewählten Ort um einen vom Arbeitgeber dafür extra geschaffenen Pausenbereich innerhalb des Betriebsgebäudes (z.B. Kantine, Pausenraum) oder außerhalb davon handelt oder der Arbeitgeber die Benutzung der Örtlichkeit für derartige private Zwecke zumindest ausdrücklich oder stillschweigend duldet (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BSG SozR § 542 RVO a.F. Nr. 42; BSG, Urteil vom 29. Mai 1984 -- 5a RKnU 3/83 --; Brackmann, a.a.O., Rdnr. 75 zu § 8 SGB 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht