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   BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B   

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https://dejure.org/2008,31943
BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B (https://dejure.org/2008,31943)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B (https://dejure.org/2008,31943)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2008 - B 5a/5 R 366/06 B (https://dejure.org/2008,31943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 134 Abs. 2 § 135 § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 160a
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Verfahrensmangel der verspäteten Zustellung des Berufungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) ist das Gericht nur dann gemäß § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen verpflichtet, wenn die vorliegenden Beweismittel nicht ausreichen.
  • BSG, 21.12.1987 - 7 BAr 61/84
    Auszug aus BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B
    Ebenso wenig ist die Begründungspflicht bereits dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG vom 21.12.1987 - 7 BAr 61/84, Juris).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B
    Die vom Kläger gerügte Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das LSG seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 13) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B
    Der Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht grundsätzlich nicht, die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte vorher mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 = NJW 2000, 3590, 3591 mwN).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 R 366/06 B
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f = DVBl 1992, 1215, 1217 = Juris RdNr 36).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Eine Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerfGE 98, 218, 263; BVerfG [Kammer], Beschluss vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - FamRZ 2008, 244; zuletzt BVerfG [Kammer], Beschluss vom 7.10.2009 - 1 BvR 178/09 - juris RdNr 8) wie auch des BSG (SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; Beschluss vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B - juris; Beschluss vom 22.4. 2008 - B 5a/5 R 366/06 B - juris) dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.

    Auch der in § 62 SGG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht generell, darauf hinzuweisen, dass es einem bestimmten rechtlichen oder tatsächlichen Vorbringen eines Beteiligten nicht folgen will (BSG, Beschluss vom 29.1. 1997 - 6 BKa 22/95 - juris; BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660 ff; BSG, Beschluss vom 22.4. 2008 - B 5a/5 R 366/06 B - juris; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 8a).

  • BSG, 14.09.2015 - B 10 ÜG 19/15 BH
    Im Hinblick darauf ist auszuschließen, dass die angeblich vorenthaltene Akteneinsicht den Prozessausgang beeinflusst haben könnte (BSG Beschluss vom 22.4.2008 - B 5a/5 R 366/06 B RdNr 14); dementsprechend ist die neuerlich geltend gemachte Akteneinsicht entbehrlich.
  • BSG, 14.09.2015 - B 10 ÜG 20/15 BH
    Im Hinblick darauf ist auszuschließen, dass die angeblich vorenthaltene Akteneinsicht den Prozessausgang beeinflusst haben könnte (BSG Beschluss vom 22.4.2008 -B 5a/5 R 366/06 B RdNr 14); dementsprechend ist die neuerlich geltend gemachte Akteneinsicht entbehrlich.
  • BSG, 27.04.2015 - B 13 R 45/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    c) Der Vorhalt des Klägers, dass das am 2.7.2014 verkündete Urteil des LSG in schriftlich abgefasster Form erst am 26.11.2014, mithin nicht innerhalb der Monatsfrist gemäß § 134 Abs. 2 SGG an die Beteiligten versandt worden sei, ist von vornherein zur Darlegung eines Mangels, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, nicht geeignet (BSG Beschluss vom 6.3.2003 - B 11 AL 129/02 B - Juris RdNr 14; BSG Beschluss vom 22.4.2008 - B 5a/5 R 366/06 B - Juris RdNr 13; s auch BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 20/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 18 RdNr 17).
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