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BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung des § 5 Abs 3 BKVO-Saar - Übergangsrente
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 09.02.1982 - S 6 KnU 8/80
- BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.12.1971 - 5 RKnU 9/70
Wiederkehrende Übergangsleistung - Befristete Bezugsdauer - Tatsächliche …
Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85
Ubereinstimmend mit den obigen Erwägungen hat der 5. Senat des BSG bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1971 (- 5 RKnU 9/70 1 zu S 9 der ?.1975 (aaO) ist daher die die derselbe Senat im Urteil vom 15. Dezember 1971 (aaO) dem 5 5 Abs. 3 BKVO-Saar gegeben hat, keineswegs aufgegeben worden.
- BSG, 31.01.1967 - 2 RU 140/66
Verdienstminderung - Übergangsrente - Vorbeugende Maßnahmen - Aufgabe …
Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85
Wird aber die Übergangsrente nur wegen der Silikoseprophylaxe gewährt und ist jeweils in jährlichen Abständen eine Kontrolle dahin vorgesehen, ob dies noch der Fall ist oder ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, so ist damit die Silikoseprophylaxe zum ausschließlichen Leistungsgrund erklärt (so im Ergebnis schon das Urteil des BSG vom 31. Januar 1967 - 2 RU 140/66 - in SozR Nr. 2 zu BKVO-Saar 5 5).
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- …
Denn dem Versicherten wird für den Fall, dass er sich zur Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entschließt und im Wesentlichen dadurch verursachte Verdienstminderungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, grundsätzlich in Aussicht gestellt, dass diese annähernd, höchstens aber bis zu dem von § 3 Abs. 2 BKVO vorgegebenen Umfang, ausgeglichen werden (vgl BSG Urteil vom 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85 - SozR 5695 § 5 Nr. 1 - Juris RdNr 11). - BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - …
Dem Versicherten wird für den Fall, dass er sich zur Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entschließt und deshalb Verdienstminderungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, grundsätzlich in Aussicht gestellt, dass diese annähernd, höchstens aber bis zu dem von § 3 Abs. 2 BKV vorgegebenen Umfang, ausgeglichen werden (vgl BSG vom 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85 - SozR 5695 § 5 Nr. 1 - Juris RdNr 11; BSG vom 22.3.2011 - B 2 U 12/10 R - BSGE 108, 28 RdNr 24). - LSG Baden-Württemberg, 20.05.2016 - L 8 U 388/16 Denn dem Versicherten wird für den Fall, dass er sich zur Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entschließt und im Wesentlichen dadurch verursachte Verdienstminderungen oder sonstige wirtschaftliche Nachteile hinnehmen muss, grundsätzlich in Aussicht gestellt, dass diese annähernd, höchstens aber bis zu dem von § 3 Abs. 2 BKV vorgegebenen Umfang, ausgeglichen werden (vgl. BSG Urteil vom 27.11.1986 - 5a RKnU 7/85 - SozR 5695 § 5 Nr. 1 - Juris RdNr 11).